Ja zum CO₂- und zum Covid-19-Gesetz, Nein zu Agrar-Initiativen

am 29. März 2021
Lesedauer: ca. 5min

Am 13. Juni 2021 kommen vier für die Gemeinden weitreichende Vorlagen zur Abstimmung. Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) empfiehlt ein klares Ja zum CO₂-Gesetz und zum Covid-19-Gesetz; die beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» («Trinkwasser-Initiative») und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» lehnt der SGV hingegen ab.

Die beiden Volksinitiativen zur Landwirtschaft haben aufgrund der strengen Auflagen und Grenzwerte für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln direkte Auswirkungen auf die Gemeinden als kommunale Trinkwasserversorger. Die Trinkwasser-Initiative verlangt, dass nur noch jene Bauernbetriebe Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und importiertes Futter verzichten. Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» fordert ihrerseits, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verboten wird

Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung ist für die Gemeinden ein zentrales Thema. Die weitreichenden Beschränkungen und die strenge Kontrolle des Einsatzes von Pestiziden werden zu erheblichen Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen führen. Bis heute ist nicht klar, wie das Ganze finanziert bzw. umgesetzt werden soll. Aus diesem Grund lehnt der SGV die beiden Volksinitiativen ab. Stattdessen soll auf Gesetzesstufe eine tragfähige Lösung gefunden werden, welche die Kernanliegen der Initiativen aufnimmt. Der SGV unterstützt das vom Parlament in der Frühjahrssession 2021 angenommene neue Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden unter der Bedingung, dass der Bund in der Finanzierung von Sanierungsmassnahmen eine Mitverantwortung übernimmt. Mit dem Gesetzesentwurf liegt ein valabler Vorschlag auf dem Tisch, der die Kernanliegen der Volksinitiativen erfüllt und den Gemeinden Planungssicherheit gibt.

Covid-19-Gesetz: Fortsetzung der Bundesgelder sicherstellen
Mit dem Covid-19-Gesetz wurde die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bundesrat seine bereits getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie fortsetzen kann. Dem Bundesrat werden dabei für einen klar begrenzten Zeitraum zusätzliche und sachlich klar umrissene Befugnisse eingeräumt. Die Gemeinden und Städte sind in vielerlei Hinsicht und in grossem Masse von den Folgen der Corona-Krise betroffen. Sie leisten in verschiedenen Bereichen grosse Anstrengungen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden abzufedern. Die auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes gesprochenen Bundesgelder tragen massgeblich zur Entlastung der Gemeinden bei. Fällt diese substanzielle Unterstützung durch den Bund weg, sind die Gemeinden bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf sich alleine gestellt. Deshalb ist ein Ja zum Covid-19-Gesetz aus kommunaler Sicht unabdingbar.

CO₂-Gesetz garantiert Planungssicherheit für Gemeinden
Mit dem CO₂-Gesetz, wie vom Parlament verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt, soll die Energiestrategie des Bundes und das damit verbundene Ziel von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf pragmatische Art und Weise umgesetzt werden. Die Vorlage bringt den Gemeinden ganz generell mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung eigener Projekte. Etwa im Bereich des Ausbaus von Fernwärme. Zahlreiche Gemeinden und Städte planen Investitionen in das lokale Fernwärmenetz. Das neue CO₂-Gesetz unterstützt sie dabei mit Planungsbeiträgen und Bürgschaften. Weiter sollen verschiedene Initiativen wie die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobile finanziell unterstützt werden können.

Mit dem «Klimafonds» wird ein neues Finanzierungssystem geschaffen, welches die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, im Bereich der Klimapolitik mittragen wird. Dabei kann mit jährlich 25 Millionen Franken an Finanzhilfen für Kantone, Gemeinden oder deren Plattformen in Projekte zur Minderung der Treibhausgase investiert werden. Im Speziellen können auch Abwasser- oder Abfallverbünde profitieren. Auch können von Gemeinden gemeinsam getragene Organisationen wie Naturparks oder Biosphären gefördert werden. Aus diesen Gründen unterstützt der SGV das neue CO₂-Gesetz.

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