In der Schweiz herrscht die föderale Finanz- und Steuerautonomie bis auf Gemeindestufe. Verbunden mit der Organisationsautonomie sichert dies über den Standortwettbewerb eine fiskalisch konkurrenzfähige und unabhängige Gemeindeebene. Der Nationale Finanzausgleich (NFA) von 2008 gleicht wirtschaftlich und strukturell bedingte Unterschiede der Kantone aus und sichert die nationale Kohäsion. Analog gibt es in den Kantonen einen innerkantonalen Finanzausgleich für die Gemeinden. Nebst diesem fiskalischen Grundsystem sind die Gemeinden bestrebt, die eigene Standortattraktivität über wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu optimieren. Dazu gehören eine kompetitive Standort- und Infrastrukturpolitik.
Steuerautonomie heisst für die Gemeinden in erster Linie die selbstbestimmte Festlegung des eigenen Steuertarifs. Indirekt sind sie aber von vielen anderen Steuerbereichen betroffen, so etwa von der nationalen und kantonalen Unternehmens- oder Wohneigentumsbesteuerung. Der SGV hat im Rahmen der letzten grossen Steuerreform (STAF) erfolgreich eine finanzielle Abgeltung von Bund und Kantonen durchgesetzt. So konnte nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die kommunale Ebene von den angepassten steuerlichen Rahmenbedingungen profitieren. Im Bereich Infrastruktur unterstützt der SGV insbesondere ein modernes Glasfaser- und Mobilfunknetz, um eine flächendeckende digitale Grundversorgung zu stärken und Innovationen zu ermöglichen. Für die Bergregionen setzt sich der SGV für einen wettbewerbsfähigen Tourismus ein. Dies etwa über die Trägerschaft für ein Innovationsförderprojekt des Bundes (SECO: Innotour) für die Regionen Gstaad-Saanenland, Prättigau/Klosters/Davos sowie die Aletsch-Arena.