Der Nationale Kulturdialog hat sich an seiner Sitzung vom 4. April 2022 zur Umsetzung der Covid-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich ausgetauscht. Gemeinden, Städte und Kantone unterstützen die vom Bundesamt für Kultur vorgeschlagene Verlängerung der Ausfallentschädigungen bis Ende Juni 2022.
Die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sind aktuell bis Ende April 2022 befristet. Nun sollen sie bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Dazu hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bundesrat aufgefordert und das Bundesamt für Kultur (BAK) eine entsprechende Vorlage in die Konsultation gegeben.
Gemeinden, Städte und Kantone begrüssen die vorgeschlagene Verlängerung der Ausfallentschädigungen bis Ende Juni 2022. Sie weisen insbesondere darauf hin, dass der Kultursektor auch nach der Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen vor grossen Herausforderungen steht. Bei einer erneuten Verschlechterung der Lage wäre die Wiederaufnahme von Massnahmen zu prüfen.
Bundesrat Berset informierte zudem über die Arbeiten zur Kulturbotschaft 2025–2028. Vorgesehen ist ein früher Einbezug der Fachebene der staatlichen Partner und der Kulturverbände.
Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter der politischen Instanzen und der Kulturbeauftragten der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 und einem jeweils mehrjährigen Arbeitsprogramm.
Die politischen Instanzen bilden das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), des Schweizerischen Gemeindeverbands und des Schweizerischen Städteverbands.