Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) will der Bundesrat auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft reagieren und Landwirtschaftsbetriebe stärken. Die vorgeschlagenen Anpassungen hätten indes weitreichende Konsequenzen für die Gemeinden. Diese würden in Bereichen, die von öffentlichem Interesse sind, wie etwa dem Hochwasserschutz, der Revitalisierung, dem Natur- und Landschaftsschutz oder der Vernetzung von Lebensräumen, stark eingeschränkt.
Der SGV lehnt die entsprechenden Änderungen der Artikel 62 und 64 BGBB deshalb ab. Die Gemeinden müssen ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und Land für Projekte, die im öffentlichen Interesse sind, erwerben können.
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