Durch eine Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bundesrat u.a. die Sanierung von belasteten Standorten – etwa bei Kinderspielplätzen – befördern. So sieht die Vorlage neu vor, dass öffentliche Spielplätze sowie Grünflächen, auf denen regelmässig Kinder spielen, saniert werden müssen, sofern sie mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Anders als der Bundesrat hat der Ständerat jedoch dafür votiert, dass für die Sanierung nicht die Eigentümer – also die Gemeinden – sondern grundsätzlich die Problemverursacher zahlen müssen. Zudem, so der Ständerat, sollen für die Sanierung von Kinderspielplätzen auch Gelder aus dem VASA-Fonds des Bundes (Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten VASA) entnommen werden können, wie das der Bundesrat ebenfalls vorsieht.
Inzwischen ist auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) auf die Vorlage eingetreten und hat am Montag, 19. Februar, Anhörungen durchgeführt, an denen sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) sowie der Schweizerische Städteverband (SSV) positioniert haben.
Die beiden Kommunalverbände begrüssen die Haltung des Ständerats: Wenn der Bundesrat die Sanierung belasteter öffentlicher Spielplätze neu obligatorisch erklären will, so ist korrekterweise auch die Finanzierung durch Bundesgelder sicherzustellen, zumal die eigentlichen Verursacher in vielen Fällen nicht mehr identifiziert werden können. Mit dem Rückgriff auf den VASA-Fonds wird der Gesetzgeber diesem Anliegen gerecht. SGV und SSV sprachen sich an der Anhörung zudem dafür aus, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung dieser Böden mit Deponien entspricht einem öffentlichen Interesse, weshalb die Kommunalverbände eine Bundesbeteiligung für sinnvoll halten.