25.01.2019
Die Milizpolitiker/innen sollen für Ihre Aufgaben entschädigt werden, und zwar angemessen. Dies soll durch einen Erwerbsausfallersatz für den Arbeitgeber geschehen. Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für die Aufgaben im Sinne des Systems freistellen. Die Vorteile: Es gibt einen angemessenen Ausgleich für die Arbeitgeber, und die Personen in den Funktionen können sich mit gutem Gewissen engagieren. Die Machbarkeit ist sichergestellt, da das System eins zu eins vom Militär adaptiert werden kann. Eine alternative Vergleichsbasis für solche Systeme wäre Jugend & Sport. Dies hat sich zwischenzeitlich auch etabliert und wird von Unternehmen begrüsst. Diese grundlegende Anpassung ermöglicht es, das Milizsystem langfristig zu sichern, da alle gleichberechtig sind.
Schweizerischer Gemeindeverband
Holzikofenweg 8, Postfach, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
2016. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.