Wechsel zur Individualbesteuerung: Es warten noch zahlreiche Herausforderungen

am 16. März 2023
Lesedauer: ca. 3min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt aus gesellschaftspolitischer Sicht eine Abkehr von der Gemeinschaftsbesteuerung hin zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung. Dadurch soll bezweckt werden, die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren einzustellen (Stichwort «Heiratsstrafe»).

Gleichzeitig betont der SGV in seiner Stellungnahme, dass sich der Staat praktische Fragen stellen muss, wie und zu welchem Preis ein solcher Paradigmenwechsel im Steuerbereich umgesetzt werden kann. Für den SGV ist klar, dass die Einführung der Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass eine allfällige Steuerreform für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann, und dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Sicht ausgewogen sein muss. Gerade aus finanzieller Sicht sind die Auswirkungen eines Systemwechsels heute noch nicht bezifferbar – diese müssten vor einem politischen Entscheid auf Bundesebene jedoch in den Grundzügen bekannt sein.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die neuen Abgrenzungsfragen, die sich stellen werden, wie beispielsweise im Bereich der Güterzuteilung von Ehepartnern. Auch müssen die Schnittstellen zu anderen Politikbereichen wie dem Sozialbereich geklärt werden (Prämienverbilligung, EO, AHV, wirtschaftliche Sozialhilfe). Angesichts dessen und der Tatsache, dass die Einführung der Individualbesteuerung in allen 26 Kantonen Steuerreformen zur Folge hätte, ist mit einer Umsetzungsdauer von mindestens zehn Jahren zu rechnen.

Dabei darf die Glättung bestehender Ungleichheiten nicht zu neuen Nachteilen führen. Es geht nicht an, dass mit einer neuen, zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung nur gewisse Formen des Zusammenlebens finanziell begünstigt werden.

Sollte ein Systemwechsel zur Individualbesteuerung erfolgen, bevorzugt der SGV die Variante 2 der Vernehmlassungsvorlage mit einem degressiv verlaufenden Einkommensdifferenzabzug. Zudem muss trotz der verschiedenen rechtlichen, finanziellen und gesellschaftspolitischen offenen Fragen eine länger währende Periode der Rechtsunsicherheit verhindert werden.

Hier gehts zur Stellungnahme

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