Familienergänzende Kinderbetreuung: Kommunale Ebene definiert möglichen Kompromiss

am 06. Juli 2023
Lesedauer: ca. 3min

Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 eine Anhörung betreffend Umsetzung der Gesetzesvorlage zur Pa. Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» abgehalten. Die Vorlage sieht einerseits einen stetigen Bundesbeitrag von maximal 20 Prozent an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung und andererseits Programmvereinbarungen mit den Kantonen vor. Dies unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, womit die bestehenden Systeme in den Kantonen nicht übersteuert werden. Jörg Kündig, Vizepräsident des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV), und Anders Stokholm, Präsident des Schweizerischen Städteverbands (SSV), haben vor der WBK-S die Position der kommunalen Ebene vertreten.

Beide Kommunalverbände haben die Ausarbeitung der Vorlage politisch eng begleitet und unterstützen sie. Dies, da die beiden Teilpakete (Senkung der Elternbeiträge und Programmvereinbarungen) zielführend und komplementär sind sowie die kantonalen bzw. kommunalen Zuständigkeiten gewahrt werden. Kantone, Gemeinden und Städte haben Fortschritte erzielt. Dennoch bleibt der Druck für bezahlbare Betreuungsplätze gross. Für eine nachhaltige Lösung benötigt es deshalb neben dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine stetige Bundesbeteiligung.

Von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf würden nicht nur Eltern, sondern auch die drei Staatsebenen profitieren. Wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihre Arbeitspensen aufstocken können, stärkt dies die gesamte Schweizer Wirtschaft. Profitieren würden in Zeiten des Fachkräftemangels gerade auch die Arbeitgeber. Schliesslich verringert die Vorlage auch das Armutsrisiko für Familien, während die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit steigt. Entscheidend für höhere Arbeitspensen von Eltern ist deren wirkungsvolle Entlastung; folgerichtig werden in der Vorlage dafür die meisten Mittel eingeplant. Und: Mit den vorgesehenen Bundesmitteln (Art. 7 UKibeG) von höchstens 20 Prozent werden schweizweit alle Eltern gleich behandelt.

Die vom Nationalrat bereits gutgeheissene Gesetzesvorlage sieht vor, dass der Bundesbeitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Ende der Primarschule gewährt wird. SGV und SSV erachten dies als sinnvoll, können sich aber einen Kompromiss vorstellen, um die Zustimmung des Ständerats zu der Vorlage zu gewährleisten. So wäre es für die Kommunalverbände denkbar, den Geltungsbereich auf den Vorschulbereich und den Kindergarten zu beschränken, weil die Bundesmittel hier die grösste Wirkung entfalten. Auch eine Streichung der aktuell vorgesehenen Bundessubventionen für die Weiterentwicklung der Politik der führen Kindheit würde den Kern der Vorlage nicht gefährden. SGV und SSV sind überzeugt, dass der Ständerat innerhalb dieser Kompromisslinien eine mehrheitsfähige und finanziell tragbare Vorlage erarbeiten kann.

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