Das Ausländer- und Integrationsgesetz soll nicht dahingehend revidiert werden, dass gewisse Personengruppen aus Drittstaaten weniger Sozialhilfe erhalten. Diese Position legte der Schweizerische Gemeindeverband am 3. Mai 2022 in einer Stellungnahme dar. Zwar ist es aus Gemeindesicht wichtig, dass die Sozialhilfeausgaben in einem für die Gemeinden finanzierbaren Rahmen bleiben und die kommunale Sozialhilfe erst als ultima ratio gesprochen werden soll. Der SGV bezweifelt jedoch, dass ein tieferer Unterstützungsansatz bei der Sozialhilfe für gewisse Personengruppen aus Drittstaaten ein geeigneter Anreiz zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit wäre. Wahrscheinlicher ist, dass die Integration der Betroffenen dadurch eher erschwert als gefördert würde. Weiterhin bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Massnahme, ebenso wie an den erwarteten Kosteneinsparungen.