Mit der Cybersicherheitsverordnung wird die im letzten Herbst beschlossene Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen konkretisiert. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Einführung einer solchen Meldepflicht, fordert in seiner Stellungnahme aber den Einbezug der Gemeindeebene in die Erarbeitung der Nationalen Cyberstrategie sowie den Einsitz der Gemeinden in den vom Bundesrat ernannten Steuerungsausschuss. Nur so lassen sich die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit koordiniert und ganzheitlich angehen.
Der SGV begrüsst zudem, dass Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern von der Meldepflicht für Cyberangriffe ausgenommen sein sollen. Dies verringert den bürokratischen Aufwand für kleine Gemeinden, die nicht über entsprechende Ressourcen verfügen. Wichtig bleibt indes, dass alle – auch kleinere – Gemeinden Cyberangriffe unbürokratisch an eine zentrale Anlaufstelle melden können, sofern sie dies wollen, und dass den betroffenen Gemeinden danach zeitnah technische Unterstützung des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) zuteil wird.
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