Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) im Grundsatz. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen im Bereich Lärm ermöglichen eine bessere Abstimmung zwischen raumplanerischen Zielsetzungen und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und erhöhen die Planungssicherheit für die Gemeinden. Allerdings ist auch mit deutlich höheren Sanierungspflichten/-kosten auf die Anlagebetreiber und somit auch auf die Kantone und Gemeinden zu rechnen. Die neuen Bestimmungen im Bereich Altlasten sind zu begrüssen, da sie darauf abzielen, die Sanierung von belasteten Standorten zu beschleunigen und die Kantone und Gemeinden bei der Finanzierung der dazu notwendigen Ressourcen zu unterstützen. Die dafür vorgesehenen Fristen sind jedoch zu kurz.