SGV definiert Grundsätze für die Weiterentwicklung der Post

am 15. Januar 2025
Lesedauer: ca. 3min

Im Frühling 2024 hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Kurz darauf hat auch der Bundesrat die Stossrichtung einer Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt.

Demgegenüber behandelt der Ständerat in der kommenden Frühjahrssession die Motion 24.3816. Diese verlangt, Anpassungen an der Postverordnung zu sistieren, bis mittels Revision des Postgesetzes zunächst die strategischen Ziele und die grundsätzliche Ausgestaltung des postalischen Service public geregelt werden.

Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Für die anstehende politische Debatte hat der Verbandsvorstand an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 – nach Konsultation der kantonalen Gemeindeorganisationen – fünf Grundsätze festgelegt:

1. Die Post muss die Grundversorgung gemäss Postgesetz weiterhin eigenwirtschaftlich erbringen. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf jedoch nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.

2. Eine gewisse Flexibilisierung bei der Pünktlichkeit der Zustellung von Postsendungen ist vertretbar. Die 2021 in Kraft getretene Verpflichtung zur Zustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser ist im heutigen Umfang aufrechtzuerhalten. Eine Aufhebung dieser Regelung und Umwandlung in «ganzjährig bewohnte Siedlungen» würde ländliche und periphere Regionen überproportional stärker belasten als Städte und Agglomerationen. Diese Ungleichbehandlung ist abzulehnen.

3. Im Fokus steht die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Post- und Zahlungsdiensten. Neben einer weiteren Digitalisierung sind auch die Bedürfnisse nach analogen Angeboten wie Bargeld zu berücksichtigen. Parallel zur geplanten Einführung eines digitalen Briefes ist die A-Post während der Übergangsphase beizubehalten.

4. Ein Minimum an eigenbetriebenen Filialen soll aufrechterhalten werden, insbesondere in Berggebieten und peripheren Regionen, wo sie als Dienstleistungszentren eine wichtige Rolle spielen.

5. Beim Umbau des Postnetzes müssen die Gemeinden frühzeitig in die Planungsprozesse einbezogen werden. Zwischen der Post und den Gemeinden findet ein Dialog auf Augenhöhe statt, um gemeinsam ein dichtes Netz an sinnvollen Zugangspunkten in der Region zu planen, nicht erst dann, wenn die Post eine Schliessung einer Postfiliale vorsieht.

Im Fokus muss demnach ein qualitativ guter Service public mit Post- und Zahlungsdiensten stehen. Entscheidend ist, dass die lokalen Behörden frühzeitig in den Umbau des Postnetzes einbezogen werden, und nicht erst dann, wenn eine Schliessung einer Postfiliale ansteht. Es braucht einen Austausch zwischen der Post und den Gemeinden auf Augenhöhe, um die Weiterentwicklung des Postnetzes gemeinsam planen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen zu können.

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