BPUK passt Mobilfunkempfehlungen an

am 04. April 2023
Lesedauer: ca. 1min

Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat an ihrer Plenarversammlung am 9. März 2023 die BPUK-Mobilfunkempfehlungen angepasst. Die BPUK korrigiert damit die Ungleichbehandlung, wonach bei unwesentlichen Anpassungen von Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone nicht nur ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt, sondern auch die Standortgebundenheit der gesamten Anlage gestützt auf Art. 24 RPG erneut geprüft werden muss.

Die Plenarversammlung der BPUK kommt zum Schluss, dass Änderungen von Anlagen, die zu keiner wesentlichen Zunahme der Strahlenbelastung führen, in einem einfachen Meldeverfahren (Bagatellverfahren) behandelt werden können – ungeachtet dessen, ob sich die Mobilfunkanlagen in- oder ausserhalb der Bauzone befinden. Die angepassten BPUK-Mobilfunkempfehlungen treten per 1. April 2023 in Kraft und sind auf der BPUK-Homepage aufgeschaltet.

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen