Änderung des Energiegesetzes gegen die Gemeindeautonomie

am 18. Februar 2022
Lesedauer: ca. 2min

Anfang Februar eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes. Mit der Vorlage möchte der Bundesrat den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion vorantreiben. Unter anderem sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren von grösseren Wasser- und Windkraftprojekten beschleunigt werden. So dürften Gemeinden nicht mehr gegen kantonale Richtpläne einsprechen – eine grobe Verletzung der Gemeindeautonomie und «schlicht nicht akzeptabel», wie sich SGV-Präsident Hannes Germann bereits gegenüber den Medien äusserte. Zudem sind die Pläne auch nicht zielführend: Um Wind- und Wasserkraftprojekte erfolgreich zu realisieren, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vorhaben von den Gemeinden mitgetragen werden.

Der Schweizerische Gemeindeverband wird sich im Rahmen der Vernehmlassung kritisch mit der Vorlage auseinandersetzen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen