Mit dem CO2-Gesetz, das am 15. März 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, wird der Rahmen für die Umsetzung der Klimaverpflichtungen vorgegeben, die die Schweiz auf internationaler Ebene mit dem Übereinkommen von Paris übernommen hat. Um die Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz zu regeln, wird die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) angepasst. Der SGV hat zum Entwurf eine Stellungnahme verfasst und begrüsst grundsätzlich die Änderungen der CO2-Verordnung. Diese sehen verschiedene Fördermassnahmen vor, welche die Umsetzung von Massnahmen zur Erreichung der kommunalen CO2-Reduktionsziele unterstützen. Der SGV bedauert jedoch, dass keine Fördermassnahmen für die räumliche Energieplanung vorgesehen sind, obwohl diese für eine gute Koordination zwischen Raumplanung und Energie in den Gemeinden wichtig ist. Er plädiert dafür, dass die Fördermassnahmen explizit in die Verordnung aufgenommen werden. In Bezug auf den grenzüberschreitenden Verkehr begrüsst der SGV die Massnahmen zur Förderung der Nachtzüge und fordert, dass auch Verbindungen für den Transport von grenzüberschreitenden Arbeitnehmenden priorisiert werden. Schliesslich begrüsst der ACS die Finanzhilfen für die Anpassung an den Klimawandel, fordert aber, dass diese auch im Zusammenhang mit extremen Niederschlägen und Erdrutschen vorgesehen werden.
Zur Stellungnahme (französisch)