Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten einen gemeinsamen Beschaffungsleitfaden TRIAS. Der Leitfaden soll als praxistaugliches Instrument aufgebaut sein und die Vergabestellen durch das revidierte Beschaffungsrecht führen.
Um die Harmonisierung des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts auch in der Umsetzung zu gewährleisten, erarbeiten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den gemeinsamen Beschaffungsleitfaden TRIAS. Der Leitfaden versteht sich als Einstiegsinstrument, das die öffentlichen Beschaffungsstellen durch den Beschaffungsprozesses führt und sie im Vollzug unterstützt. In einem ersten Schritt wurden Faktenblätter zu ausgewählten Themen erarbeitet und im Rahmen einer breiten Vernehmlassung validiert. Die Faktenblätter wie auch der eigentliche Beschaffungsleitfaden richten sich an die Praktikerinnen und Praktiker der Verwaltungsstellen und sollen ermöglichen, dass Beschaffungen sämtlicher Beschaffungsgegenstände reibungslos durchgeführt werden können.
Übersicht Beitrittsverfahren zur IVÖB 2019
Fachartikel in Schweizer Gemeinde Nov/2020
Faktenblätter TRIAS