Informierte Staatsbürgerinnen und -bürger beteiligen sich nachweislich stärker am politischen Leben. Eine intakte Lokal- und Regionalmedienlandschaft ist deshalb auch von demokratiepolitischer Bedeutung. Das Instrument der indirekten Presseförderung trägt dieser Bedeutung Rechnung, indem es den Verlagshäusern postalische Zustellermässigungen in der Höhe von 50 Millionen Franken pro Jahr gewährt. Davon profitiert die abonnierte Tages- und Wochenpresse (30 Mio./Jahr) sowie die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse (20 Mio./Jahr).
Trotz dieser indirekten Presseförderung bewegt sich die Medienbranche bekanntermassen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und kämpft mit tendenziell sinkenden Einnahmen. Damit Regional- und Lokalzeitungen Zeit haben, sich an das veränderte Marktumfeld anzupassen, steht in Bundesbern mit der Änderung des Postgesetzes nun ein Vorschlag für eine befristete Erhöhung der indirekten Presseförderung im Raum: Statt der heutigen 50 Millionen Franken pro Jahr sollen während sieben Jahren jährlich 105 Millionen Franken in die indirekte Presseförderung investiert werden (45 Mio. für die Tages- und Wochenpresse, 30 Mio. für die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse, sowie neu 30 Mio. für die Frühzustellung). In den Genuss dieser Fördergelder kommen allerdings nur Titel mit einer Auflage von maximal 40'000 Exemplaren – also Lokal- und Regionalzeitungen.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt diesen befristeten Ausbau. Er erachtet ihn als zielführendes Mittel, um Medienvielfalt und -qualität zu erhalten, was wiederum die politische Partizipation in den Regionen und Gemeinden stärkt.
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