Am 12. März 2022 hat der Bundesrat für Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus S eingeführt. Dieser begründet u.a. auch Ansprüche und Pflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen.
Betreffend die Auszahlung dieser Sozialhilfeleistungen hat der Schweizerische Gemeindeverband, zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband SSV und mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK ein Faktenblatt zuhanden von Kantonen, Städten und Gemeinden verfasst. Diese gemeinsame Einordnung soll einen rechtssicheren und möglichst einheitlichen Vollzug fördern.
Das Faktenblatt ruft u.a. den Zeitpunkt in Erinnerung, ab dem Schutzsuchende Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Zudem beinhaltet es Empfehlungen für ukrainische Geflüchtete – ebenso wie für die Behörden, etwa was die Gewährung von Asylsozialhilfe und Notfallhilfe angeht.