Bundeshaus in Bern

Stellung­nahmen

Der seit 1999 in der Verfassung verankerte «Gemeindeartikel» (Bundesverfassung Art. 50) verpflichtet den Bund, bei der Gesetzgebung auf die Interessen der Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Der «Gemeindeartikel» hat dem Schweizerischen Gemeindeverband politisch mehr Gewicht gebracht.

Aktuelle Stellungnahmen

 

Interessieren Sie sich für weitere Stellungnahmen?

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen