Nationalrat will beim Adressdienstgesetz vorwärtsmachen

am 17. März 2025
Lesedauer: ca. 2min

Adressabfragen sind heute nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich. Zusammen mit den Kantonen und Städten engagiert sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) deshalb für das Adressdienstgesetz, welches die Grundlage für einen nationalen Adressdienst (NAD) bildet. Mit der neuen Datenbank sollen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag schweizweit die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen abfragen können. Die Suche soll dabei auf Basis der AHV-Nummer einer Person erfolgen.

Ein nationaler Adressdienst würde die Digitalisierung und die Effizienz in der Verwaltung befördern und den Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche deutlich reduzieren, was letztlich auch der Bevölkerung zugutekommt. Gleichzeitig verbliebe die Datenhoheit wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Die wichtigsten Argumente, warum es den NAD braucht, welchen Nutzen er hat und wie er eingesetzt werden kann, sind im Factsheet zum Adressdienstgesetz des Bundesamts für Statistik zusammengefasst.

Der SGV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Nationalrat im Rahmen der Frühjahrssession darauf verzichtet hat, das Adressdienstgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Stattdessen geht das Geschäft nun zurück in seine Staatspolitische Kommission (SPK-N), wodurch die Chancen auf eine zeitnahe Umsetzung steigen. Der Ständerat hatte sich bereits im Dezember 2023 mit einer Änderung für den nationalen Adressdienst ab 2025 ausgesprochen: Neben den Gemeinden sollen auch die Kantone von der Gebührenpflicht befreit werden.

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