Mit der geplanten Neueinteilung der Versorgungs- bzw. Konzessionsgebiete greift der Bund tief in die Strukturen des regionalen Radio- und Fernsehmarktes ein und stellt ein funktionierendes System auf den Kopf. Die neue Definition der Versorgungsgebiete gefährdet die regionale Medienvielfalt und verfehlt damit die eigentliche Zielsetzung der Vorlage. Der geplante Umbau der heute in den Regionen gewährleistete mediale Service public kommt zur Unzeit und führt angesichts des noch offenen Ausgangs der Volksabstimmung im Frühjahr 2022 zu Planungs- und Rechtsunsicherheit. Der SGV lehnt die vorgeschlagene Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung ab.