Familienergänzende Kinderbetreuung ist auch Bundessache

am 27. September 2022
Lesedauer: ca. 5min

Gemeinden, Städte und Kantone nehmen in der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der frühen Förderung sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Schlüsselrolle ein. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) deshalb den halbjährlichen Sessionsanlass der Parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik dem Vorstoss 21.403 «Jetzt die Weichen stellen für eine nachhaltige familienergänzende Kinderbetreuung und Entlastung der Familien ab 2025» gewidmet. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die heutige befristete Anstossfinanzierung des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung umgewandelt wird.

In den letzten Jahren sei bereits Vieles passiert. Es brauche aber weitere gemeinsame Anstrengungen für nachhaltige Lösungen und insbesondere eine wirkungsvolle Reduktion der Elternbeiträge, fasste Nationalrat Kurt Fluri das Hauptanliegen des Vorstosses zusammen. Inskünftig solle sich der Bund deshalb unbefristet an der Finanzierung der Betreuungskosten beteiligen.

Nationalrat Philipp Kutter, Präsident der zuständigen Subkommission innerhalb der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ergänzte derweil, dass die Annahme der Gesetzesvorlage dazu führen werde, dass Kinder und Jugendliche besser gefördert würden. Der Vorstoss verbessere die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und schaffe Anreize für Kantone und Gemeinden, sich bei der frühen Förderung und der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell zu engagieren. Auch respektiere der Vorstoss die Subsidiarität des Bundes in dieser Sache, so Kutter.

In einer Dialogrunde diskutierten sodann Vertreter der drei Staatsebenen über das Gesetzesvorhaben. Für die Gemeindepräsidentin von Bussigny VD und SGV-Vizepräsidentin Claudine Wyssa ist die Pa. Iv. geeignet, die Kosten für Eltern effizient und nachhaltig zu reduzieren. Dies bei gleichzeitigen Investitionen in die Qualität von früher Förderung und familienergänzender Kinderbetreuung. Für den Luzerner Stadtrat Martin Merki wiederum ist klar, dass ein Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung zu einer höheren Beschäftigung, zu mehr Steuereinnahmen und zu weniger Armut führen werde. Es müssten sich daher alle drei Staatsebenen an der Finanzierung beteiligen. Für die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) betonte schliesslich deren Generalsekretärin Gaby Szöllösy, dass eine gute Politik der frühen Kindheit die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie befördere. Zudem führe eine gut aufgestellte familienergänzende Kinderbetreuung dazu, dass Mütter vermehrt am Erwerbsleben teilnehmen würden – was wiederum die Rentenlücke schliessen helfe. Angesichts dieser gesamtgesellschaftlichen Vorteile trage der Bund eine Mitverantwortung bei der Finanzierung der frühen Förderung und der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Im Rahmen seiner Stellungnahme hatte sich Anfang September 2022 auch der SGV ausdrücklich hinter die Pa. Iv. 21.403 gestellt. Am Sessionsanlass der Parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik hat sich gezeigt, dass unter den drei föderalen Staatsebenen ein breiter Konsens zur ausgewogenen Vorlage besteht. Diese Chance gilt es nun im Parlament zu nutzen. Macht es hier einen Schritt vorwärts, könnten Gemeinden, Städte und Kantone idealerweise bereits im Jahr 2025 auf eine unbefristete Unterstützung durch den Bund zählen.

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