Der Einsatz von Reservekraftwerken ist zu befristen

am 19. November 2024
Lesedauer: ca. 2min

Im Falle einer schweren Strommangellage sollen in der Schweiz Reservekraftwerke eine Versorgungslücke überbrücken. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf der «Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage» sieht der SGV allerdings kritisch.

Dies schreibt der SGV in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. So hat die Stimmbevölkerung am 9. Juni dieses Jahres die Vorlage für eine sichere Stromversorgung klar angenommen. Diese legt den Schwerpunkt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien; hinzu kommen freiwillige Energiesparmassnahmen, durch welche die Versorgungssicherheit prioritär sichergestellt werden soll.

Demgegenüber haben Reservekraftwerke, die mit fossiler Energie betrieben werden, erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden, deren Bevölkerung und die Umwelt. Zudem ist ihr Einsatz kostspielig. Der SGV fordert deshalb, dass die Verordnung darauf abzielen muss, die ökologischen und sozialen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Aus Sicht des Verbands fehlt im vorliegenden Entwurf etwa eine zeitliche Befristung – sowohl was den Einsatz von Reservekraftwerken als auch die Gültigkeitsdauer der Verordnung selbst betrifft. Ebenso vermisst der SGV im Verordnungsentwurf die Bestimmung, wonach Reservekraftwerke bis Ende 2026 so umgebaut sein müssen, dass sie der geltenden Umweltgesetzgebung entsprechen.

Zur Stellungnahme (französisch)

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