Am 1. März stimmte der Nationalrat der Vorlage seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zu und überwies diese praktisch unverändert an den Ständerat. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) nimmt das Votum der Grossen Kammer erfreut zur Kenntnis. Er hat die parlamentarische Initiative zur Verstetigung der Bundesgelder und nachhaltigen Reduktion der Elternbeiträge politisch eng begleitet und unterstützt – gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV).
Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf aufgrund der sehr hohen Betreuungskosten in der Schweiz erkannt hat und den volkswirtschaftlichen Nutzen sieht, der mit einer besseren Kinderbetreuung einhergeht. Insbesondere hat er es unterlassen, den Bundesbeitrag zu senken. Somit sieht die Vorlage weiterhin vor, dass der Bund bis zu 20 Prozent der nationalen durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes trägt. Damit würde der Bund jährlich rund 710 Millionen Franken aufwenden, um die elterlichen Betreuungskosten zu senken. Dies ermöglicht, die elterlichen Betreuungskosten spürbar zu senken und folglich eine entsprechend grosse Wirkung zu erzielen.
Tiefe Beträge zur Reduktion der Elternkosten drohen die Zielsetzung der Vorlage zu verfehlen – nämlich die berufliche Entfaltung beider Elternteile als Fundament der Gleichstellungpolitik und als Beitrag zur Reduktion des Arbeitskräftemangels. Gleichzeitig relativieren sich die Investitionen, wenn sie dem volkwirtschaftlichen Schaden aufgrund der aktuell unvorteilhaften Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Durch die hohen Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist die Schweiz für junge, mobile Fachkräfte und Firmen heute wenig attraktiv. Von einer besseren Standortattraktivität profitieren alle Staatsebenen. Es braucht deshalb eine Bundesbeteiligung, um hier gemeinsam eine Verbesserung zu erreichen.
Bei der weiteren Beratung der Vorlage sind insbesondere die Fragen zur Kompetenzordnung und zur Finanzierung zentral. Der SGV begrüsst, dass die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen mit der Vorlage unverändert bleibt. Den Kantonen und Gemeinden obliegt weiterhin die Hauptverantwortung im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sowie in der Politik der frühen Förderung von Kindern; bestehende Subventionssysteme werden nicht übersteuert. Der vorgesehene stetige Bundesbeitrag wird inhaltlich nicht mit der Qualität verknüpft. Dadurch bleibt der Bund in seiner subsidiären Rolle. Mit den Programmvereinbarungen wiederum kann jeder Kanton mit seinen Gemeinden dort ansetzen, wo er den grössten Bedarf sieht.
Der Bund ist gemäss Bundesverfassung in einer Mitverantwortung und hat sich in seinen Legislaturzielen verpflichtet, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Da von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf alle Staatsebenen profitieren (Arbeitskräftepotenzial, Steuereinnahmen etc.), ist es gerechtfertigt, dass auch der Bund mitfinanziert.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Hier dürften für eine mehrheitsfähige Vorlage Kompromisse notwendig werden. Der SGV wird zusammen mit der SODK, der EDK und dem SSV dafür eintreten, dass der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs nicht verändert wird und die Vorlage in den Gemeinden (und Kantonen) mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann.