Die Herbstsession der Bundesversammlung ging am Freitag, dem 27. September 2024, mit den Schlussabstimmungen zu Ende.
Der SGV nimmt den Willen des Parlaments zur Kenntnis, grössere Änderungen an der Grundversorgung der Post so lange auszusetzen, bis der Bundesrat die Grundlagen für die gesetzliche Revision vorgelegt hat. Der SGV wird sich weiterhin aktiv in diesen parlamentarischen Prozess einbringen. Die Post muss auch in Zukunft in der Lage sein, Leistungen des Service public eigenständig auszuüben. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Der SGV begrüsst, dass beide Kammern die von Frau Estelle Revaz (SP/GE) eingebrachte Intervention zur Verlängerung der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut angenommen haben. Die Bundesversammlung hat auch die Verlängerung der Bundesbeiträge zur familienergänzenden Kinderbetreuung bis 2026 unterstützt. In dieser Session wurden somit mehrere wichtige Maßnahmen für die Gemeinden verabschiedet, trotz der angespannten finanziellen Lage auf Bundesebene. Diese Situation wirkt sich jedoch auch auf andere Bereiche aus, wie die Ablehnung zur Ausweitung des Kredits für die Revitalisierung von Gewässern, was zur Aufgabe einiger Projekte führen wird.
Wir laden Sie ein, die Ergebnisse der Debatten zu elf für die Gemeinden besonders relevanten Themen zur Kenntnis zu nehmen.
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Für den Nationalrat geht das zu schnell. Er will den Umbau der Post bremsen und hat in der ersten Sessionswoche am 10. September mit deutlichen 113 zu 60 Stimmen (18 Enthaltungen) eine Motion seiner Verkehrskommission angenommen (24.3816). Diese verlangt vom Bundesrat, die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand zu nehmen und den Grundversorgungsauftrag der Post auf Gesetzesebene zu klären, bevor weitere Abbauschritte vorgenommen werden. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes soll auf Anpassungen der Postverordnung verzichtet werden.
Position SGV: Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Der Entscheid des Nationalrats ist nachvollziehbar. Das Parlament hat so die Möglichkeit, zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Die Post soll die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen können. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Nach dem Ständerat befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession als Zweitrat mit der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 – 2028 (24.027). Diese besteht aus insgesamt zwölf Erlassen und ist Grundlage u.a. für die Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), die Filmförderung des Bundes, die Unterstützung des Schweizerischen Nationalmuseums sowie die Kulturstiftung Pro Helvetia. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat keine gesetzliche Verankerung einer «hohen Baukultur» im Natur- und Heimatschutzgesetz. Dieses Anliegen ist damit erledigt. Nicht behandelt hat der Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über die Nationalbibliothek. Mit dieser Änderung will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Die WBK-N wird sich noch mit diesem Thema beschäftigen. In der Differenzbereinigung einigten sich die beiden Räte auf die Förderbeiträge des Bundes. Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll insgesamt 186,9 Mio. Franken erhalten.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Kulturbotschaft unter Dach und Fach bringen und sich auf die Kulturbeiträge 2025 – 2028 einigen konnte.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (23.060) zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen haben zum Ziel, eine gesetzliche Grundlage für die bessere Planung der Nutzung des Untergrundes zu schaffen. Vorgesehen ist, die Inhaber geologischer Daten zu verpflichten, diese Daten den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Erfüllung kantonaler und eidgenössischer Aufgaben benötigt werden.
Die Kommission befürwortet grundsätzlich die Harmonisierung. Allerdings muss ihrer Ansicht nach die Vorlage überarbeitet und ergänzt werden. In der Herbstsession hat der Nationalrat mit 147 zu 41 Stimmen beschlossen, das Geoinformationsprojekt an die Regierung zurückzuweisen und diese aufzufordern, es zu überarbeiten, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu verbessern.
Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds entspricht aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen einer Notwendigkeit. Der Zugang zu geologischen Daten basierend auf klaren Rahmenbedingungen ermöglicht es, Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten zur Verfügung zu stellen, die für die Planung der Nutzung des Untergrunds relevant sind, was der SGV unterstützt. Dies fördert die effiziente Planung des Untergrunds und verbessert die Planungssicherheit für kantonale wie auch kommunale Behörden.
Das Projekt setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Der SGV fordert daher, dass sie umgekehrt auf alle Geodaten, die sie für die Planung benötigen, kostenlos zugreifen können, ebenso wie die Kantone und der Bund.
Die zwei gleichlautenden Motionen 23.4450 und 23.4454 mit dem Titel «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» beauftragen den Bundesrat, das 2024 auslaufende, nationale Programm zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut bis mindestens 2030 zu verlängern und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut zu verabschieden. Nach dem Nationalrat hat am 26. September auch der Ständerat den Vorstoss von Estelle Revaz (SP/GE) angenommen. Nun muss der Bundesrat den Räten einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das 2024 auslaufende Programm gegen Armut wird somit verlängert und die Plattform wie auch das Armutsmonitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln dotiert. Danach soll das Programm durch eine nationale Strategie abgelöst werden. Mit der Weiterführung der Plattform gegen Armut kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen geben.
Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird bis Ende 2026 verlängert (23.478). Der Ständerat hat einer Verlängerung bereits im Juni 2024 zugestimmt. Seine Kommission arbeitet inzwischen an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Sie hat im August von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Modell einer Betreuungszulage zur Umsetzung des Geschäfts 21.403 Kenntnis genommen und weitere Aufträge an die Verwaltung übermittelt, um im nächsten Quartal die Beratung zum Entwurf fortzusetzen. In der Herbstsession hat nun auch der Nationalrat als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. In der Schlussabstimmung hat der Ständerat das Projekt mit 29 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, das Impulsprogramm zu verlängern, um die Finanzierung bis 2026 sicherzustellen.
Die Standesinitiative 22.312 «Beschleunigte Verfahren zur Erreichung der Energiewende» verlangte vom eidgenössischen Parlament, dass es die notwendigen bundesrechtlichen Grundlagen schafft, um die Bewilligungsverfahren für die Produktion von erneuerbaren Energien stark zu beschleunigen. Nach Ansicht des Kantons Wallis müssen die administrativen Verfahren und Prozesse für den Bau von Infrastrukturen für erneuerbare Energien vereinfacht und stark beschleunigt werden, um die Energiewende zu erreichen. Dieses Anliegen wird derzeit vom Parlament im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» behandelt.
Die Standesinitiative betonte zudem, dass bei der Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Umweltschutz die Energieproduktion im Zweifelsfall Vorrang haben sollte, und dass klarere gesetzliche Beurteilungskriterien festgelegt werden sollten. Am 24. September hat es der Nationalrat abgelehnt, dieser Standesinitiative Folge zu leisten.
Position SGV: Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien, setzt sich aber klar und deutlich für den Einbezug der Gemeinden im Rahmen solcher Projekte ein. Die Standortgemeinden müssen ihre Zustimmung auch im Rahmen von beschleunigten Verfahren geben. Der SGV ist erfreut, dass die Debatten im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» fortgesetzt werden.
Nachdem der Nationalrat im Februar 2024 beschlossen hat, die Vorlage für ein Adressdienstgesetz (23.039) an den Bundesrat zurückzuweisen, beantragte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) im August ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, diese Rückweisung abzulehnen. Die Kommission hat vor ihrem Entscheid Fachleute des Verfassungsrechts und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen angehört.
Diese Anhörungen haben zum einen ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit der Vorlage gegeben ist. Durch gezielte Änderungen gewisser Bestimmungen könnten noch gewisse Unklarheiten beseitigt werden. Zum andern wünschen die Kantone eine rasche Umsetzung dieses Projekts. Die Kantone erachten die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung. Die Bundesversammlung sollte sich nach Ansicht der Kommission diesen Effizienzbemühungen nicht in den Weg stellen. Der Ständerat hat eine Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrat mit 31 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat muss sich erneut mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Bundesgesetz für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes auseinandersetzen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung des Ständerats, beim Aufbau eines nationalen Adressdienstgesetzes vorwärtszumachen. Der SGV erachtet das Vorhaben als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat jedoch punkto Umsetzung verschiedene Bedenken adressiert (Factsheet).
Mit dem nationalen Adressdienstgesetz sollen Behörden und gesetzlich beauftragte Dritte die Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben rascher abfragen können. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zuhanden der Bevölkerung.
Der nationale Adressdienst (NAD) ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenhoheit, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Die SPK-S habe vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) angehört, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) am Montag im Rat. Die Anhörungen hätten ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragte ihrem Rat im Juni Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (24.026). Zuvor hatte die Kommission im Frühjahr Anhörungen mit Vertretungen von Kantonen, Gemeinden und Städten durchgeführt.
Die Mehrheit der WAK-N erachtet die bundesrätliche Vorlage als insgesamt gut austariertes Modell der Individualbesteuerung. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden geschaffen werden. Eine Minderheit möchte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten und befürchtet einen grossen Umsetzungsaufwand.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Vorlage lagen der Kommission drei Konzeptanträge vor. Die Kommission sprach sich letztlich gegen diese Optionen und für den bundesrätlichen Vorschlag aus. Alle drei Anträge werden als Minderheitsanträge eingereicht. In der Gesamtabstimmung im August sprach sich die Kommission sowohl für die Annahme der Volksinitiative wie auch für den indirekten Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung zuhanden ihres Rates aus. Die intensiven Debatten führten dazu, dass der Nationalrat die Individualbesteuerung unterstützte. Der Nationalrat stimmte dem Projekt des Bundesrats zur Abschaffung der Heiratsstrafe mit 98 zu 93 Stimmen zu.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Bestrebung, die Heiratsstrafe und die damit verbundene steuerliche Diskriminierung von verheirateten Paaren aufzuheben. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell).
Eine Annahme der Bundesvorlage wird zu Steuerreformen in allen 26 Kantonen führen. Ein Inkrafttreten wird jedoch nicht in allen Kantonen gleichzeitig erfolgen können. Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Der Nationalrat befasste sich am 10. und 17. September mit der Frage der Budgetrahmen für die verschiedenen Umweltbereiche für den Zeitraum 2025-2028 (23.081). Der Verweis auf die Bundesfinanzen überzeugte die Mehrheit. Zur Erinnerung: Die betroffenen Kredite decken eine breite Palette von Umweltthemen ab, die direkt Gemeindekompetenzen betreffen, wie etwa den Schutz vor Naturgefahren, Natur und Landschaft, den Hochwasserschutz, die Revitalisierung von Gewässern, den Lärmschutz oder auch die Abwasserreinigungsanlagen.
In der Sommersession forderte der Ständerat insbesondere für den Schutz der Wälder mehr finanzielle Mittel. Im Sommer schloss sich die zuständige Kommission des Nationalrats (UREK-N) dem Ständerat an, der eine Erhöhung des Waldkredits verlangt. Eine Minderheit der Kommission votiert für eine Erhöhung der Mittel zur Revitalisierung von Gewässern (zusätzliche 30 Millionen Franken, neu 176 Millionen Franken). In der Herbstsession wurde die Minderheitsposition, die mehr Mittel für die Revitalisierung der Gewässer forderte, von den Kammern nicht unterstützt.
Position SGV: Die Entscheidungen werden die Umsetzungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Revitalisierung von Gewässern direkt beeinflussen, da die auf kantonaler und kommunaler Ebene verfügbaren Mittel zur Umsetzung der geplanten Projekte voraussichtlich nicht ausreichen werden. Einige Projekte sind seit einem Jahrzehnt in Planung und können aufgrund fehlender Mittel nicht realisiert werden. Dies wird angesichts der vielen bereits geplanten oder sich in Planung befindenden Projekten zwangsläufig zu einem Rückstau führen.
Die Gemeinden tragen in verschiedenen Kantonen einen erheblichen Teil der Kosten für Revitalisierungsprojekte. Wenn der Bund seine Beteiligung nicht erhöht, sind sie gezwungen, auf Projekte zu verzichten bzw. diese auf später zu verschieben, oder aber ihre eigene Beteiligung zu erhöhen.
Dies wiederum würde für einige Gemeinden bedeuten, dass sie Projekte erneut vor die Legislative bringen müssen, um einen zusätzlichen Kredit zu beantragen.
Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) soll die Grundlage für einen umfassenden Systemwechsel beim Eigenmietwert schaffen: Sie sieht vor, dass Kantone oder Gemeinden, sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, eine höhere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen, welche hauptsächlich dem Eigengebrauch dienen, erheben können. Damit sollen die finanziellen Einbussen für die Berg- und Tourismuskantone ausgeglichen werden.
Die WAK-N schlägt daher vor, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die es den betroffenen Kantonen und Gemeinden ermöglicht, Zweitwohnungen so zu besteuern, dass die durch den Systemwechsel bedingten Mindereinnahmen weitgehend kompensiert werden. Am 25. September hat der gesamte Nationalrat, mit Ausnahme von drei Enthaltungen, das von der WAK-N vorgeschlagene Projekt angenommen.
Position SGV: Der SGV bleibt kritisch gegenüber der Vorlage zur Zweitwohnungssteuer der WAK-N. Obwohl die Vorlage darauf abzielt, die Steuerausfälle zu kompensieren, die ein allfälliger grundlegender Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400, Abschaffung des Eigenmietwerts) mit sich bringen könnte, ist sie noch mit mehreren bedeutsamen Unsicherheiten behaftet.
Der aktuelle Entwurf bietet keine Garantie für die Kompensation der Steuerausfälle, die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts einhergehen. Er würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Behörden führen, die für die Abgrenzung der Nutzung von Zweitwohnungen und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnungen zuständig sind. Die Einführung der von der WAK-N vorgeschlagenen Zweitwohnungssteuer hängt zudem von der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ab und erfordert daher einen Entscheid des Parlaments, der noch aussteht.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatten über einen Systemwechsel hat sich der SGV generell kritisch zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geäussert, da diese für die Kantone und Gemeinden mit enormen Steuerausfällen verbunden wäre. In diesem Sinne wird der SGV weiterhin empfehlen, die Besteuerung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen in den zukünftigen Debatten im Ständerat beizubehalten. Diese Beibehaltung würde für die Kantone und Gemeinden geringere Kosten verursachen im Vergleich zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Das Parlament hat sich endlich auf die Revision des Umweltschutzgesetzes geeinigt. Am Montag hat sich der Nationalrat dem eher flexiblen Kompromiss des Ständerats bezüglich Lärmbelastung bei neuen Wohnungen angeschlossen. Das Projekt des Bundesrats (22.085) sieht eine bessere Koordination zwischen dem Lärmschutz und der Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung belasteter Standorte fördern.
In der Sommersession hat der Ständerat seine Position bestärkt: Er möchte den Wohnungsbau in lärmexponierten Gebieten stärker fördern als der Nationalrat. Darüber hinaus hat der Ständerat entschieden, die vom Nationalrat eingefügte Regelung zur Temporeduktion aufgrund von Lärmbelastung (Art. 16 Abs. 3bis) aus dem Gesetz zu streichen. Beide Räte haben sich jedoch darauf geeinigt, dass die Kantone unter bestimmten Bedingungen die privaten Spielplätze und Gärten bei deren Sanierung finanziell unterstützen können. Der Ständerat hat ebenso wie die grosse Kammer, beschlossen, dass die Kantone diese Massnahmen finanzieren dürfen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den parlamentarischen Kompromiss, der darauf abzielt, bei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und innerer Verdichtung des Siedlungsraums die raumplanerischen Massnahmen stärker zu berücksichtigen, insbesondere um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Eine Lockerung der Vorschriften unter Berücksichtigung klarer Lärmschutzkriterien ist sinnvoll, damit die Gemeinden den notwendigen Spielraum für die Siedlungsentwicklung erhalten. In der Sommersession war der Ständerat der Idee gefolgt, wonach Kantone, die die Sanierungsmaßnahmen für private Spielplätze und Gärten finanziell unterstützen möchten, den Vasa-Fonds nutzen dürfen. Der Nationalrat hat diese Position schliesslich übernommen.
Vom 27. Mai bis am 14. Juni 2024 fand die Sommersession der eidgenössischen Räte in Bern statt. Bei der gewichtigen Revision des Umweltschutzgesetzes hielt der Ständerat an seiner Position zum Lärmschutz fest. Die Differenzbereinigung geht daher in eine weitere Runde. Im Asylbereich stimmte das Parlament dem Nachtragskredit von Bundesrat Beat Jans zu. Der Ständerat forderte zudem Anpassungen und Einschränkungen beim Schutzstatus S.
Im Kulturbereich beugte sich die kleine Kammer als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025-2028 und hiess mit einer Ausnahme alle zwölf Erlasse gut. Einig ist man sich im Parlament auch, dass Steuern künftig bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat sprach sich zudem als Zweitrat dafür aus, die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu vereinheitlichen, um die Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Nachstehend finden Sie die für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Sommersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die laufenden Steuern sind heute nicht Teil des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Das bedeutet, dass den Betroffenen für die Dauer einer Pfändung zur Abzahlung von Schulden neue Schulden entstehen. Die Motion 24.3000 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats RK-S will dies ändern. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat stimmte der Motion bereits am 13. März 2024 zu. Auch die nationalrätliche Schwesterkommission beantragte Annahme der Motion und möchte, dass der Bundesrat verschiedene Abklärungen zur Umsetzung durchführt. Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit dem Anliegen und stimmte der Motion am 27. Mai 2024 ebenfalls zu.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben.
Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können. Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.
Die bundesrätliche Vorlage (22.085) sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Das Parlament war sich in der Frühjahrssession dazu noch nicht einig. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Der Nationalrat hingegen will den Lärmschutz stärker gewichten. Ausserdem hat der Nationalrat den Änderungsantrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter angenommen. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Art. 16 Abs. 3bis).
In der Sommersession bekräftigte der Ständerat seine Position. Er will den Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm weiterhin stärker fördern als der Nationalrat. Das hat er am 28. Mai 2024 bei einer erneuten Beratung der Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Weiter entschied der Ständerat die vom Nationalrat zu lärmbedingten Temporeduktionen ins Gesetz geschriebene Bestimmung (Art. 16 Abs. 3bis) wieder zu streichen. Einig geworden sind sich Stände- und Nationalrat hingegen bei der Frage, ob die Kantone die Inhaber von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung sollen unterstützen können. Der Ständerat sprach sich wie die grosse Kammer dafür aus, dass die Kantone zahlen können. Allerdings muss für den Ständerat im Gesetz auch stehen, dass grundsätzlich der Eigentümer des Standorts die Kosten trägt. Die Vorlage geht mit Differenzen zurück in den Nationalrat. Die UREK-N befasst sich am 17./18. Juni 2024 damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen.
Was den Änderungsantrag von Nationalrat Thomas Hurter (Art. 16 Abs. 3bis) zum Entwurf des Umweltschutzgesetzes anbelangt, so empfiehlt der SGV diesen abzulehnen. Dies aus den folgenden Gründen: Bei der Teilrevision zur Signalisationsverordnung hat der Bundesrat im Jahr 2022 Erleichterungen zur Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts beschlossen, unter anderem wurde die Gutachten-Pflicht aufgehoben und somit der administrative Aufwand für die kommunalen Behörden reduziert. Ferner können Tempo-30-Zonen neuerdings auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden. Für die Gemeinden wurde somit rechtliche Klarheit geschaffen und insgesamt die Gemeindeautonomie gestärkt. Die kommunalen Behörden können so mit geringerem administrativem Aufwand und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten Tempo-30-Zonen bezeichnet werden. Und zwar dort, wo sie auch Sinn machen.
Dieser subsidiäre Ansatz im Vollzug ist aus Gemeindesicht sehr wichtig. Eine Annahme des Änderungsantrages Hurter würde die Handlungsmöglichkeiten von Gemeinden und Städten wesentlich einschränken.
Das Staatssekretariat für Migration erhält im laufenden Jahr zusätzliche 239 Millionen Franken für den Betrieb der Bundesasylzentren. Mit den gesprochenen Mitteln soll der erwartete Anstieg der Asylzahlen im Herbst und Gesuche für den Status S bewältigt und Pendenzen abgebaut werden. Der Nationalrat hatte dem entsprechenden Nachtragskredit (24.007) am 28. Mai 2024 zugestimmt. Der Ständerat bewilligte diesen am 30. Mai 2024 ebenfalls überraschend und hörte nicht auf seine vorberatende Kommission, die den Kredit auf 167.3 Millionen Franken hatte kürzen wollen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Der Asylbereich ist eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen. Die Städte und Gemeinden sind dringend darauf angewiesen, dass der Bund seine Aufgaben in der Erstunterbringung und der Abwicklung der Verfahren umfassend und effizient wahrnimmt.
Die kommunale Ebene setzt alles daran, ihren Teil der Verbundaufgabe zu erfüllen und die zugewiesenen Personen rasch aufzunehmen und zu unterstützen. Als unterste Staatsebene können die Städte und Gemeinden Personen nicht weiterreichen, entsprechend kumuliert sich die Belastung bei ihnen. Jegliche Kürzungen des Nachtragskredits führen erneut zu vorzeitigen Zuweisungen von Asylsuchenden und zu Planungsunsicherheiten. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Zudem kann es zu Problemen in den Standortgemeinden der BAZ kommen, wenn Betreuung und Sicherheit nicht gewährleistet werden können.
Dies alles belastet die Städte und Gemeinden zusätzlich in einer sowieso schon angespannten Situation. Daher ersuchte der SGV das Parlament, den Kredit vollumfänglich gutzuheissen.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 8. und 9. April 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) aufgenommen (24.027) und zahlreiche Anhörungen durchgeführt, an denen auch der SGV teilgenommen hat. In der Detailberatung von Ende April trat die Kommission auf die gesamten Entwürfe ein und beschloss, zusätzliche 2 Millionen für die Netzwerke Dritter einzustellen. Sie sprach sich weiter dafür aus, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zu verankern, jedoch ohne neue Aufgaben für den Bund zu schaffen. Der Ständerat sagte am 4. Juni 2024 als Erstrat grösstenteils Ja zur neuen Kulturbotschaft des Bundes und stimmte den zwölf Erlassen mit einer Ausnahme zu: die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung einer «hohen Baukultur» im NHG lehnte der Ständerat ab. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. Diese ist am 27./28. Juni 2024 in der WBK-N traktandiert.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Stossrichtung der neuen Kulturbotschaft, inklusive die vier vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen. Es werden sechs Handlungsfelder identifiziert, die die Herausforderungen der Kulturpolitik umfassend beschreiben. Die hohen Ambitionen stehen jedoch in einem Widerspruch zum Finanzrahmen. Mit den aufgeführten Mitteln können die Ziele der Botschaft nicht erreicht werden. Dies hat Konsequenzen und erhöht den Druck auf die Finanzen von Städten, Gemeinden und Kantonen, die bereits den grössten Teil der Finanzierung der Kulturförderung tragen.
Das Engagement des Bundes im Bereich der Baukultur und die vorgesehene gesetzliche Verankerung der Förderung einer hohen Baukultur im NHG ist aus Sicht des SGV zu begrüssen. Dies insbesondere deshalb, weil es hier um eine bessere Koordination auf Stufe Bund sowie mit den Förderstrategien und baukulturellen Aktivitäten der Kantone geht. Städte und Gemeinden tragen dabei massgeblich zur Erreichung der strategischen Ziele der übergeordneten Ebene bei.
Was den Finanzrahmen betrifft, so sind die Beiträge in Höhe von CHF 126,6 Mio. über eine vierjährige Periode aus Sicht des SGV zu knapp bemessen. Es fehlen Mehrmittel für Kernaufgaben wie die Denkmalpflege und die Archäologie. Dabei braucht es nicht zuletzt aufgrund des Klimaschutzes zunehmend mehr Mittel, um zum Beispiel Bau-Denkmäler zu erhalten. Auch steigen die Kosten für Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des baukulturellen Erbes. Generell führt die Umsetzung der Innenentwicklung zu immer komplexeren, umfangreicheren Aufgaben. Hier ist an die Städte und Gemeinden zu denken, weshalb der SGV das Parlament ersucht, den Verpflichtungskredit für den Förderbereich Baukultur zu erhöhen.
Die Motion 23.4343 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beauftragt den Bundesrat, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Ständerat Damian Müller (FDP/LU) legte für die Kommission den Handlungsbedarf dar. Personen beispielsweise in Heimen seien oftmals auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder auch andere Hilfeleistungen angewiesen. Um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, müsse im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Der Nationalrat stimmt dieser am 7. März 2024 zu. Der Ständerat nahm die Motion am 4. Juni 2024 ebenfalls an.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Begriffe Wohnort und Wohnsitz im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vereinheitlichen und damit die Zuständigkeiten klarer regeln will. Mit der Motion 23.4343 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit offene rechtliche Fragen u.a. im Zusammenhang mit dem Eintritt in Alters- und Pflegeheime hinterlässt.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat im März mit deutlicher Mehrheit beschlossen, nicht auf den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes GeoIG (23.060) einzutreten. Mit dieser Änderung sollte eine Rechtsgrundlage für eine bessere Planung der Untergrundnutzung geschaffen werden. Mit einem neuen Artikel 28a des GeoIG sollen die Inhaber von primären geologischen Daten dazu verpflichtet werden, diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Dabei hielt die Kommission fest, dass die Kompetenz für Regelungen zum Untergrund heute bei den Kantonen liegt, und zwar auch bezüglich der Datenerhebung und -bereitstellung; die angehörten Vertreter der Kantone wiesen zudem darauf hin, dass mehrere Kantone bereits über eine entsprechende Rechtsgrundlage sowie über praktische Erfahrung bei der Übermittlung geologischer Daten verfügen. Eine Intervention des Bundes in diesem Bereich sei daher nicht gerechtfertigt. Die Kommission hält weiter fest, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesbehörden sehr gut funktioniert und die Schaffung einer Ad-hoc-Rechtsgrundlage deshalb nicht erforderlich ist. Sie erachtet es zudem als fraglich, ob alle im Entwurf vorgesehenen Massnahmen verfassungsmässig sind.
Der Ständerat folgte seiner Kommission und beschloss am 6. Juni 2024 mit 28 gegen 14 Stimmen (1 Enthaltung) Nichteintreten. Das Geschäft ist am 17./18. Juni bereits in der UREK-N traktandiert.
Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds ist aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energiesicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen eine Notwendigkeit. Dass der Bund den Zugang zu geologischen Daten mit einer gesetzlichen Grundlage ermöglichen will, um Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten, die für die Planung des Untergrundes relevant sind, zur Verfügung zu stellen, wird vom SGV unterstützt.
Dieser Wissenstransfer im Sinne einer nicht-konkurrierenden Nutzung der Daten ist ein Schritt, um dem wachsenden Bedarf an Daten über den Zustand des Untergrunds gerecht zu werden. So beruht beispielsweise das Projekt Nationaler Leitungskataster (LKCH), dessen Ziel es ist, die Leitungsdaten schweizweit zu harmonisieren, auf der Bereitstellung von Daten durch und für staatliche Behörden. Der Zugang zu geologischen Daten unter klaren Bedingungen wird eine effiziente Planung des Untergrunds ermöglichen und die Planungssicherheit sowohl der kantonalen als auch der kommunalen Behörden erhöhen.
Auch die Gemeinden müssen die bei ihnen vorhandenen Daten kostenlos zur Verfügung stellen, und es ist wichtig, dass sie umgekehrt kostenlos auf alle Geodaten zugreifen können, die sie für ihre Planung benötigen. Der SGV empfahl dem Parlament deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Für den Ständerat muss die Schweiz den Schutzstatus S anpassen. Eine klare Mitte-Rechts-Mehrheit sprach sich am 12. Juni 2024 für die Forderungen von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) und seine Motion 24.3022 aus. So soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer das Land verlässt oder der Schutzstatus missbräuchlich erlangt wurde.
Auch soll der Schutzstatus nicht mehr automatisch für alle ukrainischen Flüchtlinge gelten. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Der Bundesrat sieht die Anliegen des Motionärs bereits als erfüllt und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Missbräuche seien konsequent zu bekämpfen. Es bestehe aber keine Notwendigkeit, die Regeln anzupassen. So würde der Schutzstatus S bereits nach geltendem Recht aufgehoben, wenn schutzbedürftige Personen ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt oder sich wiederholt bzw. für mehr als 15 Tage im Heimatstaat aufgehalten hätten. Der Ständerat sah dies anders und stimmte der Motion 24.3022 mit 29 gegen 11 Stimmen (0 Enthaltungen) zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Geschäft.
Position SGV: Der SGV sieht grossen Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Die stetige Zunahme von Schutzbedürftigen, die damit verbundenen oft vorzeitigen Transfers von Bundes- in Kantons- und Gemeindestrukturen sowie die teilweise unübersichtliche Ein- und Ausreise von Personen aus der Ukraine bringen die bewährten kommunalen Strukturen und Abläufe an den Anschlag. Dieser ungute Zustand wächst ständig und wird auch mit Blick auf die prognostizierten Zahlen länger anhalten. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat in Sachen Status S nächstmöglich handelt. Die Motion 24.3022 zielt in die richtige Richtung, weshalb der SGV diese unterstützt.
Am Freitag, 15. März 2024, ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte in Bern zu Ende. Mit der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» und der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, der Teilrevision des CO2-Gesetzes nach 2024, der Revision des Umweltschutzgesetzes zum Lärmschutz und der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten sowie der Parlamentarischen Initiative zur Aufhebung unnötiger Restriktionen und für einen einfacheren Umbau von Zweitwohnungen standen gleich vier für die Gemeinden wichtige Bundesvorlagen auf der politischen Agenda. Der Nationalrat beugte sich ausserdem als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) und schickte den Entwurf für ein nationales Adressdienstgesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.
Der Ständerat sprach sich für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, für eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf den Hauptstrassen sowie für einen erleichterten Zugang für Schutzsuchende mit Status S auf dem Arbeitsmarkt aus.
Nachstehend finden Sie den Sachverhalt und die Entscheide des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Frühjahrsession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
National- und Ständerat haben sich in der Frühjahrssession auf die Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» (20.433) geeinigt. Ziel des entsprechenden Gesetzesprojekts ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastungen zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Am Montag, 26. Februar ist der Nationalrat in der letzten Differenz dem Ständerat gefolgt. Demnach soll der Bundesrat den Detailhändlern keine Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter biogener Produkte wie etwa Lebensmitteln machen oder sie anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen.
Zuvor bereits geeinigt hatten sich die Räte auf die Bestimmung zum Siedlungsabfall (Art. 31b) : Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll gemäss Parlament nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt. Der Ständerat hatte sich für klare Rahmenbedingungen ausgesprochen und der Nationalrat ist ihm in der Differenzbereinigung gefolgt. So wird sichergestellt, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird.
In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit 126 zu 65 Stimmen (Nationalrat) und einstimmig mit 43 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, klare Rahmenbedingungen für eine Lockerung des Siedlungsabfallmonopols vorzusehen, weil damit die Planbarkeit für die Gemeinden und Städte besser und das finanzielle Risiko wesentlich kleiner ist.
Mit der Motion 23.3435 von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der Interessenabwägung das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen bei der raumplanerischen Entwicklung gegenüber dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stärker berücksichtigt werden kann. Das Parlament anerkennt einen Handlungsbedarf: nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Motion am 29. Februar 2024 zugestimmt und diese an den Bundesrat überwiesen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das ISOS ist ein wichtiges Inventar, das aber in der konkreten Praxis oftmals die bauliche Entwicklung und Verdichtung nach innen erschwert. Viele Gemeinden sind heute ob der Vielzahl an bundesrechtlichen Auflagen in ihren Entscheid- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daraus ergeben sich des Öftern auch langwierige Verfahren und Bauverzögerungen, u.a. bei grösseren Wohnbauprojekten. Dieser Interessenkollision kann mit dieser Motion begegnet werden. Das öffentliche Interesse von Gemeinden und Städten soll bei raumplanerischen Projekten inskünftig mehr Gewicht erhalten. Zudem sollen ISOS-Inventare auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können.
Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) zur Verminderung der CO2-Emmissionen 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel zum Durchbruch verhelfen. Das Parlament sagte im Dezember im Grundsatz Ja dazu, in der Differenzbereinigung im Frühjahr beharrte der Ständerat in mehreren Punkten auf einer abgeschwächten Version. So will er zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Inland keine fixe Quote vorschreiben, während der Nationalrat den Treibhausgas-Ausstoss zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland reduzieren will. Umstritten war auch die finanzielle Förderung von Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamiliengebäuden. Der Ständerat sprach sich mit 24 zu 20 Stimmen gegen eine Finanzierung mit öffentlichen Geldern aus; der Nationalrat dagegen will dies mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern.
Uneins war man auch beim Thema der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alternative Antriebe. Der Ständerat hielt am geltenden Recht fest, wonach der Bundesrat entscheidet, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden sollen. In der weiteren Debatte senkte der Nationalrat sein Reduktionsziel im Sinne eines Kompromisses auf neu 70 Prozent. Bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen einigte man sich darauf, dass Betriebe im Ortsverkehr die Steuer ab 2026 und auf dem Land ab 2030 zahlen müssen, ausser Busse mit alternativem Antrieb könnten aus topografischen Gründen nicht eingesetzt werden. Ebenso schloss sich der Nationalrat auch punkto Beibehaltung des geltenden Rechts bei der LSVA dem Ständerat an.
Am Schluss blieb einzig Art. 41b bezüglich der Ladeinfrastrukturen noch offen. Der Ständerat folgte am 14. März dem Antrag der Einigungskonferenz, den Artikel zu streichen. Er sprach sich mit deutlichem Mehr dafür aus, auf die Förderung des Bundes für Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern zu verzichten.
In den Schlussabstimmungen wurde das neue CO2-Gesetz mit 122 zu 42 Stimmen bei 27 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt
werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern.
Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Mit der Motion 24.3000 der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat anerkennt den Handlungsbedarf und stimmte der Motion seiner Rechtskommission am 13. März 2024 oppositionslos zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Vorstoss.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben. Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können.
Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.
Gleich zwei Vorstösse fordern vom Bundesrat, das 2024 auslaufende nationale Programm gegen Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mind. 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren. Zudem soll der Bundesrat, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut verabschieden und zur Umsetzung ausreichende Mittel bereitstellen. Der Ständerat wies die Motion 23.4454 von Ständerat Simon Stocker (SP/SH) am 14. März 2024 an die zuständige Kommission zur Vorberatung zurück. Der Nationalrat hingegen nahm die gleichlautende Motion 23.4450 von Nationalrätin Estelle Revaz (SP/GE) mit 117 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.
Position SGV: Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband unterstützen die geplante Verlängerung des Armutsprogramms. Mit dem Nationalen Programm gegen Armut hat sich der Bund ab 2014 erstmals explizit im Bereich Armutsprävention und -bekämpfung engagiert. Dieses wirksame Engagement hat er mit der Nationalen Plattform von 2019 bis 2024 weitergeführt. Zusätzlich hat das Parlament den Bundesrat 2020 beauftragt, ein Armutsmonitoring zu implementieren und alle fünf Jahre einen Armutsbericht vorzulegen. Ein erster Bericht dazu wird Ende 2025 erwartet.
Die Städte und Gemeinden sind seit den Anfängen wichtige Partner bei der Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Programms resp. der Nationalen Plattform gegen Armut. Damit Armut wirksam bekämpft werden kann, muss das System der sozialen Sicherheit gut aufeinander abgestimmt sein, dafür braucht es alle Staatsebenen. Die nationale Plattform gegen Armut zeigt, dass der Bund mit einem bescheidenen Mitteleinsatz einen wirksamen und zentralen Beitrag leisten kann zur übergeordneten Vernetzung der Akteure und zur Bereitstellung von anwendungsorientiertem Grundlagenwissen. Die Plattform ist das gemeinsame Commitment der Akteure aller Staatsebenen und Organisationen der Zivilgesellschaft, um Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung voranzubringen und die Armut nachhaltig zu reduzieren. Auch das Parlament hat die wichtige Rolle des Bundes anerkannt und ihn mit dem Armutsmonitoring beauftragt.
Mit der Weiterführung der Plattform kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und gibt dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen. Dadurch wird die Legitimation und Wirkung von beidem gestärkt. Die von der Motion geforderte Strategie würde als drittes Element das Ganze komplettieren und zusätzlich stärken.
Neben dem vielfältigen Engagement der Städte und Gemeinden in der Prävention und Bekämpfung von Armut, werden der Städteverband und der Gemeindeverband die Aktivitäten auf Bundesebene tatkräftig unterstützen. Beide Verbände stellen personelle Ressourcen zur Verfügung, um sowohl bei der Plattform gegen Armut als auch beim Armutsmonitoring mitzuarbeiten. Darüber hinaus tragen sie zur Wirkung des Programms bei, indem sie ihre Rolle in der Kommunikation von Grundlagen, praxisorientierten Leitfäden und Initiativen gegenüber den Akteuren auf der kommunalen Ebene aktiv wahrnehmen.
Der Nationalrat will vorläufig keinen nationalen Adressdienst und hat die Vorlage am 29. Februar zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen (23.039). Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen - gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der EVP.
Der Ständerat hatte die Vorlage in der Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen. Mit der neuen Datenbank sollen Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag die Wohnadressen der Bevölkerung in der ganzen Schweiz abfragen können. Bislang sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln. Nutzer sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Die Kantone waren dafür, den Nationalrat hingegen überzeugte die Vorlage nicht. Er beauftragte den Bundesrat, alternative Modell zu prüfen und, falls das nicht möglich ist, den Vorschlag für eine Verfassungsgrundlage zu unterbreiten und den konkreten Nutzen für Einzelpersonen aufzuzeigen. Die Vorlage ist nun am 30. April 2024 in der staatspolitischen Kommission des Ständerats traktandiert.
Position SGV: Der SGV unterstützt das Vorhaben insgesamt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat aber im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats im Oktober 2023 verschiedene Bedenken adressiert (Mehraufwand, Gebührenpflicht, Haftungsfrage) und konkrete Anträge eingebracht (siehe Factsheet).
Der Aufbau eines nationalen Adressdienstes hat zum Zweck, den Behörden und gesetzlich beauftragten Dritten das Abfragen der gemeldeten Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu erleichtern. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zH der Bevölkerung. Der NAD ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenherrschaft, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohner¬diensten der Gemeinden und Kantone.
Das Parlament will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative (2012) gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert und als Ferienwohnung vermietet werden dürfen. Der Nationalrat hiess die Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Pa. Iv. Candinas 20.456) bereits im September 2023 gut.
In der Frühjahrssession stimmte ihr auch der Ständerat zu, trotz Vorbehalten von links bis rechts. Neu erstellte, zusätzliche Ferienwohnungen würden den Volksentscheid missachten und die Wohnungsnot in Tourismusregionen zusätzlich verstärken. Auch Bundesrat Rösti betonte, dass die lokale Bevölkerung von zusätzlichen Zweiwohnungen nicht profitieren würde. Der Ständerat hielt dennoch an seinem Entscheid fest: Die Vorschriften zum Bau von neuen Zweitwohnungen sollen gelockert und damit Anreize für Investitionen geschaffen werden. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 121 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Auch Gemeinden in Berggebieten müssen sich baulich weiterentwickeln können. Mit der Pa. Iv. Candinas 20.456 sollen Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können, was aus Sicht des SGV zu unterstützen ist.
Mit der Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) soll das Strassenverkehrsgesetz dahingehend angepasst werden, dass auf allen verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 gilt. Nach dem Nationalrat (Herbstsession) hat sich am 6. März 2024 auch der Ständerat mit deutlichem Mehr für das Anliegen ausgesprochen und die Motion mit 25 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwiesen.
Position SGV: Der SGV lehnte die Motion aus den folgenden Gründen ab: Mit dem Entscheid des Parlaments, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 50 gesetzlich zu verankern, werden die vom Bundesrat im Rahmen der Teilrevision zur Signalisationsverordnung (SSV) von 2022 beschlossenen Erleichterungen für die Gemeinden zur Anordnung von Tempo-30-Zonen wieder rückgängig gemacht. Die Annahme der Motion widerspricht der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz und schränkt die Gemeindeautonomie bzw. die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden und Städte stark ein. Für die kommunalen Behörden dürfte der administrative Aufwand durch den Parlamentsentscheid wieder deutlich zunehmen.
Hinzu kommt der vom Parlament ebenfalls angenommene Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen untersagt sein soll. Dies ist ein weiterer unnötiger Eingriff in die Gemeindeautonomie und aus kommunaler Sicht nicht akzeptabel.
Das Parlament war sich in der Frühjahrssession bei der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) noch nicht einig. Die bundesrätliche Vorlage sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Beim Thema Sanierung von belasteten Standorten votierte der Ständerat dafür, dass die Sanierung nicht die Eigentümer, also die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems zahlen müssen. Auch sprach er sich dagegen aus, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können. Stattdessen sollen Sanierungsvorhaben wie die Sanierungspflicht für Kinderspielplätze von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren können.
Auch für den Nationalrat war Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage unbestritten. Mit dem Ziel, verdichtetes Bauen wegen der Wohnungsknappheit in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern stieg der Nationalrat in die Detailberatung zum Umweltschutzgesetz ein. Anders als der Ständerat will der Nationalrat den Lärmschutz stärker gewichten. Künftig soll eine Baubewilligung erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Bei den übrigen Räumen muss eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein.
In der Folgeberatung am 11. März doppelte der Nationalrat bei Tempo 30 nach und nahm einen Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter an. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Ziff. I Art. 16 Abs. 3bis des Umweltschutzgesetzes). In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf mit 119 zu 67 Stimmen bei sechs Enthaltungen zu. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in den Ständerat. Die ständerätliche Umweltkommission UREK-S befasst sich bereits am 21./22. März mit den Differenzen zur Vorlage.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen.
Der SGV anerkennt die Notwendigkeit zur Sanierung von Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte sowie von öffentlichen Kinderspielplätzen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Wenn der Bundesrat die Sanierung öffentlicher Spielplätze neu einem Obligatorium unterstellen will (Art. 32c), so ist richtigerweise auch seitens Bund die Finanzierung dafür sicherzustellen. Der Bundesrat sieht zur Entlastung der sonst kostentragungspflichtigen Kantone und Gemeinden vor, dass der VASA-Altlasten-Fonds 60 Prozent der Kosten bei diesen öffentlichen Flächen übernimmt.
Der SGV unterstützt die Position des Ständerats, wonach nicht die Inhaber der Spielplätze, also etwa die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems für die Kosten der Sanierungen aufkommen müssen (Verursacherprinzip > Art. 32d Abs. 6 streichen). Die Finanzierung der vom Bund geplanten Pflicht zur Sanierung von öffentlichen Spielplätzen ist richtigerweise durch den VASA-Fonds sicherzustellen. Dies umso mehr, als dass in vielen Fällen die Verursacher des Problems nicht identifiziert werden können und dann die Gemeinden gezwungen sind, die Kosten zu übernehmen.
Weiter spricht sich der SGV analog zum Ständerat bei den privaten Kinderspielplätzen gegen eine neue Bundeskompetenz aus: Die Kantone haben heute bereits die Kompetenz, die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen finanziell zu unterstützen (Art. 32c Abs. 1bis streichen). Insgesamt ist es aus kommunaler Sicht wichtig, dass die Städte und Gemeinden bei Sanierungsvorhaben über den notwendigen Handlungsspielraum (wenig Vorschriften) verfügen und einen einfachen Zugang zu den Bundesmitteln (Vasa-Fonds) erhalten.
Weiter spricht sich der SGV dafür aus, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchten Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.
Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Nach dem Nationalrat (Wintersession) hat auch der Ständerat die Motion am 13. März mit 29 zu 15 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen und damit an den Bundesrat überwiesen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umzuwandeln und damit den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatuts S zu erleichtern. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch bislang einer Bewilligungspflicht. Mit der Annahme der Motion wird eine analoge Regelung zu derjenigen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge geschaffen (in Kraft seit 2019), was zu begrüssen ist. Dadurch werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.
Die Motion 23.4344 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren Wohnsitz behalten dürfen. Der Nationalrat ist der Mehrheit der Kommission gefolgt und hat die Motion am 14. März 2024 mit 117 zu 58 Stimmen angenommen. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit dem Geschäft.
Position SGV: Mit der Motion 23.4344 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit einige offene rechtliche Fragen für die Betroffenen und für die Gemeinden und Städte hinterlässt. Diese Rechtsunsicherheit bewirkt im Vollzug grosse Unterschiede unter Gemeinden aus verschiedenen Kantonen. Auch ist eine klare rechtliche Abgrenzung bezüglich freiwilligem und nicht freiwilligem Eintritt (zB durch ärztliche Überweisung) einer Person in ein Alters- oder Pflegeheim als subjektives Kriterium nicht immer klar abgrenzbar.
Die vom Bundesgericht herbeigeführte Änderung, wonach eine Person bei freiwilligem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim den Wohnsitz behält, hat die Rechtsunsicherheit zusätzlich befördert. Aus Sicht des SGV besteht hier ein ausgewiesener rechtlicher Handlungsbedarf. Die Diskussion darüber ist im Parlament zu führen, weshalb der SGV empfiehlt, die Motion 23.4344 zu unterstützen.
Der Nationalrat beugte sich am 14. März 2024 als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Schweiz (23.073). Dies drei Jahre, nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung eine solche Vorlage an der Urne klar ablehnte. Der überarbeitete Entwurf sieht nun eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden.
Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden. Bei der Vorstellung der neuen Vorlage im November führte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider aus, man habe den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen. So haben Private in der neuen Vorlage keine Rolle mehr. Der Bund werde für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte dem Gesetzesentwurf im Februar klar zu, beantragte dem Nationalrat jedoch einige Änderungen, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben. Der Nationalrat stimmte der neuen Gesetzesvorlage für eine E-ID am 14. März 2024 mit 175 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen zu.
Position SGV: Der SGV hat sich seit Beginn der politischen Debatte für die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) eingesetzt – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. In diesem Sinne begrüsst der SGV den nun vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden.
Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden, wenn immer möglich parallel zur politischen Diskussion in den eidg. Räten. Das betrifft insbesondere auch den Prozess bezüglich die bundesrätlichen Umsetzungsverordnungen zum neuen E-ID-Gesetz.
Das Volksverdikt von März 2021 war klar und eindeutig: Die Schweizer Bevölkerung will eine staatliche E-ID; die Rolle der Privatwirtschaft ist höchstens mittelbar denkbar. Aus Sicht des SGV ist es deshalb wichtig, dass dieses Grundprinzip bei einer neuen E-ID konsequent umgesetzt wird. Das betrifft vor allem auch die Ausstellung und Herausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises. Kritisch betrachtet der SGV zudem die Absicht des Bundesrats, eine E-ID im grossen Umfang gratis abzugeben. Zuerst muss aus Sicht des SGV Klarheit herrschen über Finanzierung, Unterhalt und Betrieb einer schweizweiten E-ID. Erst dann kann beschlossen werden, wie die Preisstruktur ausgestaltet werden kann. Folgekosten insbesondere für die kommunale Ebene sollen möglichst keine entstehen.
Der Bund fördert Verkehrsprojekte in den Agglomerationen ab 2024 mit mehr als 1,6 Milliarden Franken. Am Montag der ersten Sessionswoche stimmte der Ständerat zu, den Strassentunnel Moscia-Acapulco im Tessin in die Agglomerationsprogramme der vierten Generation aufzunehmen (23.033). Durch den Entscheid erhöht sich die Kreditsumme um 38 Millionen Franken. Der Nationalrat hatte bereits im Herbst beschlossen, den Strassentunnel Moscia-Acapulco bei Ascona (TI) als Teil des Agglomerationsprogramms Locarno aufzunehmen; der Ständerat jedoch war dagegen, ein solches Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens, über den parlamentarischen Weg, ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. In der Wintersession bereinigte er nun diese letzte Differenz.
Position SGV: Der SGV hatte sich für die Annahme der Verpflichtungskredite ab 2024 für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation ausgesprochen und begrüsst den Entscheid des Parlaments. Der Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in Agglomerationen trägt zu einem besseren Verkehrsmanagement nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Seit 2006 spricht der Bund Fördermittel zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Drei Generationen von Agglomerationsprogrammen wurden in der ganzen Schweiz bereits realisiert, oder sind dabei, realisiert zu werden.
Für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation sollen 1200 Massnahmen in 32 Agglomerationen in allen Landesteilen zum Zug kommen. Kantone, Städte und Gemeinden steuern mit 2,21 Milliarden Franken den grössten Anteil der Investitionen bei. Die Teilnahme an einem Agglomerationsprogramm ist weder einfach noch günstig. Ohne Kofinanzierung des Bundes ist es kaum möglich, die Infrastrukturkosten zu stemmen, die durch das Bevölkerungswachstum und die Zunahme von Arbeitsplätzen in den Städten und Agglomerationen immer weiter steigen. Der Bund fördert so massgeblich eine kohärente Verkehrsentwicklung.
Die Motion KVF-N. Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (20.3915) wurde mehrfach sistiert. Seit deren Eingabe im Jahr 2020 ist Einiges in Bewegung gebracht worden. Der Bundesrat hat mit der Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste ab dem 1. Januar 2024 die Grundversorgung mit einem Internetzugangsdienst von 80 Megabit pro Sekunde bei der Download-Geschwindigkeit erweitert. In Erfüllung eines zusätzlichen Postulats der KVF-N (21.3461) liegt inzwischen auch der Bericht Hochbreitbandstrategie des Bundesrats vom 28. Juni 2023 vor, welcher die längerfristige Entwicklung der Hochbreitbandinfrastruktur aufzeigt (Link). Vor diesem Hintergrund beschloss der Ständerat am 4. Dezember, die Motion abzulehnen.
Position SGV: Eine flächendeckende Grundversorgung mit Hochbreitband, insbesondere auch in ländlichen Regionen und im Berggebiet, ist für die Gemeinden wichtig. Sie muss aber konzeptionell Sinn machen und für die kommunalen Netzbetreiber finanzierbar bleiben. Hierfür benötigt es einen strategischen Ansatz, welcher mit dem Bericht des Bundesrats zur Hochbreitbandstrategie des Bundes seit Juni 2023 vorliegt. Der Ständerat hat die Erwartung an den Bundesrat deponiert, hier rasch vorwärts zu gehen und die verschiedenen Fragen zur Umsetzung zu klären, u.a. wo und was genau gefördert werden soll und wie hoch der Anteil der Bundesfinanzierung sein wird. Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments.
Mit der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, kurz EFAS (09.528), wird die Finanzierung des Gesundheitswesens neu aufgestellt. Künftig werden alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert, unabhängig davon, wer sie erbringt. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden. In der Wintersession kam diese wichtige Gesundheitsreform nun nach über zwölf Jahren unter Dach und Fach. Beide Räte hatten sich zuvor bereits für die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage ausgesprochen, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen. Am Donnerstag, 14. Dezember, folgte der Nationalrat schliesslich in den umstrittensten Punkten dem Ständerat.
Die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage soll losgelöst von einer vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgen. Bei der letzten Differenz setzte der Nationalrat sich am Ende durch: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis basieren. Weiter müssen die Tarife kostendeckend sein. Der Beitrag der Kantone soll bei mind. 26,9 Prozent und derjenige der Krankenkassen bei höchstens 73,1 Prozent liegen. Versicherte müssen sich weiterhin an den Kosten der Pflegeleistungen beteiligen. Der Ständerat hiess am 18. Dezember ebenfalls die Motion 22.3372 gut und hielt am ursprünglichen Wortlaut fest: Der Bundesrat muss evaluieren, ob der Umbau der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Kantone und Krankenkassen kostenneutral ist. Ebenfalls untersucht werden soll auch, ob die Krankenkassenprämien in den Kantonen, in denen der finanzielle Beitrag steigt, entsprechend tiefer ausfallen.
Bundesrat und Nationalrat stimmen der Motion ebenfalls zu. Der Nationalrat muss allerdings nochmals darüber befinden, weil er eine Änderung am Text eingebracht hatte. In den Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich) mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 41 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen. Bereits steht ein Referendum im Raum (Verbände des Pflegepersonals). Am Ende dürfte also das Volk über diese grundlegende Gesundheitsreform entscheiden.
Position SGV: Mit der Annahme der Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen inklusive Pflege hat das Parlament die Weichen für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens gestellt. Der SGV hatte sich von Anfang an für eine ausgewogene Lösung sowie für eine verbindliche und rasche Inkraftsetzung der Vorlage eingesetzt. Die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage war dabei eine unabdingbare Voraussetzung, um die Gesundheitskosten künftig gleichmässiger auf alle Kostenträger – öffentliche Hand, Krankenkassen und Versicherte – zu verteilen. Die nun beschlossene verbindliche Regelung für eine Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage innert sieben Jahren ab Zustandekommen der Revision gibt allen Akteuren die notwendige Rechts- und Planungssicherheit.
Der Entscheid des Parlaments, von einer Streichung der Patientenbeteiligung an den Pflegeleistungen abzusehen, ist zu begrüssen. Dies hätte hohe Kosten auf die Kantone und in vielen Kantonen mitfinanzierenden Städte und Gemeinden überwälzt, die seit über zehn Jahren in hohem Masse die Kostenentwicklung in der Pflegefinanzierung zu tragen haben. Weiter ist auch der Beschluss, die Verknüpfung der EFAS-Vorlage mit einer vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative fallen zu lassen, sehr zu begrüssen.
Der Ständerat hat sich als Erstrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und den Lärmgrenz-Werten im Baubereich befasst (22.085) und die Vorlage am 7. Dezember mit 32 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) abweichend vom Entwurf angenommen. Mit dem bundesrätlichen Entwurf soll die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbart und die Sanierung von Altlasten, insbesondere im Fall von Kinderspielplätzen, befördert werden. Der Ständerat entschied, das Bauen in lärmbelasteten Gebieten zu lockern und die raumplanerischen Ziele in der Interessenabwägung stärker zu gewichten. So will er die Bedingungen lockern, unter denen Wohnungen auch bei überschrittenen Lärm-Grenzwerten gebaut oder saniert werden können. Baubewilligungen sollen in klar definierten Fällen bewilligt werden können, auch wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden (Art. 22). Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Im Umgang mit Altlasten beschloss der Ständerat, dass öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind und wo regelmässig Kinder spielen, saniert werden müssen. Die Kosten dafür sollen aber nicht die Inhaber des Platzes, also etwa die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems tragen. Auch sprach er sich dagegen aus, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können. Stattdessen sollen Sanierungsvorhaben wie die Sanierungspflicht für Kinderspielplätze von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren können. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Position des Ständerats, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Der SGV wird sich in diesem Sinne für eine ausgewogene Vorlage zuhanden des Parlaments einsetzen. Beim Thema Altlasten setzt sich der SGV dafür ein, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchter Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Nationalrat die Kreislaufwirtschaft stärken. Er hatte der Vorlage (20.433) im Mai 2023 als Erstrat zugestimmt und dabei auch eine Liberalisierung des Siedlungsabfalles beschlossen: Private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Bundesrat hingegen ist für eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols. Er ist der Ansicht, die heutige Abfallentsorgung funktioniere, und will selber bestimmen können, welche Abfälle Private einsammeln dürfen. Der Ständerat entschied sich am 7. Dezember mit 21 zu 20 Stimmen knapp dagegen, Detailhändlern eine Pflicht aufzuerlegen, unverkaufte biogene Produkte wie etwa Lebensmittel oder Topfpflanzen vor der Entsorgung von der Verpackung zu befreien und separat zu sammeln. Der Nationalrat hat sich für eine solche Pflicht ausgesprochen. Der Ständerat will wie der Nationalrat das Einsammeln von Abfällen liberalisieren, hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallarten genehmigt.
Position SGV: Der SGV sieht die geplante Aufhebung des staatlichen Siedlungsabfall-Monopols kritisch. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Abfälle durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern wäre zudem mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Andererseits stellt die Sammlung von Abfällen, deren Verkauf lukrativ ist, durch private Anbieter ein finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung weniger kostendeckend bewerkstelligt werden kann.
Aus Sicht des SGV soll der Siedlungsabfall grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden bleiben, wie das auch der Ständerat vorsieht. Die Gemeinden stellen das Sammeln und Entsorgen selber oder beispielsweise im Rahmen von Zweckverbänden sicher. Für eine allfällige Lockerung braucht es klare Rahmenbedingungen, wie sie heute für PET oder Glas mittels Konzessionen bestehen, um das bewährte aktuelle System nicht zu gefährden. Der SGV unterstützt die Haltung des Ständerats.
Die Biodiversitätsinitiative kommt ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. Der Ständerat ist am Donnerstag, 7.12.2023, auf die vom Bundesrat ausgearbeitet und vom Nationalrat später überarbeitete Vorlage erneut nicht eingetreten (22.025). Der Nationalrat hatte dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative im Herbst 2022 zugestimmt. Der Ständerat befand im Sommer 2023, die Schweiz erfülle bereits die Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen, und war nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten.
Im Herbst 2023 bekräftigte der Nationalrat seinen Willen, das Thema auf Gesetzesstufe zu verankern und zeigte sich gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft kompromissbereit. Die überarbeitete Vorlage hätte nicht mehr auf Biodiversitätsflächen, sondern auf die Vernetzung ökologischer Gebiete und Verbesserungen in Biodiversitätsgebieten gesetzt. Ohne Erfolg. Der Ständerat blieb bei seinem Nichteintreten. Damit ist der indirekte Gegenvorschlag vom Tisch. Die Biodiversitätsinitiative kommt demnach ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. In den Schlussabstimmungen beschloss das Parlament mit 124 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 33 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» an der Urne zur Ablehnung zu empfehlen.
Position SGV: Der SGV hatte die vom Nationalrat getroffene Position unterstützt. Mit der überarbeiteten Vorlage eines indirekten Gegenvorschlags wäre ein Kompromiss vorgelegen, welcher den Schwerpunkt auf die funktionale Vernetzung und die Qualitätssteigerung in bestehenden Biodiversitätsgebieten legt. Insbesondere werden keine Änderungen im Landwirtschaftsrecht vorgesehen. Die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden wären damit berücksichtigt gewesen. Die Biodiversität wäre mit einem qualitativen Ansatz gefördert worden, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen gewesen, um die Umsetzung auf lokaler Ebene zu unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative.
Die Volksinitiative für mehr Biodiversitätsflächen geht nun deutlich weiter, mit Auswirkungen auf die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden. Aus Sicht des SGV wären die Anliegen zur Förderung der Biodiversität auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen gewesen. Der SGV wird sich entsprechend zur Biodiversitätsinitiative positionieren.
Noch keine Einigung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400). Der Ständerat sprach sich in der zweiten Sessionswoche mit 36 zu 8 Stimmen gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweiwohnungen aus und blieb dabei bei seiner Haltung: Eine Abschaffung des Eigenmietwerts soll aus Rücksicht auf die Tourismus- und Bergkantone nur für Erstwohnungen gelten. Ständerat und SGV-Präsident Hannes Germann hielt fest, man müsse alle ins Boot holen und eine Güterabwägung machen. Noch sei unklar, wie sich die Kantone in einem allfälligen Abstimmungskampf positionieren würden. Ohne deren Unterstützung sei die Vorlage stark gefährdet. Auch beim Thema Schuldzinsenabzug besteht weiterhin eine Differenz. Der Ständerat will künftig noch Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen und ist damit weniger restriktiv als der Nationalrat, der die Schwelle bei 40 Prozent ansetzt. Ein Minderheitsantrag der Kommission gar keine Schuldzinsenabzüge mehr zu erlauben, um die hohe Privatverschuldung zu reduzieren, scheiterte. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
Position SGV: Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Der SGV sieht die Vorlage deshalb grundsätzlich kritisch. Falls ein Systemwechsel erfolgreich sein soll, müsste er aus Sicht des SGV konsequent, mit Abschaffung der Abzüge umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden in einem finanziell tragfähigen Rahmen bleiben. Eine zwingende Voraussetzung wäre zudem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV empfiehlt, der Haltung des Ständerats zu folgen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser Vorschlag, im Gegensatz zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, mit einem für die Kantone und Gemeinden geringeren Aufwand umgesetzt werden könnte.
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken. Der Nationalrat ist in der letzten Sessionswoche am 21. Dezember mit 175 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat diese als Erstrat gutgeheissen. Er fasste die folgenden Beschlüsse:
• Solar- und Windkraft: Der Nationalrat folgte der Mehrheit und lehnte es mit 129 zu 67 Stimmen ab, die Windenergie in Art. 10 und Aart. 10 Abs. 1ter auszuschliessen.
• Einbezug der Gemeinden (Art. 14a Abs. 1): Der Nationalrat folgte mit 121 zu 75 Stimmen der Mehrheit und sprach sich dafür aus, dass die Kantone den Einbezug der Gemeinden bestimmen können sollen. Alle anderen Minderheitsanträge gingen dem Parlament zu weit.
• Wasserkraftanlagen (Art. 14b bis): Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission, auch die Wasserkraft in die Vorlage aufzunehmen.
• Kernenergie (Art. 6 und Art. 12a): Der Nationalrat folgte in beiden Fällen der Mehrheit und lehnte eine vereinfachte Bewilligung neuer Kernkraftwerke an bereits bestehenden Standorten sowie eine Erteilung der Rahmenbedingungen für Kernkraftwerke ab.
Position SGV: Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung der Verfahren für Solar- und Windkraftprojekte, um die Energieziele und die Sicherung der Stromversorgung zu erreichen. Verkürzte Verfahren, die einseitig zu Lasten der Entscheidautonomie in den Gemeinden gehen, lehnt er jedoch ab. Die Gemeinden sind in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Darüber hinaus ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten.
Vor diesem Hintergrund hatte sich der SGV explizit für die Minderheit IV (Zustimmung der Standortgemeinde) eingesetzt. Der Nationalrat hat hier nun anders entschieden und will den Kantonen lediglich eine Kann-Bestimmung einräumen (Zustimmung Mehrheitsantrag). Der SGV begrüsst, dass die Beschleunigung der Verfahren sowohl im Bereich der Solar- als auch der Windenergie gelten soll und der Nationalrat es abgelehnt hat, die Kernenergie als Thema in die Vorlage aufzunehmen. Es ist aus Sicht des SGV richtig, sich nur auf die Beschleunigung der Verfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu konzentrieren und von einer Aufnahme von Bewilligungsmöglichkeiten für die Kernenergie abzusehen.
Weiter hatte sich der SGV dafür eingesetzt, keine Beschleunigung für Projekte von Wasserkraftanlagen vorzusehen, weil diese eigenen Verfahren und Anforderungen unterliegen, die nicht mit jenen von Solar- und Windkraftprojekten vergleichbar sind. Im Übrigen ist bei den Verfahren für Wasserkraftanlagen die Mitsprache der Gemeinden institutionell vorbildlich geregelt, etwa wenn die Standortgemeinde Konzessionsgeberin ist. Der Beschluss des Nationalrats, hier seiner Kommission zu folgen, ist aus Sicht des SGV nicht zielführend.
Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm die Motion in der letzten Sessionswoche am 19. Dezember mit 128 zu 64 Stimmen und 0 Enthaltungen an.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S umzuwandeln – analog der seit 2019 geltenden Regelung für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S wird seit seiner Einführung im März 2022 gefördert. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch einer Bewilligungspflicht. Mit der angenommenen Motion werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.
Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) regelt die Verminderung der CO2-Emmissionen in den Jahren 2025 bis 2030. Beide Räte haben die Vorlage ein erstes Mal beraten und u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst: Bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe sollen in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase fliessen. Der Bundesrat hatte dafür bis 2030 weniger Gelder vorgesehen und einen kleineren Betrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.
Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie dafür Verpflichtungen zur Reduktion ihres CO2-Austosses eingehen (bis 2040 befristet). Dafür reichen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan ein und aktualisieren diesen regelmässig. Bei den Lade-Infrastrukturen für Elektroautos beispielsweise in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen soll der Bund nach dem Willen des Nationalrats nur bis zu 20 Millionen Franken im Jahr aus der Mineralölsteuer und lediglich für die Basisinstallation sprechen. Der Bundesrat hingegen will die Ladestationen mit jährlich max. 30 Millionen Franken fördern, der Ständerat gar keine Förderung, weil dies Sache von Privaten sei. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Mittwoch, 20. Dezember mit 136 zu 34 Stimmen bei 26 Enthaltungen gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt
werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) hatte im Oktober 2023 mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Motion der WAK-N (23.3008) «Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen» abzulehnen. Die Motion beauftragt den Bundesrat im Sinne einer Weiterführung des Postulatberichts 19.3894, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage vorzulegen, die Standards zur Erarbeitung von Normen und Vollzugshilfen im Bauwesen festlegen soll. Im Postulatsbericht wird die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage als bevorzugter Lösungsansatz vorgeschlagen. Diese Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe würde Standards vor allem mit Blick auf den Erarbeitungsprozess für Vollzugshilfen und technische Regeln wie Normen vorgeben, damit solche Normen für die Praxis erkennbar bezeichnet werden können. Langfristig könnte dadurch für die Praxis in vielen Bereichen der Stand der Technik geklärt werden.
Der Bericht sieht zudem die Erhebung einer Abgabe bei den Planenden vor, um die zunehmend schwierig gewordene Finanzierung der Normenerarbeitung sicherzustellen. Die Kommission sieht dies mit Blick auf den Föderalismus kritisch und befürchtet eine Zentralisierung im Baubereich, für dessen Anwendung grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Der Ständerat folgte am 14. Dezember seiner Kommission und lehnte die Motion mit 32 zu 6 Stimmen und 0 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft erledigt.
Position SGV: Die Kantone und Gemeinden sind als Bauherren und Baubewilligungsbehörden stark von der Thematik betroffen. Die BPUK und die Kommunalverbände haben sich daher unterstützend zur Vorlage geäussert und für die Einführung eines Standardisierungsgesetzes ausgesprochen. Normen müssen rechtsstaatlich und institutionell abgestützt sein. Es braucht klar definierte Prozesse, bei denen die Staatsebenen ihre Interessen einbringen können, eine rechtsstaatliche Governance und die Einhaltung von Qualitätsstandards. Die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage wäre die Chance gewesen, die Finanzierung der Erarbeitung und des zurzeit kostenpflichtigen Bezugs von Normen zu klären sowie bestehende falsche Anreize für die Schaffung von Normen zu beseitigen. Insbesondere im Tiefbau wie auch im Hochbau wäre eine substanzielle Reduktion der Anzahl Normen aus Sicht des SGV wichtig gewesen.
Der Ständerat sprach sich in der letzten Sessionswoche für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes (NAD) aus und nahm die entsprechende Vorlage des Bundesrats zum Adressdienstgesetz (ADG) mit einer Änderung mit 40 zu 4 Stimmen an (23.039). Mit der neuen Datenbank sollen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag schweizweit die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen abfragen können. Die Suche soll dabei auf Basis der AHV-Nummer einer Person erfolgen. Gegenwärtig sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln.
Die Staatspolitische Kommission SPK-SR hörte dazu im Oktober den Schweizerischen Gemeindeverband, den Schweizerischen Städteverband, den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste und den Kanton Genf an. Der Ständerat stimmte dem Gesetzesentwurf mit nur einer Änderung zu und folgte damit weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats: Neben den Gemeinden sollen auch die Kantone von der Gebührenpflicht befreit werden. So werde dem Umstand Rechnung getragen, dass in einigen Kantonen wie Genf die Adressen zentral vom Kanton verwaltet werden. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt dieses Vorhaben im Grundsatz und betrachtet das Projekt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalisierten Verwaltung. Ein nationaler Adressdienst (NAD) generiert einen Mehrwert für die Behörden, etwa durch Minderung des Aufwands für Adress- und Wohnsitzrecherchen und weil Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand so effizienter wahrgenommen werden können. Im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte der SGV zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste auf verschiedene kritische Punkte hingewiesen und konkrete Anträge zur Anpassung des bundesrätlichen Entwurfes eingebracht:
• Mehraufwand: Da die Adressdaten künftig einem schweizweiten Nutzerkreis zur Verfügung stehen werden, sind vermehrte Rückfragen bei den Einwohnerdiensten zu erwarten. Es werden zusätzliche Ressourcen nötig, um den Anforderungen an Qualität und Aktualität der im NAD bewirtschafteten Daten gerecht zu werden. Für diesen Mehraufwand sollte das für die Führung des Einwohnerregisters zuständige Gemeinwesen entschädigt werden (Art. 14 Abs. 2 lit b).
• Gebührenpflicht: Der NAD als wichtiger Service der Behörden sollte kostenlos zur Verfügung stehen. Falls das Parlament an einer Finanzierung über Gebühren festhält, sollten nicht die Einwohnerdienste an sich, sondern das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden) von der Gebührenpflicht befreit werden (Art. 14 Abs. 2 lit b). Zumal die Nutzerinnen und Nutzer nicht die Einwohnerdienste (Datenlieferanten) selber, sondern andere Gemeindeabteilungen sein werden.
• Haftungsfrage: Das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen soll nicht für die Bewirtschaftung der erfassten Daten im NAD haften müssen (Art. 2 neu).
• Melderecht: Heute führt die fehlende Bundeskompetenz zur Regelung des Meldewesens zu unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen und Praxen. Ohne Regelung auf Bundesebene werden die Daten unterschiedlich in den NAD einfliessen.
Gemeinsames Factsheet von SGV, SSV und VSED
Am Freitag, 29. September 2023 ging auf nationaler Ebene die letzte Session in der aktuellen Zusammensetzung zu Ende. Für 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier hiess es am letzten Sessionstag Abschied nehmen. Sie treten nicht zur Wiederwahl an. Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit der gewichtigen Gesundheitsreform für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS. Er stimmte dem Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage zu, will die Inkraftsetzung jedoch sehr viel unverbindlicher regeln als der Ständerat und knüpft sie an verschiedene Bedingungen.
In der letzten Sessionswoche nahm der Ständerat die Beratung zur Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 auf: Mit Anreizen statt Verboten soll die Bevölkerung zu mehr Klimaschutz bewogen werden. Die Räte brachten zum Ende der Legislaturperiode u.a. die folgenden Geschäfte parlamentarisch unter Dach und Fach: Das neue Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Energie-Mantelerlass) sowie die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes «Bauen ausserhalb von Bauzonen». Den Krediten für den Ausbau der Nationalstrassen stimmte der Nationalrat ebenfalls zu; Die Vorlage zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme der 4. Generation hingegen geht mit Differenzen zurück in den Ständerat.
Beim Thema Biodiversität bestand der Nationalrat darauf, die Anliegen mit dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene zu verankern, zeigte sich gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft aber kompromissbereit. Im folgenden Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV):
Nach langer Differenzbereinigung einigten sich die Räte in der laufenden Legislatur auf das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – den sogenannten Energie-Mantelerlass und Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende (21.047). Das Parlament will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. Weiter wurde entschieden, dass neue Wasserkraftanlagen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde.
Umstritten blieb die Frage der Solarpflicht für Parkplätze. Anders als der Ständerat, der eine Solarpflicht auf Parkplätzen stillschweigend ablehnte, wollte der Nationalrat diese für Auto-Abstellflächen im Freien ab einer bestimmten Grösse durchsetzen. Energieminister Albert Rösti setzte sich im Sinne einer ausgewogenen Vorlage für die Lösung des Ständerats ein.
In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 177 zu 19 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen(Ständerat) gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien, um die Energieziele per 2050 erreichen zu können. Der Mantelerlass leistet hier einen unbestrittenermassen wichtigen Beitrag. Dabei sind die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen zu berücksichtigen. Von entscheidender Bedeutung für den SGV bleibt, die Gemeinden in die Ausarbeitung von Projekten für den Ausbau von erneuerbaren Energien einzubeziehen. Darüber hinaus ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten.
Der Ständerat wollte in den Bereichen Tourismusförderung und Regionalpolitik in den Jahren 2024 bis 2027 ursprünglich etwas mehr Geld ausgeben als der Bundesrat (23.028). Beide Erhöhungen fielen im Nationalrat aus finanzpolitischen Überlegungen durch. In der Differenzbereinigung verzichtete der Ständerat schliesslich auf die von ihm vorgeschlagenen Erhöhungen und folgte der Linie des Nationalrates und des Bundesrates. Dieser hatte in der Botschaft ans Parlament für die Jahre 2024 bis 2027 fünf Ziele festgelegt: Er will die Rahmenbedingungen für KMU verbessern, die Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Insgesamt will das Parlament die Standortförderung in den Jahren 2024 bis 2027 nun mit rund 646 Millionen Franken unterstützen.
Position SGV: Aus Sicht der Gemeinden wäre eine Stärkung der Regionalentwicklung über höhere Einlagen in den entsprechenden Fonds wie vom Ständerat angenommen, sehr zu begrüssen gewesen. Die zusätzlichen Mittel für die Standortförderung sind dabei nicht primär als Ausgabe zu betrachten, sondern als zukunftsgerichtete Investition in den ländlichen Raum und die Bergregionen. Davon profitiert hätte insbesondere auch der Tourismus und viele Gemeinden im Rahmen der Projekte der Neuen Regionalpolitik. Das Parlament hat sich nun auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Linie geeinigt, was zu akzeptieren ist.
Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche als Zweitrat mit der gewichtigen Gesundheitsreform für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich EFAS. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrätin Ruth Humbel (09.528). Heute gibt es drei verschiedene Finanzierungssysteme: Die ambulanten Behandlungen werden alleine von den Krankenkassen und damit aus Prämiengeldern bezahlt. Stationäre Leistungen wiederum werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen übernommen, die Krankenkassen bezahlen höchstens 45 Prozent. Für die Pflegefinanzierung gelten andere Regeln. Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Altersheim erbracht werden. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden.
Der Nationalrat will jedoch die Prämienzahlenden stärker entlasten und entschied, dass die Kantone für mindestens 28,6 Prozent und die Krankenkassen über die Prämien höchstens für 71,4 Prozent der Leistungen aufkommen sollen. Der Ständerat hatte im Dezember 2022 einen Kantonsanteil von 26,9 Prozent beschlossen. Weiter sprach sich der Nationalrat ebenfalls für den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage aus. Er knüpft dies aber an Bedingungen und will die Inkraftsetzung weitaus weniger verbindlich regeln als die kleine Kammer.
Es verbleiben zahlreiche weitere Differenzen. So sollen die Beiträge der Versicherten an die Kosten der Pflegeleistungen gemäss Nationalrat von den Kantonen übernommen werden. Weiter soll die Höchstdauer der Akut- und Übergangspflege nicht verlängert und die Aufenthaltskosten durch die obligatorische Grundversicherung nicht übernommen werden. Schliesslich beschloss der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat, den Kantonen keine Möglichkeit einzuräumen, die Kostenübernahme zu verweigern. Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat bei der wichtigen Frage des Einbezugs der Pflege in die EFAS-Vorlage dem Ständerat gefolgt ist. Die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen muss unbedingt auch den Pflegebereich umfassen. Die Kostenverlagerungen in der Pflegefinanzierung hin zu den Restfinanzierenden – Kantone und Gemeinden – sind eine Realität. Nur EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger.
Der SGV bedauert jedoch, dass der Nationalrat die Inkraftsetzung der Pflege in die EFAS-Vorlage in den Übergangsbestimmungen sehr unverbindlich regeln will und an neue Bedingungen knüpft. Statt einer Inkraftsetzung nach sieben Jahren soll diese frühestens nach sieben Jahren erfolgen. Der Nationalrat verlangt zudem «das Vorliegen von Tarifen für die Pflegeleistungen, die auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis basieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sowie die vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative.» Diese Bedingungen stellen eine unnötige zusätzliche Hürde dar und sind abzulehnen.
Der SGV wird sich im Parlament für den Beschluss des Ständerats einsetzen. Die vom Ständerat im Dezember 2022 beschlossene verbindliche Regelung eines Inkrafttretens der Pflege in EFAS vier Jahre nach Inkrafttreten von EFAS gibt allen Akteuren Planungssicherheit.
Mit der Vorlage zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) will das Parlament die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren (18.077) und stellt damit der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. In der Differenzbereinigung ist der Nationalrat in der ersten Sessionswoche in mehreren wichtigen Punkten dem Ständerat gefolgt. So erklärte er sich mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen damit einverstanden, Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Ebenfalls einig sind sich die Räte darüber, den Abriss und Wiederaufbau von gebauten Restaurants vor 1980 ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Bei den umstrittenen Abbruchprämien erklärte sich der Nationalrat damit einverstanden, dass diese bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch dann bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird.
Umstritten war bis zum Schluss, ob nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen nur im Berggebiet (Nationalrat) oder in der ganzen Schweiz (Ständerat) möglich sein sollen. Der Nationalrat folgte in dieser Differenz schliesslich dem Ständerat. Zudem einigten sich die Räte auf Vorgaben für das Montieren von Mobilfunkantennen ausserhalb von Bauzonen.
In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) gut.
Position SGV: Damit die Ziele des RPG durch eine Siedlungsentwicklung nach innen und unter Beachtung des Trennungsgrundsatzes zwischen Bau- und Nichtbaugebiet erfüllt werden können, ist es wichtig, dass die Kantone, Städte und Gemeinden über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um handeln zu können. So soll auch in Zukunft ein Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen erhoben werden können (Art. 5, Ziff. 1). Um das geforderte Stabilisierungsziel erreichen zu können, dient die Abbruchprämie als Anreizsystem. Der SGV hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung der Abbruchprämie für Kantone und Gemeinden wie aktuell vorgeschlagen nicht tragbar ist. Die Mehrwertausgleichs-Fonds in den Kantonen verfügen heute schlicht nicht über die finanziellen Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen.
Dennoch hält das Parlament an dieser Bestimmung fest, entgegen den Interessen der Gemeinden. Daher ist es richtig, dass die vorgesehene Abbruchprämie nur dann gezahlt wird, wenn keine Ersatzbauten errichtet werden. Dadurch werden die Kosten für Abbruchprämien begrenzt, und ausserdem können die Ziele der Stabilisierung der Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone konkret angegangen werden. Gemäss Art. 8c Ziff. 1 können die Kantone im Richtplan in bestimmen Gebieten aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption spezielle Zonen ausserhalb der Bauzonen vorsehen, in denen nicht standortgebundene Nutzungen zulässig sind. Diese Ausnahmeregelung zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung soll allen Regionen der Schweiz offenstehen. Der SGV begrüsst, dass das Parlament in diesem Sinne entschieden hat.
Der Nationalrat beschloss in der zweiten Sessionswoche am indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative festzuhalten und damit die Anliegen zur Biodiversität auf Gesetzesebene zu verankern. Der Ständerat befand im Sommer, die Schweiz erfülle bereits die Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen, und war nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten (22.025). Dies, obschon Kantone und Gemeinden ausdrücklich hinter einem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative standen und klar für ein Eintreten votiert haben. Der Nationalrat trat mit 99 zu 77 Stimmen und mit 6 Enthaltungen erneut auf die Vorlage ein und zeigte Kompromissbereitschaft, diese zu überarbeiten. So ist für die grosse Kammer denkbar, sich auf eine funktionale Vernetzung und Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten zu fokussieren. Das Geschäft geht in den Ständerat zurück.
Position SGV: Städte und Gemeinden sind über das nationale Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet, in intensiv genutzten Räumen für ökologischen Ausgleich zu sorgen und tragen mit ihren Massnahmen im Bereich der Biodiversität, beispielsweise mit Parks, Bäumen, Biotopen, zu einer erhöhten Lebensqualität ihrer Bevölkerung bei. Mit dem indirekten Gegenvorschlag und den entsprechenden Anpassungen im NHG liegt aus Sicht des SGV ein akzeptabler Kompromiss vor, welcher die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden aufnimmt. Die Biodiversität würde mit einem qualitativen Ansatz gefördert, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative. Mit der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden unverhältnismässig eingeschränkt. Aus Sicht des SGV sind die Anliegen zur Förderung der Biodiversität daher auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen.
Der Nationalrat will die Kreislaufwirtschaft mit Änderungen des Umweltschutzgesetzes stärken und hat als Erstrat der Vorlage seiner Umweltkommission (20.433) im Mai 2023 zugestimmt. Neben Bussen für Littering hat die grosse Kammer dabei auch eine Liberalisierung des Siedlungsabfalles beschlossen. Private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Rat folgte mit 101 zu 92 Stimmen einem Antrag seiner Kommission. Der Bundesrat hingegen spricht sich für eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols aus. Er ist der Ansicht, die heutige Abfallentsorgung funktioniere, und will selber bestimmen können, welche Abfälle Private einsammeln dürfen. Das ursprünglich für die Herbstsession traktandierte Geschäft wird als nächstes vom Ständerat behandelt. Die zuständige Kommission des Ständerats UREK-S befasst sich am 26. und 27. Oktober mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV sieht eine allfällige Aufweichung des staatlichen Siedlungsabfall-Monopols aus mehreren Gründen kritisch. Einerseits sind die Gemeinden verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Abfälle durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern wäre zudem mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Andererseits stellt die Sammlung von Abfällen, deren Verkauf lukrativ ist, durch private Anbieter ein finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung weniger kostendeckend bewerkstelligt werden kann. Darüber hinaus würde eine Vielzahl von Anbietern, die sich um die Abfallsammlung kümmern, zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen, und die Bevölkerung wäre mit einem ständig wechselnden Angebot an Abfallsammlungen konfrontiert, das unter anderem von fluktuierenden Rohstoffpreisen abhängig ist.
Der SGV ersucht das Parlament daher, auf eine Aufweichung des Abfallmonopols zu verzichten. Sollte es jedoch zu einer Lockerung des staatlichen Monopols kommen, müsste diese zwingend an klare Rahmenbedingungen geknüpft werden, um das bewährte aktuelle System nicht zu gefährden. Zudem muss die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur sowie der mit der Abfallentsorgung verbundenen Arbeitsaufwandentschädigung der Gemeinden langfristig sichergestellt werden.
Der Nationalrat hat sich in der ersten Sessionswoche im Rahmen der Beratung verschiedener Vorstösse mit der Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» befasst. Diese sieht vor, die Geschwindigkeit innerorts, bis auf einige Ausnahmen, einheitlich auf 50Km/h zu begrenzen und dafür die Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz anzupassen. Bundesrat Albert Rösti argumentierte vergeblich, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts bereits heute grundsätzlich Tempo 50 gelte und man bei der heutigen Gesetzgebung nicht ohne Weiteres auf Tempo 30 reduzieren könne. Der Nationalrat nahm die Motion 21.4516 mit 102 zu 79 Stimmen und 3 Enthaltungen an (vgl. Debatte).
Position SGV: Da die Thematik die Gemeinden und Städte direkt betrifft, gelangte der SGV mit der Empfehlung auf Ablehnung der Motion 21.4516 an den Nationalrat und unterstützt damit den Antrag des Bundesrats. Bei der Teilrevision zur Signalisationsverordnung (SSV) hat der Bundesrat im Jahr 2022 Erleichterungen zur Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts beschlossen, unter anderem wurde die Gutachten-Pflicht aufgehoben und somit der administrative Aufwand für die kommunalen Behörden reduziert. Ferner können Tempo-30-Zonen neuerdings auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden. Für die Gemeinden wurde somit rechtliche Klarheit geschaffen und insgesamt die Gemeindeautonomie gestärkt.
Der SGV hatte diese neue Regelung stets unterstützt. Die kommunalen Behörden können so mit geringerem administrativem Aufwand und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten Tempo-30-Zonen bezeichnet werden. Und zwar dort, wo sie auch Sinn machen. Dieser subsidiäre Ansatz im Vollzug ist aus Gemeindesicht sehr wichtig. Die Motion Schilliger will nun diese gute Ausgangslage für Gemeinden und Städte wieder umstossen, indem sie eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf allen verkehrsorientierten Strassen fordert. Eine solche Forderung tangiert die Gemeindeautonomie und das Allgemeinwohl der örtlichen Bevölkerung stark negativ. Eine Annahme der Motion würde der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz widersprechen und die Handlungsmöglichkeiten von Kantonen, Gemeinden und Städten wesentlich einschränken. Der SGV lehnt dies aus staatspolitischen Gründen dezidiert ab.
Ständerat Matthias Michel verlangt mit seiner Motion 23.3672 vom Bundesrat, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst und weitere Massnahmen getroffen werden, um der sich abzeichnenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. So sollen die Kantone in ihren Richtplänen Gebiete für eine verstärkte Verdichtung im Siedlungsgebiet bezeichnen, mit allenfalls entsprechenden Ausnützungsboni. Aus Sicht des Motionärs muss eine bedarfsgerechte Verdichtung dabei stets mit der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum einhergehen.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Innenentwicklung gefördert und die sich abzeichnende Wohnungsknappheit mit geeigneten Massnahmen zu bekämpfen ist. Diese Arbeiten sind im Jahr 2023 mit dem von Bundessrat Guy Parmelin eingesetzten «Runden Tisch Wohnungsknappheit» bereits initiiert worden. Im Rahmen eines nationalen Aktionsplans sollen die geeignetsten und wirkungsvollsten Massnahmen zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden diskutiert werden. Der Bundesrat will den Ergebnissen dieses Prozesses nicht vorgreifen und lehnt die Motion daher ab. Der Ständerat nahm die Motion 23.3672 am 20. September dennoch mit deutlichem Mehr an.
Position SGV: Die Wohnungsknappheit ist in verschiedenen Gebieten der Schweiz ein drängendes Problem. Es besteht Handlungsbedarf, nicht zuletzt, weil diese Entwicklung in verschiedenen Bereichen (sozial, räumlich, wirtschaftlich und ökologisch) zu negativen Auswirkungen führen kann. Neben der zusehends knappen Verfügbarkeit an Bauland und Liegenschaften verhindern viele rechtliche Auflagen und Einsprachen etwa die Innenentwicklung in Gemeinden und Städten. In den Berggebieten wirken strikte Auflagen im Bereich des Zweitwohnungsbaus übermässig hinderlich.
Der SGV begrüsst die Initiierung des «Runden Tisches Wohnungsknappheit» und die damit verbundene Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans Wohnungsknappheit. Das Problem gestaltet sich in verschiedenen Regionen – städtischen wie auch ländlichen – der Schweiz aus, weshalb es auch keine einzig einfache Lösung geben kann. In diesem Rahmen sollen auf möglichst breiter Lösungsbasis verschiedene mögliche Lösungsansätze und Massnahmen politisch umfassend diskutiert werden.
Das Parlament einigte sich in der Herbstsession darauf, wo und in welchem Umfang die Schweizer Autobahnen in den Jahren 2024 bis 2027 ausgebaut werden sollen (23.032). Im Rahmen der erneuten Beratung der Beiträge für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation in allen Landesteilen (23.033) sprach sich der Nationalrat wie schon im Mai dafür aus, den Strassentunnel Moscia-Acapulco bei Ascona TI in das Programm aufzunehmen und hielt damit an dieser letzten Differenz zum Ständerat fest. Dieser sprach sich dagegen aus, ein solches Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens, über den parlamentarischen Weg, ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. In diesem Programm geht es um 1,6 Milliarden für Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr. Aufgrund dieser letzten Differenz konnte die Vorlage in der laufenden Legislatur nicht bereinigt werden und geht zurück in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV unterstützt beide Bundesbeschlüsse und somit den Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Nationalstrassennetz und in ausgewählten Agglomerationen. Beide Programme tragen zu einem besseren Management des Verkehrs in Städten und Agglomerationen sowie in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Der SGV begrüsst insbesondere, dass der Nationalrat von einer Koppelung der beiden Vorlagen abgesehen hat. Eine sachfremde Verknüpfung der zwei Infrastrukturprogramme bringt keinen Mehrwert und hätte in den einzelnen Bereichen nur weitere Verzögerungen zur Folge.
Der Ständerat befasste sich in der letzten Sessionswoche mit der Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061). Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Der Ständerat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorlage, will aber weniger weit gehen als seine vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S. So soll die Schweiz Treibhausgas-Reduktionsziele nach dem Willen des Ständerats zu rund zwei Dritteln im Inland erreichen, was rund 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990 entspreche. Eine Minderheit hatte sich für einen Anteil von 75 Prozent ausgesprochen, so wie es heute gilt.
Weiter will der Ständerat bis 2030 bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbaren Energien und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Bei den CO2-Zielwerten für Fahrzeuge will der Ständerat – analog zur EU – verschärfen. Ab 2030 neu zugelassene Personenwagen sollen höchstens noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen.
Bei der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für elektrisch angetriebene Lastwagen will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben. Eine knappe Mehrheit entschied sich gegen Bundesgelder für Elektro-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern, weil dies Sache der Privaten sei. Eine Minderheit will wie der Bundesrat die Bereitstellung dieser Ladestationen finanziell unterstützen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Der Nationalrat will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungsanteil sollen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können. Solche Erweiterungen sind heute nur bei Sanierungen möglich. Er hiess in der letzten Sessionswoche eine entsprechende Vorlage seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) mit 105 zu 80 Stimmen bei acht Enthaltungen und gegen den Willen von SP, GLP und Grünen gut. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrat Martin Candinas (20.456). Als nächstes befasst sich der Ständerat damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrats, weil damit Verdichtungen und Entwicklungen in Gemeinden mit Zweitwohnungen möglich werden. Er hat die Pa.Iv Candinas im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt. Dies aus grundsätzlichen Gründen, weil sich eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes aufdrängt. Die Evaluation des über zehn Jahre alten Gesetzes hat gezeigt, dass es diverse negative Betroffenheiten insbesondere auch für Gemeinden gibt, welche mit den strengen gesetzlichen Vorschriften in Verbindung gebracht werden können. Gemeinden müssen sich auch in Berggebieten baulich fortentwickeln können, ansonsten sie unter einer Abwanderung der Bevölkerung leiden. Deshalb unterstützt der SGV das Anliegen, dass altrechtliche Wohnungen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden dürfen.
Auf nationaler Ebene ging am Freitag, 16. Juni, die Sommersession zu Ende. National- und Ständeräte haben wichtige Themen wie Asylpolitik, Verkehr, erneuerbare Energien, Raumplanung, Biodiversität, Standortförderung, 5G-Mobilfunk und Eigenmietwert beraten. Parlamentarisch unter Dach und Fach kam die Beschleunigungsvorlage für Windparkanlagen («Lex Windkraft»). Beim Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem sogenannten Energie-Mantelerlass, gehen die Beratungen hingegen weiter.
Der Nationalrat stimmte als Erstrat den beiden Krediten für den Ausbau des Nationalstrassennetzes und die Agglomerationsprogramme zu. Der Ständerat will die Biodiversität in der Schweiz nicht stärker fördern und lehnte den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats ab. Ebenfalls keine Chance hatte der vom Bundesrat beantragte Kredit zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende auf Bundesebene. Hingegen sprach sich der Ständerat für mehr Mittel zur Stärkung der Regionalentwicklung aus, was aus Sicht der Gemeinden zu begrüssen ist.
Im folgenden Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV):
Um dem für Herbst 2023 erwarteten Anstieg der Asylgesuche zu begegnen, hat der Bundesrat beschlossen, die Unterbringungskapazitäten in den Bundesasylzentren durch die Schaffung zusätzlicher temporärer Unterkünfte zu erhöhen. Dafür sollten 3’000 Plätze in Containeranlagen auf Arealen der Armee bereitgestellt werden. Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 133 Millionen Franken für diese Containeranlagen war im Parlament stark umstritten.
Der Nationalrat hatte dem Kredit im Rahmen der Beratung zum Voranschlag 2023. Nachtrag I (23.007) in der ersten Sessionswoche knapp zugestimmt, der Ständerat lehnte den Kredit in der zweiten Sessionswoche ab. In der weiteren Differenzbereinigung machte der Nationalrat mit der Annahme des Kompromissvorschlages (nur noch die Hälfte des Betrages) einen Schritt auf den Ständerat zu. Doch dieser blieb bei seinem Nein und lehnte den Kredit in der letzten Sessionswoche erneut ab. Im Rahmen der Einigungskonferenz vom 15. Juni setzte sich die Haltung des Ständerats durch. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Parlaments. In Abstimmung mit den Kantonen, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren SODK, sind der SGV und der Städteverband zusammen an die Mitglieder des Ständerats gelangt und haben diesen ersucht, den Kredit zu genehmigen.
Für die kommunale Ebene (Städte und Gemeinden) wäre die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungs-Kapazitäten auf Bundesebene strategisch sehr wichtig gewesen. Ohne die Bereitstellung von Containeranlagen durch den Bund droht im Herbst 2023 eine erneute vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone, Städte und Gemeinden. Im Schweizer Asylsystem ist es wichtig, dass jede Staatsebene ihre Verantwortung gemäss der ihr zugeteilten Aufgabe finanziell, kapazitäts- und zeitmässig wahrnimmt. Oberste Priorität bleibt, die hohen Asylzahlen gemeinsam effizient bewältigen und die Schutzsuchenden rasch unterstützen zu können.
Mit einer vorzeitigen Zuweisung von Asylsuchenden auf Kantons- und Gemeindestrukturen werden die ordentlichen Abläufe durchbrochen. Dies erhöht unnötigerweise den Druck in den schon stark belasteten Kantonen und Gemeinden. Mit dem Nein des Parlaments zum Kredit gilt es jetzt weitere Reserven auf allen Ebenen auszuschöpfen und insbesondere auch die Notfallplanung von Bund und Kantonen rasch anzupassen, um für die erwarteten Spitzen im Herbst 2023 vorbereitet zu sein. Die Nutzung der Zivilschutzanlagen liegt dabei in der Kompetenz der Kantone und muss weiterhin ihnen als Unterbringungsreserve zur Verfügung stehen.
Der Ständerat will gemäss Beschluss vom 14. Juni 2023 in den kommenden Jahren 2024 bis 2027 etwas mehr Geld für die Standortförderung ausgeben als der Bundesrat (23.028). Als Erstrat hat er am Mittwoch entsprechende Kredite im Umfang von 672 Millionen Franken gutgeheissen. Insgesamt hatte sich die kleine Kammer mit sieben Bundesbeschlüssen zu befassen. Diese betreffen unter anderem die Tourismusförderung, die Regionalpolitik und die Exportförderung. Alle nahm er in der Gesamtabstimmung mit deutlicher Mehrheit an.
Nun muss sich als Nächstes der Nationalrat damit befassen. Der Fokus aus Gemeindesicht lag dabei auf den Geldern für die Tourismusförderung. Der Ständerat sah davon ab, die Gelder des Bundes an Schweiz Tourismus um 13 Millionen auf 246 Millionen Franken zu kürzen. Ebenfalls eine Mehrheit fand ein Minderheitsantrag für um 12,7 Millionen Franken höhere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Derselbe wurde unter anderem auch von den Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone VDK eingefordert.
Position SGV: Aus Sicht der Gemeinden ist eine Stärkung der Regionalentwicklung über höhere Einlagen in den entsprechenden Fonds sehr zu begrüssen. Der Minderheitsantrag, wie vom Ständerat am Mittwoch, 14. Juni als Erstrat angenommen, wurde denn auch von Ständerat Hannes Germann (SH), Präsident SGV, unterstützt. Die zusätzlichen Mittel für die Standortförderung sind dabei nicht primär als Ausgabe zu betrachten, sondern als zukunftsgerichtete Investition in den ländlichen Raum und die Bergregionen. Von den Projekten der Neuen Regionalpolitik NRP profitieren viele Gemeinden in diesen Gebieten.
Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit zwei wichtigen Verkehrsvorlagen. Er bewilligte den Kredit von 8.8 Milliarden Franken für den Betrieb, den Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes in den Jahren 2024 bis 2027. Mit dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (23.032) können im Nationalstrassennetz wichtige punktuelle Bauvorhaben realisiert werden. Dies schwergewichtig in und rund um Agglomerationen sowie grösseren Städten. Somit kann der Verkehr für diese Gebiete, aber auch für die nachgelagerten Regionen verflüssigt werden.
Beim zweiten Vorhaben, den Agglomerationsprogrammen, sollen 32 Vorhaben der vierten Generation in allen Landesteilen mit über 1.6 Milliarden Franken unterstützt werden (23.033). Der Nationalrat stimmte auch dieser Vorlage mit 196 zu 0 Stimmen zu. Rund ein Drittel der Beiträge sollen für den öffentlichen Verkehr, den Autoverkehr sowie Projekte für den Velo- und Fussverkehr verwendet werden. Weiter sollen auch Umsteige-Drehscheiben berücksichtigt werden. Auf Antrag der Mehrheit seiner Verkehrskommission nahm der Nationalrat den Strassentunnel Moscia-Acapulco im Gebiet Locarnese (TI) in das Programm auf und erhöhte die Kreditsumme um 38 Millionen Franken. Er verzichtete auf eine Koppelung der beiden Verkehrsvorlagen, weil diese in Form und Umfang sehr unterschiedlich sind und es bei einem allfälligen Referendum zum Ausbauschritt Nationalstrassen nicht zu Verzögerungen bei den Agglomerationsprogrammen kommen soll. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
Position SGV: Der SGV unterstützt beide Bundesbeschlüsse und somit den Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Nationalstrassennetz und in ausgewählten Agglomerationen. Beide Programme tragen zu einem besseren Management des Verkehrs in Städten und Agglomerationen sowie in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Der SGV begrüsst insbesondere, dass der Nationalrat von einer Koppelung der beiden Vorlagen abgesehen hat. Eine sachfremde Verknüpfung der zwei Infrastrukturprogramme bringt keinen Mehrwert und hätte in den einzelnen Bereichen nur Verzögerungen zur Folge.
Nach der Zustimmung durch den Nationalrat in der März-Session ging das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Mantelerlass, in der Sommersession zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat (21.047). In der ersten Beratung am 1. Juni setzte sich ein Einzelantrag von Ständerat Engler (GR) knapp durch. Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.
Weiter strich der Ständerat die Solarpflicht für sämtliche Neubauten aus dem Gesetz, weil dies ein zu starker Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone sei. Stattdessen sprach er sich dafür aus, die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbefristet ins geltende Recht zu überführen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat gegen eine Pflicht, Parkplätze ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen.
Am 8. Juni schloss der Ständerat die zweite Beratung zum Mantelerlass ab und sprach sich u.a. dafür aus, dass Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Die Anlagen müssen aber standortgebunden und deren Bedarf muss ausgewiesen sein. In diesen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegenüber anderen nationalen Interessen. Es verbleiben zahlreiche Differenzen zwischen den beiden Räten. Die zuständige Nationalratskommission (UREK-N) nimmt die Beratung unmittelbar nach der Sommersession wieder auf.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien, um die Energieziele per 2050 erreichen zu können. Der Mantelerlass leistet hier einen unbestrittenermassen wichtigen Beitrag. Bei der aktuellen Gesetzgebung durch das Parlament in einem ausserordentlichen Schnellverfahren wird jedoch der heutige, hohe Standard an Rechtsetzung, Beteiligungsdemokratie und Mitspracherechten von Bevölkerung und Behörden nach wie vor nicht angemessen beachtet.
Für den SGV als Vertretung der Gemeinden ist klar: Der nationale Gesetzgeber hat auch in solchen Zeiten wichtige verfassungsmässige Grundsätze wie Kantons- und Gemeindeautonomie, Verfahrensrecht oder private Eigentumsgarantie uneingeschränkt zu respektieren. Ansonsten die Akzeptanz der Behörden und der Bevölkerung gegenüber den Massnahmen und Vorhaben nicht nachhaltig gewährleistet werden kann. Bezüglich laufender spezieller inhaltlicher Erwägungen zum Mantelerlass schliesst sich der SGV den Anträgen und Empfehlungen der Kantone (BPUK) an.
Das Parlament will den Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen und ist sich einig: fortgeschrittene Windkraftprojekte von nationalem Interesse sollen möglichst rasch realisiert werden können. National- und Ständerat haben nun in der Sommersession letzte Differenzen zur Beschleunigungsvorlage «Lex Windkraft» ausgeräumt (22.461).
Um die demokratische Legitimation der Projekte sicherzustellen, sprach sich der Ständerat für mehr Rechte der Standortgemeinden im Rahmen der Genehmigungsverfahren aus. So sollen die beschleunigten Verfahren für Windparkanlagen nur zur Anwendung kommen, wenn die betroffenen Gemeinden dem Windenergie-Projekt im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben, was eine minimale Beteiligung der Gemeinden sicherstellt. In der Differenzbereinigung beschloss der Nationalrat Zustimmung zum Beschluss des Ständerats gemäss Antrag der Mehrheit (Art. 71c Ziff. 1). In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament die Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen und 5 Enthaltungen (Ständerat) und mit 141 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Nationalrat) gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Allerdings darf der beabsichtigte Bau von grossen Windparkprojekten und Photovoltaikanlagen nicht einseitig auf Kosten der Gemeindeautonomie und den verfassungsrechtlich geschützten Mitspracherechten der Gemeinden und ihrer Bevölkerung erfolgen. Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung ist eine minimale, unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz gegenüber solcher Grossprojekte.
Mit dem Entscheid des Parlaments, den Standortgemeinden mehr Rechte einzuräumen, liegt nun ein Kompromiss vor, den der SGV aus realpolitischen Überlegungen, aber nicht aus Überzeugung mittragen kann. Dass die verkürzten Verfahren nur dann zur Anwendung kommen sollen, wenn die Zustimmung der betroffenen Gemeinden im Rahmen ihrer Nutzungsplanung vorliegt, ist eine wichtige Bedingung. Unter einer Voraussetzung: Solche Ausnahmen bei den ordentlichen Bewilligungsverfahren beschränken sich alleinig auf ausserordentlich wichtige, anzahlmässig und zeitlich beschränkte Projekte. Für alle anderen Vorhaben müssen zwingend die ordentlichen Verfahrensregeln in den Kantonen und Gemeinden gelten, welche neben den Behörden auch die Bevölkerung angemessen in die Entscheidungsprozesse einbeziehen. Dabei handelt es sich um wesentliche Elemente des Schweizer Rechtsstaates, die auch vorliegend einzuhalten sind.
Mit der Motion 23.3435 von Ständerat Jakob Stark (TG) soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der Interessenabwägung das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen bei der raumplanerischen Entwicklung gegenüber dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stärker berücksichtigt werden kann. Der Ständerat sieht hier einen Handlungsbedarf und hat der Motion als Erstrat zugestimmt. Als nächstes ist der Nationalrat am Zug.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Motion 23.3435 von Ständerat Stark (TG) und begrüsst den Entscheid des Ständerats. Das ISOS ist ein wichtiges Inventar, das aber in der konkreten Praxis oftmals die bauliche Entwicklung und Verdichtung nach innen erschwert. Viele Gemeinden sind heute ob der Vielzahl an bundesrechtlichen Auflagen in ihren Entscheid- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daraus ergeben sich des Öftern auch langwierige Verfahren und Bauverzögerungen, u.a. bei grösseren Wohnbauprojekten. Dieser Interessenkollission kann mit dieser Motion begegnet werden. Das öffentliche Interesse von Gemeinden und Städten soll bei raumplanerischen Projekten inskünftig mehr Gewicht erhalten. Zudem sollen ISOS-Inventare auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können.
Immer mehr private Organisationen haben die Anstellung von pflegenden Angehörigen als Geschäftsmodell entdeckt. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2019 benötigen die pflegenden Angehörigen dafür keine pflegerische Fachausbildung. Dies steht konträr zu den Administrativvertragen zwischen den Spitex-Verbänden und Krankenversicherern, welche als Mindestqualifikation für die Erbringung von Leistungen in der Grundpflege durch Spitex-Angestellte einen Kurs in Pflegehilfe vorschreiben.
In einer Situation, in der das Kostenwachstum in der Pflege seit Jahren zulasten der Restfinanzierer geht, erhalten nun Gemeinden neben den Spitex-Rechnungen zusätzlich Rechnungen der privaten Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen. Besonders störend: die privaten Firmen kassieren dabei für die Anstellung einen wesentlichen Teil der Einnahmen und zahlen teilweise lediglich einen kleineren Teil den angestellten Familienangehörigen für ihre Dienste aus. Mit seiner Interpellation (23.3426) ersucht Ständerat Germann (SH) den Bundesrat um Stellungnahme zu dieser Entwicklung. Das Geschäft wurde am 15. Juni 2023 im Ständerat traktandiert und ist nach Wortmeldung des Interpellanten erledigt.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Interpellation des SGV-Präsidenten, Hannes Germann, zu diesem Thema, um wichtige Grundsatzfragen auf nationaler Ebene zu klären. Mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch die Spitex und privaten Organisationen ist eine Entwicklung mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden im Gange. Diese gilt es zu klären. So stellen private Organisationen wie etwa die AsFam (Assistenz für Familien mit pflegenden Angehörigen) bereits in elf Kantonen pflegende Angehörige an, die originäre Spitex-Leistungen übernehmen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Bestimmte Fragen sollen gemäss Antwort des Bundesrats jedoch in einem Bericht vertieft werden, das ist aus Sicht des SGV zu begrüssen.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Ständerats. Städte und Gemeinden sind über das nationale Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet, in intensiv genutzten Räumen für ökologischen Ausgleich zu sorgen und tragen mit ihren Massnahmen im Bereich der Biodiversität, beispielsweise mit Parks, Bäumen, Biotopen, zu einer erhöhten Lebensqualität ihrer Bevölkerung bei.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag und den entsprechenden Anpassungen im NHG hätte aus Sicht des SGV ein akzeptabler Kompromiss vorgelegen, welcher die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden aufgenommen hätte. Die Biodiversität würde mit einem qualitativen Ansatz gefördert, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative. Mit der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden unverhältnismässig eingeschränkt. Aus Sicht des SGV sind die Anliegen zur Förderung der Biodiversität daher auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen.
Mit der im Nationalrat eingereichten Motion 20.3237 sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und bis 2024 der rasche Ausbau der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G-Ausbau) ermöglicht werden. Der Bundesrat und die Branche sollen die Bevölkerung entsprechend sachgerecht informieren. Nach dem Nationalrat hat nun der Ständerat als Zweitrat der Motion in der letzten Sessionswoche mit einer Änderung zugestimmt. Er folgte seiner Kommission und nahm eine Präzisierung an, wonach die geltenden vorsorglichen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen nicht erhöht werden sollen. Der Vorstoss geht daher zurück in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Absicht, die Rahmenbedingungen für einen möglichst raschen Aufbau des Mobilfunknetzes zu fördern. Ein solcher hat jedoch in enger Koordination und unter Respektierung der gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zu erfolgen. Die Mobilfunk-Infrastruktur im Telekommunikationsbereich ist eine wichtige Grundinfrastruktur; sie untersteht dem Wettbewerb unter privaten Anbietern. Eine entscheidende Rolle im Bewilligungsverfahren kommt am Ende den Gemeinden zu, ihr Spielraum bleibt nicht zuletzt aufgrund der bundes- und kantonalgesetzlichen Vorgaben eingeschränkt. Es liegt also nicht alleine an den Gemeinden, eine solche Förderung umzusetzen.
Seit April 2023 sind die neuen Mobilfunkempfehlungen der Kantone in Kraft. Mit diesen Richtlinien konnte in wichtigen Bereichen des Vollzugs Rechtssicherheit geschaffen werden, um dabei die Basis für einen zeitgemässen Ausbau des Mobilfunknetzes zu schaffen. Darauf kann und soll im Rahmen des Gesetzesvollzugs aufgebaut werden.
Der Eigenmietwert wird in der Politik seit Jahren kontrovers diskutiert. 2017 unternahm die Wirtschaftskommission des Ständerats einen neuen Anlauf. Der Ständerat sprach sich im Herbst 2021 knapp für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) aus. Der Nationalrat beschloss im Herbst 2022 Eintreten, schickte die Vorlage jedoch zur Überarbeitung zurück in die Kommission. Die Vorlage habe sich zu weit vom ursprünglichen Ziel entfernt. Wenn der Eigenmietwert abgeschafft werde, dürften nicht gleichzeitig Steuerabzüge für Wohneigentum möglich bleiben. Und für die Kantone und Gemeinden seien die Steuerausfälle finanziell nicht verkraftbar.
Der Bundesrat unterstützt einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich. Der Anreiz zur Verschuldung sei schlecht, das System zu komplex und es gebe das Problem der Rentner mit tiefem Einkommen und hohem Eigenmietwert. In der letzten Sessionswoche sprach sich der Nationalrat für einen konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen aus. Nur so könnten gemäss Nationalrat die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden. Eigenheimbesitzer sollen demnach künftig auch bei Zweiwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. In der Gesamtabstimmung stimmte er der Vorlage mit 109 zu 75 Stimmen (8 Enthaltungen) zu. Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.
Position SGV: Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Entsprechend kritisch hatte sich der SGV in die parl. Debatte eingebracht. Die Abschaffung des Eigenmietwerts sollte wenn überhaupt aus Sicht des SGV einen konsequenten Systemwechsel beinhalten, der grundsätzlich keine Ausnahmen zulässt. Zudem sollten die finanzpolitischen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden in einem tragbaren Rahmen gehalten werden können. Schliesslich sollte im Vergleich zur heutigen Situation ein tatsächlicher Mehrwert für alle resultieren.
Mit der Vorlage zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2), welche sich dem Bauen ausserhalb der Bauzone annimmt, will das Parlament der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Kernelement ist das Stabilisierungsziel: Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude nicht mehr steigen. Eine Abbruchprämie soll dabei einen Anreiz bieten, um Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone zu beseitigen. Die Kantone sollen hierzu im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen und darin die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude wie auch die Entwicklung der Bodenversiegelung erfassen. Der Ständerat hiess die Vorlage im Sommer 2022 gut (18.077) und räumte den Kantonen mehr Spielraum ein. So können sie beispielsweise in Spezialzonen Ausnahmen ermöglichen, etwa für die Erneuerung von Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes oder für die Umnutzung leerstehender Landwirtschaftsgebäude.
In der letzten Sessionswoche trat nun auch der Nationalrat oppositionslos auf die Vorlage ein, die er in ihrer früheren Fassung Ende 2019 nicht hatte debattieren wollen. Anders als die kleine Kammer will der Nationalrat keine zusätzlichen Ausnahmen zum Bauen ausserhalb des Baugebiets zulassen und fasst einzelne Beschlüsse deshalb enger. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 173 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in den Ständerat.
Position SGV: Kantone und Gemeinden sind von vielen Auswirkungen der Vorlage direkt betroffen. Im Gesamten und im Einzelnen: So soll auch in Zukunft ein Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen erhoben werden können. Andernfalls müssten die fehlenden Fondsgelder über generelle Steuermittel (kantonale und/oder kommunal) finanziert werden. Zudem wird ohne Not in kantonale und kommunale Kompetenzen eingegriffen, was aus staatspolitischen Überlegungen abzulehnen ist. Um das Stabilisierungsziel erreichen zu können, dient die Abbruchprämie als Anreizsystem.
Der SGV hat aber mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung der Abbruchprämie für Kantone und Gemeinden wie aktuell vorgeschlagen nicht tragbar ist. Die Mehrwertausgleichs-Fonds in den Kantonen verfügen heute schlicht nicht über die Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen. Dennoch hält das Parlament an dieser Bestimmung fest, entgegen den Interessen der Gemeinden.
Am Freitag, 17. März 2023 ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte zu Ende. Einen Schwerpunkt bildeten die verschiedenen klima- und energiepolitischen Dossiers. Nach einer intensiven dreitägigen Debatte zum sogenannten Mantelerlass über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien nahm der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Um die an der Urne beschlossene Energiewende zu schaffen, sollen zahlreiche Massnahmen im Energie-, Stromversorgungs- und im Raumplanungsgesetz verankert werden. So beschloss die grosse Kammer u.a., dass bei Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten Solarpanels installiert werden müssen und setzte die Sistierung der Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken durch. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung der zahlreichen Differenzen zurück an den Ständerat.
Mit dem klaren Nein zur Gletscher-Initiative stellte sich der Nationalrat klar hinter das vom Parlament im Herbst verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz. Zudem sprach sich die grosse Kammer für die «Lex Windkraft» sowie die Vorlage zur Verstetigung der Bundesmittel für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Der Ständerat sprach sich gegen eine vorzeitige Revision der gesetzlichen Grundlagen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus und lehnte auch neue Bestimmungen zur Förderung der Baukultur auf Bundesebene ab. Von insgesamt 16 Vorlagen kam auch das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (E-Government-Vorlage) unter Dach und Fach.
In unserem Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» will eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie etwa Öl, Gas, Benzin, Diesel oder Kohle mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Ständerat geht ein solches Verbot zu weit, er hat die Gletscher-Initiative bereits abgelehnt. Nun hat sich auch der Nationalrat am 1. März 2023 mit 107 zu 87 Stimmen gegen die bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative (21.055) ausgesprochen. Den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats haben beide Räte ebenfalls abgelehnt, nachdem sie im letzten Herbst das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (21.501) beschlossen haben. Das Parlament hält das verabschiedete Klimaschutzgesetz für den besseren Weg, um den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen voranzutreiben. SP, Grüne, GLP und EVP unterstützten die Initiative. Am 1. Juni 2023 wird aufgrund der Referendumsabstimmung über das Klimaschutzgesetz das Volk das letzte Wort haben.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die Gletscher-Initiative und deren direkten Gegenentwurf abzulehnen. Das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz greift die zentralen Anliegen der Gletscher-Initiative auf und sieht konkrete Etappenziele zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen vor. Die vorgesehenen Massnahmen werden Gemeinden und Städte in ihren Bestrebungen unterstützen, die Klimaziele zu erreichen. Der SGV-Vorstand hat deshalb Zustimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz beschlossen.
Mit der Vorlage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 sollen die bislang befristeten Bundesmittel in eine stetige Finanzierung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung übergehen. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Eine nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits sollen Themen wie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage, die seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ausgearbeitet hatte, am Mittwoch, 1. März 2023, zu und überwies diese praktisch unverändert an den Ständerat. Dieser befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit dem Geschäft.
Position SGV: Der SGV nimmt das Votum der Grossen Kammer erfreut zur Kenntnis. Er hat die parl. Initiative zur Verstetigung der Bundesgelder und nachhaltigen Reduktion der Elternbeiträge politisch eng begleitet und unterstützt – gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV). Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf aufgrund der sehr hohen Betreuungskosten in der Schweiz erkannt hat und den volkswirtschaftlichen Nutzen sieht, der mit einer familienexternen Kinderbetreuung einhergeht. Insbesondere hat er es unterlassen, den Bundesbeitrag zu senken. Somit sieht die Vorlage weiterhin vor, dass der Bund bis zu 20 Prozent der nationalen durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes trägt. Damit würde der Bund jährlich rund 710 Millionen Franken aufwenden, um die elterlichen Betreuungskosten zu senken. Dies ermöglicht, die elterlichen Betreuungskosten spürbar zu senken und folglich eine entsprechend grosse Wirkung zu erzielen.
Tiefe Beträge zur Reduktion der Elternkosten drohen die Zielsetzung der Vorlage zu verfehlen – nämlich die berufliche Entfaltung beider Elternteile als Fundament der Gleichstellungpolitik und als Beitrag zur Reduktion des Arbeitskräftemangels. Gleichzeitig relativieren sich die Investitionen, wenn sie dem volkwirtschaftlichen Schaden aufgrund der aktuell unvorteilhaften Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Durch die hohen Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist die Schweiz für junge, mobile Fachkräfte und Firmen heute wenig attraktiv. Von einer besseren Standortattraktivität profitieren alle Staatsebenen. Es braucht deshalb eine Bundesbeteiligung, um hier gemeinsam eine Verbesserung zu erreichen.
Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Hier gilt es die kritischen Voten aufzunehmen und aufzuzeigen, dass die Vorlage des Bundes die bestehende Kompetenzordnung nicht verletzt und die kantonalen Subventionssysteme nicht übersteuert werden. Der Bund bleibt in einer subsidiären Rolle, Kantone und Gemeinden haben weiterhin die Hauptverantwortung in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Mit den Programmvereinbarungen wiederum kann jeder Kanton mit seinen Gemeinden dort ansetzen, wo er den grössten Bedarf sieht. Der SGV wird sich für eine mehrheitsfähige Lösung im Parlament einsetzen.
Mit dem geplanten neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wollen Bundesrat und Parlament die digitale Verwaltung fördern. Insbesondere soll das EMBAG (22.022) die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und Dritten im Bereich von E-Government ermöglichen. Unter dem Grundsatz «digital first» sollen Prozesse künftig primär digital erledigt werden.
Beide Räte haben die Vorlage gutgeheissen. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat die Kantone jedoch zunächst zu bestimmten Informatiksystemen verpflichten können. In der ersten Sessionswoche räumte der Nationalrat die wichtigsten Differenzen zum Ständerat aus. Zuletzt war noch umstritten, ob der Bund Vereinbarungen direkt mit den Gemeinden abschliessen können soll. Die Kantone haben mit den Gemeinden vielerorts eigene Organisationen geschaffen, um die digitale Transformation voranzutreiben. Der Ständerat befand, dass die Kantone aufgrund dieser Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinden nicht aussen vorbleiben dürfen und forderte eine Anhörungspflicht. Der Nationalrat schloss sich dieser Forderung schliesslich an. In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG mit 183 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Die Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen schreitet voran. Es ist zielführend, dass man im Bereich der digitalen Behördendienstleistungen über alle föderalen Staatsebenen und insbesondere innerhalb des Kantons mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Viele Kantone setzen diese Kultur der Kooperation mit ihren Gemeinden bereits um. Über den SGV sind die Gemeinden zudem auf Bundesebene in die Digitale Verwaltung Schweiz eingebunden. Der SGV unterstützt das geplante Bundesgesetz EMBAG, weil es eine wichtige Rechtsgrundlage zur Förderung der digitalen Verwaltung in der Schweiz schafft und insbesondere auch die finanzielle Beteiligung des Bundes klärt.
Der SGV begrüsst, dass sich das Parlament gegen schweizweite Vorgaben ausgesprochen hat. Kantone und Gemeinden müssen in der Umsetzung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Die digitalen Behördenleistungen bzw. Services müssen sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Die Gemeinden garantieren hier aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung den Praxistest für die digitale Transformation im Bundesstaat.
Der Nationalrat will den Bau von Windparkanlagen beschleunigen und damit die einheimische Stromproduktion stärken. Er hat sich am Mittwoch, 8. März 2023 mit 134 zu 51 Stimmen klar für die dringlich erklärte Gesetzesvorlage «Lex Windkraft» (22.461) ausgesprochen. Neu soll die Baubewilligung für Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden – nicht mehr von der Standortgemeinde. Einsprachen sind nur noch an eine kantonale Instanz möglich. Die Gesetzgebung soll so lange in Kraft bleiben, bis in der Schweiz eine zusätzliche Windkraft-Jahresproduktion von 1 Terawattstunde (TWh) realisiert ist (also sechsmal mehr als Windanlagen in der Schweiz heute produzieren).
Der Minderheitsantrag der SVP, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, war chancenlos. Die Mehrheit im Nationalrat befand, die Vorlage sei verfassungskonform, die Volksrechte seien ausreichend gewährleistet und die Gemeinden hätten genügend Mitspracherechte bzw. Rekursmöglichkeiten. Das Geschäft geht nun am 20. März in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession damit. Windkraftgegner haben bereits das Referendum gegen die Lex Windkraft angekündigt. Für sie ist die Vorlage verfassungswidrig und greift die Gemeindeautonomie an.
Position SGV: Die Anstrengungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien werden vom SGV unterstützt. Allerdings darf dieser Ausbau nicht auf Kosten der Gemeindeautonomie, der demokratischen Mitspracherechte und weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze geschehen. Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung für grosse Windparkprojekte sowie die demokratische Mitsprache der Bevölkerung sind für den SGV eine unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität gegenüber solchen Grossprojekten.
Der SGV fordert das Parlament auf, die Vorlage zu sistieren und wesentliche Fragen vertieft abzuklären. So auch den folgenden Vorschlag: Neu sollen die Betreiber solcher Anlagen die Standortgemeinden entschädigen – mit einem Windzins. Vorbild ist der Wasserzins, den Elektrizitätsunternehmen an Kantone oder Gemeinden entrichten müssen, wenn sie an einem Standort die Wasserkraft eines Gewässers exklusiv nutzen dürfen. Es kann nicht sein, dass gewisse Private und Elektrizitätswerke einseitig die grossen Profiteure solcher Grossanlagen im Windbereich sind, ohne eine Abgeltung der Öffentlichkeit. Ein Windzins würde zudem die generelle Akzeptanz von Windkraftanlagen in den Gemeinden fördern.
Der Ständerat will die Regeln für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation nur vier Jahre nach Inkrafttreten von neuen Bestimmungen nicht anpassen. Er hat am Mittwoch, 8. März 2023, eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (22.404) mit 28 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar abgelehnt. Eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung drängt sich aus Sicht des Ständerats derzeit nicht auf. Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation sei erst vor vier Jahren eingeführt worden und nun gelte es abzuwarten, bis mehr Informationen zur Entwicklung der Situation vorliegen. Das Anliegen ist damit vom Tisch.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Der Zeitpunkt ist noch zu früh, um bereits eine Gesetzrevision anzustossen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hatte sich im Herbst 2020 von der Post über deren Strategie für die Jahre 2021-2024 informieren lassen. Sie begrüsste insbesondere die Tatsache, dass 800 Poststellen bestehen bleiben sollen. Im Frühjahr 2022 präsentierte eine Expertengruppe im Auftrag des UVEK und des EFD ihre Vision für den postalischen Service public im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund entschied die KVF-S, die nächsten Schritte des Bundesrats abzuwarten und sämtliche hängigen Post-Geschäfte zu sistieren. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission und beschloss am 8. März die Behandlungsfrist der Standesinitiative Jura (17.314) um zwei weitere Jahre bis zur Frühjahrssession 2025 zu verlängern.
Position SGV: 2022 diskutierte das nationale Parlament über das Postorganisationsgesetz und entschied mit deutlicher Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die eidgenössischen Räte wollten vor einer strukturellen Neuorganisation geklärt haben, wie sich der Grundversorgungsauftrag der Post künftig ausgestaltet. Der SGV begrüsste den Entscheid des Parlaments. Zuerst sollte klar sein, wie der postalische Service public definiert wird, bevor die Neuorganisation der Postfinance als Finanzierungsquelle ebendieses Service public diskutiert werden kann. Den im Frühjahr 2022 vorgelegten Expertenbericht beurteilt der SGV insgesamt kritisch. Was als «Modernisierung der Post» angepriesen wird, kommt aus Sicht SGV einem qualitativen wie auch quantitativen Leistungsabbau im postalischen Service public gleich. Für den SGV ist unerlässlich, dass es auch in Zukunft einen bezahlbaren Service public mit Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung in allen Regionen der Schweiz gibt. Hierzu gehören auch die 800 Poststellen im Land, welche einen Minimalstandard darstellen und bestehen bleiben müssen.
Obwohl die Gemeinden viele der Reformschritte mitgetragen haben, muss die Post ihr Tempo an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen. Es müssen jetzt zeitnah Diskussionen zur postalischen Grundversorgung der Zukunft geführt werden, unter Einbezug aller staatlichen Akteure. Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet; Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation soll dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Anliegen der Standesinitiative Jura müssen in diese Arbeiten einfliessen.
Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 die Förderung der Baukultur mit neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu stärken (22.3892). Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-SR) lehnt dieses Anliegen ab. Sie ist der Ansicht, dass die Baukultur Sache der Kantone ist und seitens Bund dafür keine zusätzlichen Finanzmittel vorzusehen sind. Ein Nein zur Motion würde die bisherigen Arbeiten des Bundes zur Förderung der Baukultur im Sinne der laufenden Kulturbotschaft (2021-2024) und deren Fortsetzung im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 nicht in frage stellen, hielt Ständerat Daniel Fässler in seinem Votum fest. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sei es aber falsch, schon heute eine Gesetzesrevision zu verlangen. Der Ständerat befasste sich am 15. März mit dem Geschäft und lehnte die Motion mit 23 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Er sieht keine Notwendigkeit, die Baukultur mit neuen gesetzlichen Bestimmungen zentral beim Bund zu regeln. Eine qualitativ hochstehende Baukultur und Siedlungsentwicklung sind wichtige Anliegen, welche die Gemeinden unter anderem durch die Ortsplanung, kommunale Baureglemente und die Anwendung von planungs- und verfahrensrechtlichen Instrumenten sicherstellen. Angesichts der zunehmenden Dichte an Vorschriften für die Behörden, wie beispielsweise das Raumplanungsgesetz mit seinen Teilrevisionen oder das revidierte Landschaftskonzept Schweiz, stehen die Gemeinden vor grossen Herausforderungen und die Planungsprozesse werden zunehmend komplexer. Für die Gemeinden ist es daher entscheidend, dass sie über den nötigen Handlungsspielraum und die Entscheidungskompetenzen verfügen, um die Baukultur zu fördern.
Die Wintersession der eidgenössischen Räte ging am 16. Dezember zu Ende. Zu den Highlights gehörte zweifelsohne der spannende Wahlkrimi der Bundesratswahlen am 7. Dezember: Die vereinigte Bundesversammlung wählte Herrn Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) im ersten Wahlgang mit 131 Stimmen und Frau Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) mit 123 Stimmen im dritten Wahlgang in den Bundesrat. Die neue Bundesrätin und der neue Bundesrat werden die beiden Schlüsseldepartemente für die Gemeindeanliegen übernehmen: Frau Baume-Schneider das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und Herr Rösti das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Im Ständerat hat die Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) inklusive Pflegeleistungen eine wichtige Hürde genommen. Die Debatte über das neue Bundesgesetz zur Förderung der digitalen Verwaltung geht hingegen in eine weitere Runde. Politisch unter Dach und Fach kam die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Steuerreform: Das Parlament sprach sich dafür aus, dass ein Viertel der Erträge dem Bund und 75 Prozent der Erträge den Kantonen zukommen sollen. Mit der Überweisung der Motion 22.3377 ist der Bundesrat in der Pflicht, die Arbeiten zur Neuberechnung der IV-Renten unverzüglich anzugehen. In unserem Sessionsrückblick finden Sie alle für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Das Parlament ist sich einig: Bei der Berechnung des IV-Grads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten für Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt werden. Nach der Annahme im Nationalrat (01.06.2022) hat der Ständerat die Kommissionsmotion 22.3377 ebenfalls angenommen (26.09.2022), will dem Bundesrat jedoch bis Ende 2023 (ein halbes Jahr länger) Zeit für die Umsetzung zu geben. Der Nationalrat hat dieser formalen Fristverlängerung am 14. Dezember zugestimmt. Damit ist die Motion überwiesen.
