Die zunehmende Nutzung verschiedener Fahrzeugtypen auf Radverkehrsflächen hat gesetzgeberischen Handlungsbedarf offengelegt. Diesem will der Bundesrat mit dem Projekt «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» begegnen. Um die Nutzung des Verkehrsraums praxisgerecht und zukunftstauglich auszugestalten, sollen etwa die zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge neu kategorisiert und die Signalisationsvorschriften ergänzt werden. Auch sollen Grundlagen geschaffen werden, um Radstreifen mit baulichen Elementen zu markieren.
In seiner Stellungnahme weist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) darauf hin, dass die Förderung des Langsamverkehrs viele Gemeinden vor Herausforderungen stellt. Etwa, wenn es um den für die Verkehrsführung benötigten Platzbedarf geht oder um Stationierungsmöglichkeiten für verschiedene Fahrzeugtypen. Der SGV unterstützt deshalb die angedachte Revision, mit der diese Probleme pragmatisch angegangen werden. Sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, auf neue Mobilitätsformen zu reagieren, ohne Flexibilität und Handlungsspielraum einzubüssen.
Speziell begrüsst der SGV, dass schnelle und schwere Motorfahrräder von der Pflicht befreit werden sollen, Radwege zu benutzen. Die neue Regelung wird den rollenden Verkehr auf Radwegen entlasten und verschlanken. Zudem begrüsst der SGV die geplante Einführung der neuen Verkehrssignalisation «Lastenfahrrad», welche es den Gemeinden erlaubt, spezielle Parkplätze für Cargo-Bikes vorzusehen. Ebenso unterstützt der SGV die Möglichkeit, Radstreifen durch zusätzliche bauliche Elemente markieren zu können. Die physische Trennung der Radstreifen vom übrigen Strassenverkehr erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern ist auch eine interessante Alternative zur oftmals teuren und aufwendigen Schaffung eigenständiger Radwege.
Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch)