Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat zu Änderungen der Ausführungsverordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme) Stellung genommen.
Der SGV unterstützt die Anpassungen, die die Voraussetzungen für den erleichterten Kantonswechsel von vorläufig aufgenommenen Personen aus Gründen der Erwerbstätigkeit und der beruflichen Grundbildung konkretisieren. Die vorgeschlagene Verordnungsänderungen sollen zudem zu einer administrativen Entlastung der Arbeitgeber und Anbieter von beruflichen Integrationsmassnahmen beitragen. Der Einstieg von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt soll so wirksamer gestaltet werden, was sich auch positiv auf die Sozialhilfekosten auswirkt.
Stellungnahme