Mit der Vorlage soll das am 7. März 2021 von Volk und Ständen gutgeheissene Verhüllungsverbot auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt eine bundesrechtliche Umsetzung des Verhüllungsverbots (Art. 10a BV) in Abstimmung mit den für die Ordnung im öffentlichen Raum primär zuständigen Kantonen. Die vorgeschlagene Lösung, eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch aufzunehmen, ist aus Sicht des SGV sachgerecht. Für die Gemeindebehörden ist es zu Identifikationszwecken wichtig, dass eine Person ihr Gesicht zeigt. Entscheidend ist, dass die neue Regelung für die Vollzugsbehörden praktikabel bzw. ohne grösseren Aufwand umsetzbar ist.