Biodiversität: SGV zieht einen qualitativen Ansatz vor

am 13. Januar 2023
Lesedauer: ca. 4min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat sich am 13. Januar 2023 vor der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) zur Biodiversitätsinitiative und zu deren indirekten Gegenvorschlag geäussert. Der SGV unterstützt den indirekten Gegenvorschlag, da dieser einen qualitativen Ansatz verfolgt, ohne die landwirtschaftliche Produktion und die Energieproduktion zu gefährden.

Im Rahmen der Herbstsession hatte sich der Nationalrat bereits vor vier Monaten für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Dieser will die Biodiversität mit einem qualitativen Ansatz fördern und sieht keine konkreten Flächenziele mehr vor. Diese Position vertrat im Rahmen der Anhörung auch der SGV: Er wies darauf hin, dass die Erhaltung und Förderung der Biodiversität – insbesondere auch mit Fokus auf die Biodiversität im Siedlungsraum – für die kommunale Ebene ein wichtiges Thema darstellt. Dabei stärkt der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz, ohne die landwirtschaftliche Produktion und die Energieproduktion zu gefährden. Zudem trägt die Förderung der Biodiversität dazu bei, die Folgen des Klimawandels gerade auch im Siedlungsgebiet abzuschwächen.

Der SGV unterstützt den qualitativen Ansatz, wonach Schutzgebiete qualitativ aufgewertet und untereinander vernetzt werden sollen. Im Siedlungsgebiet sind grössere zusammenhängende Flächen für den ökologischen Ausgleich sehr wichtig. Um an geeigneten Orten Ausgleichsflächen realisieren zu können, braucht es Sensibilisierung, Beratung und finanzielle Anreize für Eigentümer.

Der Bundesrat sieht deshalb vor, pro Jahr 25 Millionen Franken für Projekte zur Stärkung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsraum bereitzustellen. Dieser Betrag ermöglicht es den Städten und Gemeinden, die Artenvielfalt gezielt zu fördern. Ökologische Ausgleichsflächen sind zudem auch wirksame Massnahmen zur Hitzeverminderung und dienen als Überschwemmungsprävention im Siedlungsraum.

Schliesslich hatte sich der Nationalrat während der letzten Herbstsession auch dafür ausgesprochen, die Förderung der Baukultur aus der Vorlage zu streichen und diese stattdessen im Rahmen der Kulturbotschaft zu behandeln. Da der SGV diese Variante ebenfalls vorzieht, empfahl er der UREK-S, den Beschlüssen des Nationalrats zu folgen.

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