Gewässerschutzverordnung: Umsetzungsfristen sind äusserst knapp bemessen

am 10. August 2022
Lesedauer: ca. 3min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat am 10. August 2022 eine Stellungnahme zur geplanten Revision der Gewässerschutzverordnung abgegeben (französisch). Da die Gemeinden von der Qualität und Quantität des Trinkwassers direkt betroffen sind, unterstützt der Verband grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen. Diese führen zu einem besseren Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern.

Der SGV begrüsst daher das Anliegen des Bundes, die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beschleunigen. Gleichzeitig teilt er aber die Position der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz: Die angedachten Fristen für die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen (2030) sowie für die Umsetzung der Schutzmassnahmen (2034) sind sehr knapp bemessen und schwierig zu realisieren.

Um die beschränkten Ressourcen möglichst effizient nutzen zu können, sollte aus Sicht des SGV zudem die Berichtspflicht der Kantone (und Gemeinden) gegenüber dem Bund reduziert werden. Der Fokus soll auf jenen Schutzzonen liegen, die für die Wasserversorgung vonnöten sind.

Verteilung von Jodtabletten darf nicht zur Gemeindeaufgabe werden

In einer zweiten Stellungnahme hat sich der SGV kürzlich zur «Teilrevision der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten» geäussert. Da das eigentliche Verteilkonzept der Jodtabletten in der Schweiz unverändert bleibt, unterstützt der SGV die Teilrevision. Dies in der Erwartung, dass die Verteilung der Jodtabletten Angelegenheit der Kantone bleibt und nicht auf die Gemeinden abgeschoben wird.

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