Die Haltemöglichkeiten für fahrende Jenische, Sinti und Roma sind rar. Der spontane Halt auf privaten und öffentlichen Grundstücken bleibt deshalb wichtig. Ein neues Gutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zeigt die rechtlichen Grundlagen auf. Erkenntnis: Die Gemeindebehörden sind unter Umständen nach einer Interessenabwägung verpflichtet, zeitlich beschränkt Haltemöglichkeiten zu bewilligen. Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende hat dazu einen «Ratgeber Spontanhalt» veröffentlicht. Darin finden sich praktische Hinweise, wie ein solcher Halt konkret abläuft und auf welche Themen als Gemeinde zu achten ist.
Ratgeber Spontanhalt
Medienmitteilung und weitere Informationen