Nein zu Sparmassnahmen auf dem Buckel der Gemeinden!

am 21. März 2025
Lesedauer: ca. 3min

Unter anderem die steigenden Ausgaben bei der Altersvorsorge und für die Armee stellen für den Bundeshaushalt eine grosse Herausforderung dar. Gemäss Finanzplan 2026-2028 sind strukturelle Defizite von bis zu drei Milliarden Franken jährlich zu erwarten. Als Reaktion darauf hat der Bundesrat mehrere Dutzend Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben, wovon die meisten auf der Ausgabenseite ansetzen. Die geplanten Sparmassnahmen haben in verschiedenen Bereichen erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden.

 
In seiner Stellungnahme zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt anerkennt der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) den Handlungsbedarf im Bundeshaushalt. Er kritisiert aber die einseitige Fokussierung auf ausgabenseitige Massnahmen und gibt zu bedenken, dass das Entlastungspaket deutlich grössere Sparvolumen vorsieht als das voraussichtliche Defizit, das zuletzt budgetiert wurde. Vor allem aber bedauert es der Verband ganz grundsätzlich, dass Gemeinden und Kantone bei der Erarbeitung möglicher Entlastungsmassnahmen aussen vor gelassen wurden. Dies widerspricht Art. 50 der Bundesverfassung, der vorsieht, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigt. Der SGV fordert daher, die Gemeinden stärker einzubeziehen, etwa über eine tripartite Arbeitsgruppe. Einseitige Lastenverschiebungen seitens Bund auf die Kantone und Gemeinden lehnt der Gemeindeverband dezidiert ab. Zudem darf das vorliegende Entlastungspaket dem Projekt Entflechtung 27 nicht vorgreifen.

 
Der SGV kritisiert im Einzelnen insbesondere die folgenden angedachten Sparmassnahmen:

 
Verkürzung der Abgeltungspflicht für die Globalpauschalen auf vier Jahre:
Heute richtet der Bund den Kantonen einen Beitrag für die Sozialhilfekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und für Personen mit Schutzstatus S aus. Diese Globalpauschale wird je nach Konstellation während fünf oder sieben Jahren entrichtet. Neu möchte der Bund die Globalpauschale nur noch während vier Jahren auszahlen und damit ab 2028 pro Jahr rund 700 Millionen Franken einsparen. Der SGV lehnt diese Lastenverschiebung entschieden ab: Integration braucht Zeit, wenn sie nachhaltig sein soll. Nun aber sollen Gemeinden finanziell mehrbelastet werden und die Konsequenzen, die sich aus einer mangelhaften Integration ergeben, tragen. Der SGV lehnt die Sparmassnahme ab und empfindet eine einseitige Änderung in der Verbundaufgabe Asyl als stossend.


Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich:
Viele Aufgaben im Umweltbereich, darunter der Hochwasserschutz und der Schutz vor Naturgefahren, nimmt der Bund gemeinsam mit den Kantonen wahr. Nun will der Bund seinen Beitrag um zehn Prozent in diesem Bereich kürzen, was 2028 rund 50 Millionen Franken entspricht. Geschieht dies, müssen die Kantone die Zahl der unterstützen Projekte reduzieren, die Umsetzung von Projekten zeitlich verschieben und einige Projekte gar sistieren. All dies, während mit dem Klimawandel das Risiko von Naturkatastrophen ansteigt. Die Überschwemmungsereignisse des letzten Sommers haben gezeigt: Für den Schutz vor Naturereignissen braucht es deutlich mehr Mittel – nicht weniger. Der SGV lehnt es deshalb klar ab, den Rotstift bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich anzusetzen.

 
Sparmassnahmen im Verkehrsbereich:
Stark betroffen von den Sparbemühungen ist auch der Bereich Verkehr. Hier will der Bundesrat die Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) um zehn Prozent oder rund 100 Millionen Franken, die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 200 Millionen Franken sowie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr um rund 60 Millionen Franken pro Jahr kürzen. Angesichts dringender Verkehrsprobleme in Dörfern und Agglomerationen sieht der SGV Sparmassnahmen in diesem Bereich sehr kritisch. Er befürchtet insbesondere auch, dass dies die Anbindung von kleinen und peripheren Gemeinden gefährden könnte. Ausserdem ist ein gut ausgebauter ÖV Grundlage für das Erreichen des Netto-Null-Ziels.


Verzicht auf weitere Einlagen in den Fonds Regionalentwicklung:
Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten. Die Kantone beteiligen sich dabei mit mindestens so hohen Beiträgen wie der Bund. Der Bundesrat plant nun, keine weiteren Einlagen in den Spezialfonds Regionalentwicklung mehr zu tätigen. 2028 entspräche dies einer Einsparung von 26 Millionen Franken. Bereits im Rahmen der Budgetdebatte für 2025 hat sich der SGV gegen eine Streichung der Einlage in den Fonds NRP gewehrt. Der Fonds hat sich bewährt und verfügt über eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus. Ausserdem wären Kürzungen hier staatspolitisch betrachtet ein fatales Signal an die Bevölkerung der Berggebiete und der ländlichen Räume. Der SGV lehnt Kürzungen oder gar einen vollständigen Stopp der Einlagen in den Fonds daher dezidiert ab.

Die vom Bund einseitig vorgeschlagenen Sparmassnahmen betreffen viele weitere Bereiche von kommunalem Interesse, so etwa auch Subventionen für die Klimapolitik, die indirekte Presseförderung, den Kulturbereich, den Tourismus, oder das Programm EnergieSchweiz. Auch hier fordert der SGV den Bund auf, von Sparmassnahmen abzusehen. Die vollständige Positionierung des Verbands finden Sie in der Stellungnahme.

 
Zur Stellungnahme

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