Mit der Abgabe eines Grundstücks im Baurecht kann die öffentliche Hand langfristig ihre wohnungspolitischen Ziele verfolgen. Sie bleibt Eigentümerin des Grundstücks und kann nach dem Untergang des Baurechts wieder vollständig über das Land verfügen.
Der Baurechtszins sichert dem Baurechtsgeber während der Baurechtsdauer regelmässige Einnahmen. Ein Baurecht ist sinnvollerweise an einen spezifischen Zweck gebunden, welcher im Baurechtsvertrag festgelegt ist. So kann ein Baurecht gegenüber einem gemeinnützigen Wohnbauträger dazu dienen, langfristig preisgünstigen oder besonders altersgerechten Wohnraum bereit zu stellen. Mit besonderen Bedingungen für den Baurechtszins kann die öffentliche Hand öffentliche Interessen wie preisgünstigen Wohnraum unterstützen, ohne dass dafür eine direkte finanzielle Hilfe nötig ist.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat kürzlich einen Leitfaden «Baurechte für gemeinnützige Wohnbauträger. Grundlagen und Empfehlungen» herausgegeben. Er ist hier zu finden.