Anrechenbarkeit des politischen Milizamts an die Wehrpflicht

25.01.2019

Das politische Milizamt findet auf unterschiedlichen Ebenen statt: von der Gemeinde, über den Kanton, bis hin zur Eidgenossenschaft. Es fordert Opportunitätskosten, ist eine zusätzliche Belastung und ist zeitintensiv. Um eine bessere Akzeptanz des politischen Milizamts zu erreichen, wird vorgeschlagen, die geleisteten Stunden an die Wehrpflicht anzurechnen. Mit einer Anrechenbarkeit der investierten Zeit ist es für diejenigen, welche obligatorisch oder freiwillig der Wehrpflicht unterliegen, eine Honorierung der Arbeit und eine Ergänzung zum Militär- oder Zivildienst.
Das heutige System der Wehrpflicht funktioniert bereits in diesem Sinne. Einsätze im Militär- oder Zivildienst werden angerechnet oder führen zu einer Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe. Durch die Transparenz über den Sitzungsrythmus im Milizamt sowie die investierten Stunden wird eine klare Quantität geschaffen, um das Engagement zu würdigen und anzurechnen. Für Angehörige des Militärs oder Zivildienstes kann die gleichzeitige Ausübung eines politischen Amtes eine Entlastung der Wehrpflicht bedeuten. Für diejenigen, welche nicht der Wehrpflicht unterstehen, kann eine Anrechenbarkeit mit dem Zivildienst neue Möglichkeiten eröffnen. Sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständigerwerbende ist die Zeit der Wehrpflicht eine Doppelbelastung. Diese wird zwar über eine Entschädigung teilweise abgeglichen, jedoch stellt dies keine Entlastung der Ressourcen dar. Sollte ein Arbeitnehmer oder Unternehmer gleichzeitig ein politisches Amt ausüben, ist dies eine weitere Belastung. Durch eine Anrechenbarkeit und Gleichstellung wird der Druck auf die Miliztätigkeiten gemindert.

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