Welche Erfahrungen machen Gemeinden mit der erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration? Und: Braucht es weitere Gesetzesänderungen – sollen insbesondere auch Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation von einer erleichterten Einbürgerung profitieren? Zu dieser Thematik äusserte sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) am 5. Mai im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats SPK-S.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren sind und deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, können sich seit 2018 erleichtert einbürgern lassen. Zwar liegt die Kompetenz zur Erteilung des Bürgerrechts in diesen Fällen nicht mehr bei Kantonen und Gemeinden. Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sozial und wirtschaftlich in der Schweiz integriert sind.
Grundsätzlich bietet diese erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration viel Potenzial für mehr politische Mitsprache und für ein politisches Engagement in der Gemeinde. Allerdings ist beim Abstimmungsverhalten und in Sachen grössere Anzahl Kandidierende derzeit noch keine Veränderung erkennbar. Eine bessere Information der Zielgruppe und der Verwaltungen über die Möglichkeiten der erleichterten Einbürgerung ist vor diesem Hintergrund zu begrüssen.
Indes wies der SGV im Rahmen der parlamentarischen Anhörung darauf hin, dass die Kompetenz zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts nicht noch stärker beim Bund zentralisiert werden darf. Anders als bei der erleichterten Einbürgerung liegen die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung in der Kompetenz der Gemeinden. Diese haben sich bewährt und erfolgen nach klaren gesetzlichen Vorgaben. In vielen Gemeinden entscheiden politisch und gesellschaftlich breit aufgestellte Einbürgerungskommissionen – von der Bevölkerung gewählte Gremien – über die Erteilung des Bürgerrechts. Dieser Trend hin zu Exekutiven und Kommissionen setzt sich fort. Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf für weitere Gesetzesänderungen.
Abzulehnen ist insbesondere die Pa. Iv. 21.467, die im Gesetz einen generellen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht verankern sowie die Einbürgerungskompetenz generell dem Bund übertragen will. Hier weist der SGV darauf hin, dass auf Stufe Gemeindeebene am besten beurteilt werden kann, ob eine einbürgerungswillige Person genügend integriert und mit den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut ist. Aus demselben Grund lehnt der SGV auch die Mo. 21.3112 ab. Diese sieht vor, dass auch Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation inskünftig auf Stufe Bund eingebürgert werden sollen.