Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat an ihrer Plenarversammlung am 9. März 2023 die BPUK-Mobilfunkempfehlungen angepasst. Die BPUK korrigiert damit die Ungleichbehandlung, wonach bei unwesentlichen Anpassungen von Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone nicht nur ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt, sondern auch die Standortgebundenheit der gesamten Anlage gestützt auf Art. 24 RPG erneut geprüft werden muss.
Die Plenarversammlung der BPUK kommt zum Schluss, dass Änderungen von Anlagen, die zu keiner wesentlichen Zunahme der Strahlenbelastung führen, in einem einfachen Meldeverfahren (Bagatellverfahren) behandelt werden können – ungeachtet dessen, ob sich die Mobilfunkanlagen in- oder ausserhalb der Bauzone befinden. Die angepassten BPUK-Mobilfunkempfehlungen treten per 1. April 2023 in Kraft und sind auf der BPUK-Homepage aufgeschaltet.