Position SGV: Der SGV begrüsst diesen Entscheid. Damit hat der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen den klaren Auftrag, die Arbeiten rasch anzugehen und bis Ende 2023 eine neue IV-Berechnungsgrundlage zu implementieren – zum Wohle vieler Versicherter und der Schweizer Gemeinden. Der SGV hatte sich systematisch für dieses Anliegen eingesetzt. Durch die aktuell verzerrten Tabellenwerte erhalten viele Personen keine Umschulung oder keine IV-Rente und müssen so fälschlicherweise von der Sozialhilfe anstatt der IV unterstützt werden. Damit werden Kosten, die eigentliche in der Verantwortung der IV liegen, auf die Gemeinden abgewälzt.
Der Handlungsbedarf wurde in beiden Räten klar erkannt und die Voten waren eindeutig. In den nun folgenden Arbeiten ist namentlich darauf zu achten, dass die Motion tatsächlich umgesetzt wird, d.h. dass die Korrektur gemäss Motionstext auf Basis einer «anerkannten statistischen Methodik» und dem «Stand der Forschung» erfolgt. Es braucht einen empirischen Ansatz, damit die Invalideneinkommen tatsächlich «realistische Einkommensmöglichkeiten» für Menschen mit Behinderungen erfassen.
Die Schweiz soll sich der von der OECD geforderten globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für internationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro im Jahr anschliessen. Der Ständerat hatte der Vorlage in der Herbstsession als Erstrat zugestimmt (22.036), wobei die zusätzlichen Einnahmen mit 75 Prozent an die Kantone und mit 25 Prozent an den Bund gehen sollten. Der Nationalrat sprach sich im Dezember in Abweichung zur kleinen Kammer für einen je hälftigen Anteil (50:50) aus.
Daneben zu reden gab es des Weitern, wofür die Mehreinnahmen des Bundes verwendet werden sollen. Der Bundesrat will die Gelder für die Förderung der Standortattraktivität der Schweiz einsetzen. Dieser Haltung schloss sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat an. Anträge, wonach die familienexterne Kinderbetreuung und der Übergang zur Individualbesteuerung mit diesen Mitteln finanziert werden sollten, fanden keine Mehrheit.
In der weiteren Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Position fest, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen und nur 25 Prozent dem Bund. Die Kantone berücksichtigen die Gemeinden angemessen (Art. 197, Ziff. 15, Abs. 6). Ihnen soll aber nicht vorgeschrieben werden, wie sie Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen beteiligen. Der Nationalrat hatte sich zweimal dafür ausgesprochen, dass eine gleiche Verteilung wie bei den Gewinnsteuereinnahmen angewendet wird, folgte schliesslich aber in beiden Punkten dem Ständerat. Damit ist der Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne unter Dach und Fach. In den Schlussabstimmungen am 16. Dezember stimmten die Räte dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) mit 38 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Ständerat) und 127 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen (Nationalrat) zu.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Steuerreform, weil sie dem Wirtschaftsstandort Schweiz den Anschluss an die steuerlichen globalen Rahmenbedingungen sichert (gemeinsame Medienmitteilung). Auch wenn sich die Reformen im Ausland verzögern sollten, ist es gut, wenn die Schweiz zeitlich auf Kurs bleibt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Schnellverfahren ergibt Sinn und verdient vom Parlament Unterstützung. Der SGV ist zufrieden, dass sich die ständerätliche Position durchgesetzt hat und 75 Prozent der Erträge aus der OECD-Mindeststeuer an die Kantone gehen sollen. Die angemessene Beteiligung der Gemeinden an den Mehreinnahmen wird in Art. 197, Ziff. 15, Abs. 6 garantiert. Die Kantone sollen im Einsatz der Mittel jedoch frei bleiben – dies insbesondere aus föderalen Gründen.
In Bezug auf eine Verwendung der zusätzlichen Mittel stehen für den SGV Massnahmen im Vordergrund, welche der Standortattraktivität dienen. Etwa im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung, die eine Voraussetzung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit ein effektives Mittel gegen den akuten Fachkräftemangel ist.
Der Ständerat hat der Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese soll auch die Pflege umfassen. Aktuell gibt es drei verschiedene Finanzierungssysteme. Neu sollen alle Behandlungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Alters- und Pflegeheim erbracht werden. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung erleichtert werden. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV begrüsst diesen klaren Entscheid. Damit hat eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahrzehnte eine entscheidende Hürde genommen. Der Einbezug der Pflege in EFAS ist für den SGV unerlässlich und eine unabdingbare Voraussetzung für eine politisch mehrheitsfähige Lösung. Die Kostenverlagerungen in der Pflegefinanzierung hin zum Restfinanzierer – Kantone und Gemeinden – sind eine Realität. Nur EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger. Die Inkraftsetzung der Vorlage kann gestaffelt erfolgen. Entscheidend ist, dass der Einbezug der Pflege verbindlich in der EFAS-Vorlage verankert wird, wie das nun der Ständerat vorsieht.
Mit seinem Votum für den Einbezug der Pflege in EFAS hat der Ständerat ein langjähriges zentrales Anliegen der Kantone und Gemeinden erfüllt. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat und muss dort verschiedene Hürden nehmen. Eines scheint aber nach der Debatte im Ständerat aus Sicht des SGV klar zu sein: Entweder kommt EFAS mit Pflege oder das Projekt scheitert.
Der Ständerat folgte am 6. Dezember den Anträgen seiner Umweltkommission und beschloss die bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen (21.055). Auf den vom Bundesrat als Alternative vorgelegten direkten Gegenvorschlag trat er nicht ein. Damit setzt der Ständerat auf das vom Parlament in der Herbstsession verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (21.501). Die SVP kündigte bereits an, das Gesetz mit dem Referendum zu bekämpfen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Mit dem vom Parlament im Herbst verabschiedeten Klimaschutz-Gesetz werden die zentralen Anliegen der Gletscher-Initiative bereits aufgegriffen und konkrete Etappenziele zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen vorgeschlagen. Die Gletscher-Initiative geht mit ihren Forderungen dagegen zu weit.
Heute gilt für Bauten, die ohne Bewilligung innerhalb der Bauzonen erstellt wurden, dass die Wiederherstellungspflicht nach 30 Jahren verjährt. Mit der Motion 21.4334 möchte der Nationalrat, dass diese Verjährungsfrist auch für rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone gilt. Er begründet dies damit, dass die Wiederherstellung nach 30 Jahren für die zuständigen Behörden in Kantonen und Gemeinden einen unverhältnismässigen, nicht zu bewältigenden Aufwand mit sich bringt.
Nach Annahme der Motion im Nationalrat sprach sich auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) für die Motion aus. Viele Kantone würden eine solche Verjährungsfrist ausserhalb der Bauzone bereits kennen, weshalb es sinnvoll ist, an dieser Regelung auch auf Bundesebene festzuhalten. Der Ständerat ist der Empfehlung seiner Kommission gefolgt und hat die Motion 21.4334 am 6. Dezember mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Annahme der Motion 21.4334 durch das Parlament. Die Gemeinden haben hier dieselben Interessen wie die Kantone und unterstützen einen Ansatz, der für die Behörden eine praktikable Lösung hervorbringt.
Position SGV: Die Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen schreitet voran. Es ist zielführend, dass man im Bereich der digitalen Behördendienstleistungen über alle föderalen Staatsebenen und insbesondere innerhalb des Kantons mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Viele Kantone setzen diese Kultur der Kooperation mit ihren Gemeinden bereits um. Über den SGV sind die Gemeinden zudem auf Bundesebene in die Digitale Verwaltung Schweiz eingebunden.
Der SGV unterstützt das geplante Bundesgesetz EMBAG, weil es eine wichtige Rechtsgrundlage zur Förderung der digitalen Verwaltung in der Schweiz schafft und insbesondere auch die finanzielle Beteiligung des Bundes klärt. Verpflichtende schweizweite Vorgaben an die Kantone (und an ihre Gemeinden) lehnt der SGV jedoch ab. Kantone und Gemeinden müssen in der Umsetzung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Die digitalen Behördenleistungen bzw. Services müssen sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Die Gemeinden garantieren hier aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung den Praxistest für die digitale Transformation im Bundesstaat.
Der SGV begrüsst, dass der Ständerat den Mehrheitsanträgen seiner Kommission gefolgt ist und an seiner Position festhält. Die Streichung des Zusatzes in Artikel 4 Abs. 4 wird ebenfalls begrüsst.
Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession als Erstrat für den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ausgesprochen (22.025). Er will die Biodiversität mit einem qualitativen Ansatz fördern und hat konkrete Flächenziele aus der Vorlage gestrichen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) ist im November auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative eingetreten. Damit für die Beratungen ausreichend Zeit bleibt, beantragte sie dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. Der Ständerat stimmte der Fristverlängerung am 14. Dezember zu.
Position SGV: Erhaltung und Förderung der Biodiversität, insbesondere auch mit speziellem Fokus auf die Biodiversität im Siedlungsraum, sind ein wichtiges Thema auf kommunaler Ebene. Kantone, Städte und Gemeinden sind durch das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet, in intensiv genutzten Räumen für ökologischen Ausgleich zu sorgen.
Der SGV unterstützt den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative, weil er den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz stärkt, ohne die landwirtschaftliche Produktion und die Energieproduktion zu gefährden. Der SGV lehnt die Einführung eines verbindlichen Flächenziels ab und unterstützt stattdessen den qualitativen Ansatz, dass Schutzgebiete in ihrer Qualität aufgewertet und untereinander vernetzt werden sollen. Im Siedlungsgebiet sind grössere zusammenhängende Flächen für den ökologischen Ausgleich wichtig. Um an geeigneten Orten Ausgleichsflächen realisieren zu können, braucht es Sensibilisierung, Beratung und finanzielle Anreize für die Eigentümerschaften.
Der Bundesrat sieht vor, 25 Mio. Franken pro Jahr für Projekte zur Stärkung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsraum bereitzustellen. Dieser Betrag ermöglicht den Städten und Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine gezieltere Förderung der Artenvielfalt. Ökologische Ausgleichsflächen sind auch wirksame Massnahmen zur Hitzeverminderung und Überschwemmungsprävention im Siedlungsraum. Der SGV ist im Januar 2023 zum Hearing der UREK-S eingeladen und wird dort die Position der Gemeinden darlegen.
Am Freitag, 30. September ging die Herbstsession des eidg. Parlaments zu Ende. Im Fokus standen die Energiekrise und die vom Parlament im Eiltempo gefällten Entscheide für erneuerbare Energien. Das Parlament verabschiedete unter anderem die Rechtsgrundlagen für den mit zehn Milliarden Franken ausgestatteten Rettungsfonds für systemrelevante Elektrizitätsunternehmen, den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative sowie das für dringlich erklärte Bundesgesetz zur Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter.
Der Ständerat stimmte als Erstrat der Verfassungsänderung zu, die für die OECD-Steuerreform notwendig ist. Weiter beauftragte er den Bundesrat in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Ausbau von Verkehrsdrehscheiben und Velowegen nicht nur in Agglomerationen, sondern auch in ländlichen Gebieten besser unterstützt werden kann. Zudem sprach sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat klar für eine Neuberechnung der IV-Renten aus.
Der Nationalrat schickte die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts zur Überarbeitung zurück in die zuständige Kommission. Zudem beschloss er Nichteintreten auf die Teilrevision des Postorganisationsgesetzes. Nachstehend finden Sie alle Entscheide der eidgenössischen Räte zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen sowie die Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Der Bundesrat hat angesichts der starken Preisaufschläge auf den europäischen Strommärkten beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen der Schweiz zu schaffen (22.031). Im Parlament war man sich in der Herbstsession einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Umstritten war bis zum Schluss, wie weit dieses Verbot gehen soll. Die verbleibenden Differenzen konnten in der letzten Sessionswoche ausgeräumt werden. Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Dieser soll Finanzhilfen nur subsidiär in Form von Darlehen gewähren können. Systemkritische Unternehmen sollen zudem nur Gelder erhalten, wenn sie alles Zumutbare unternommen haben, um ihre Liquiditätsprobleme aus eigner Kraft zu lösen und nicht überschuldet sind. Beide Räte erklärten die Vorlage für dringlich. In den Schlussabstimmungen am Freitag nahm der Ständerat das neue Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) mit 28 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der Nationalrat mit 135 zu 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die gesetzlichen Grundlagen für den mit zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm für systemrelevante Strommunternehmen treten umgehend per 1. Oktober in Kraft.
Position SGV: Um einer drohenden Strommangellage entgegenzuwirken sieht der Bund verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit vor, darunter auch den vom Parlament in der Herbstsession verabschiedeten Rettungsschirm für die Strombranche. Der SGV hatte sich analog zum Ständerat dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Unternehmen von den subsidiären Bundeshilfen profitieren können. Hauptkriterium für die Betroffenheit eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens EVU sollte der Beitrag sein, den dieses zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit leistet. Da mit der Unterstellung unter den Rettungsschirm gleichzeitig verschiedene weitgehende Pflichten einhergehen, sollte diese zudem freiwillig bleiben.
Das Parlament stellt der Gletscher-Initiative ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen gegenüber. Hausbesitzer und die Wirtschaft sollen dabei mit Förderprogrammen finanziell unterstützt werden (21.501). Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf aus dem Nationalrat mit 39 zu 4 Stimmen und zwei Enthaltungen gutgeheissen und dabei die Gelegenheit für eine Solar-Offensive genutzt: Eine Solarpflicht für Neubauten, wobei die Kantone die Ausnahmen regeln, sowie erleichterte Bewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen, die Zustimmung der Standortgemeinde vorausgesetzt, sollen die Produktion von mehr einheimischem Winterstrom möglichst rasch anheizen.
Wie der Nationalrat bewilligte auch der Ständerat insgesamt 3,2 Milliarden Franken an Finanzhilfen für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen sowie für die Förderung zu Gunsten neuer Technologien. Letzte Differenzen im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative konnten in der zweiten Sessionswoche ausgeräumt werden. In der letzten Sessionswoche einigte sich das Parlament zudem auf die vom Ständerat lancierte Solar-Offensive für mehr inländischen Winterstrom. Grosse Solaranlagen in den Bergen sollen erleichtert bewilligt werden können, gleichzeitig soll auf Natur und Landschaft Rücksicht genommen werden.
Die Solarpflicht soll nur für Flächen von mehr als 300 Quadratmetern gelten. Auf kleineren Flächen sollen die Kantone zusätzlich eine Pflicht vorsehen können. Beide Räte erklärten die Vorlage für eine Solaroffensive für dringlich. In den Schlussabstimmungen stimmte der Ständerat dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KIG) mit 38 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Der Nationalrat hiess das Gesetz mit 139 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter (Änderung des Energiegesetzes) nahm der Ständerat mit 44 Stimmen bei 1 Enthaltung einstimmig an. Der Nationalrat stimmte diesem mit 147 zu 23 Stimmen und 22 Enthaltungen zu. Das Gesetz tritt bereits Anfang Oktober in Kraft. Die Bestimmungen zur Solar-Offensive gelten bis Ende 2025. Sie sollen dann vom Stromversorgungsgesetz abgelöst werden.
Position SGV: Aus Sicht des SGV ist es sinnvoll, der Gletscher-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu begegnen. Der SGV hat den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt, weil dieser die vielfältigen Realitäten der unterschiedlichen Gemeinden besser berücksichtigt. Zudem wird die Meinung des Bundes geteilt, dass ein vollständiger Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu radikal wäre. Die technischen Ausnahmen der Initiative reichen nicht aus, um untragbare Folgekosten, gerade für die Gemeinden und deren Bevölkerung in den Rand-, Berg- und Grenzregionen zu vermeiden. Mit dem vom Parlament verabschiedeten dringlichen Gesetz zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter (Änderung des Energiegesetzes) ist der SGV grundsätzlich einverstanden, sofern die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Entscheidend soll insbesondere sein, dass weiterhin einen Interessenabwägung möglich ist und die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen durch den Kanton erteilt wird, sofern die Standortgemeinde der Photovoltaik-Anlage zugestimmt hat.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Vorlage, wie sie nun im Ständerat verabschiedet worden ist. Erstens sichert sie dem Wirtschaftsstandort Schweiz den Anschluss an die steuerlichen globalen Rahmenbedingungen. Auch wenn sich die Reformen im Ausland verzögern sollten, ist es gut, wenn die Schweiz zeitlich mit ihrem Umsetzungsplan auf Kurs bleibt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Schnellverfahren ergibt deshalb Sinn und verdient vom Parlament Unterstützung.
Zweitens sollen die steuerlichen Mehreinnahmen, welche aus der Reform resultieren, im Prinzip den Kantonen weitergegeben werden. Der nun vorliegende Vorschlag, dass 75 Prozent an die Kantone und Gemeinden gehen soll, ist somit zu unterstützen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser aus den Reihen der Kantone vorgeschlagen worden ist. Die Kantone sollen zudem im Einsatz der Mittel frei bleiben. Im Weiteren sollen Gemeinden und Städte, also die kommunale Ebene, angemessen am Profit aus der Ergänzungssteuer teilhaben können; dafür haben gemäss föderalem Prinzip die Kantone zu sorgen.
Gerade Gemeinden und Städte leisten vieles für den Standort Schweiz. Vor allem auch in Bereichen, die in erster Linie Kosten verursachen, wie etwa die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Heute ist eine solche nicht zuletzt auch aus standortpolitischer Sicht wichtig, weil sie Arbeit und Familie besser ermöglicht und somit ein effektives Mittel gegen den Fachkräftemangel ist. Die zusätzlichen Mittel aus der Ergänzungssteuer sind hier jedenfalls nicht falsch eingesetzt und kommen mit Blick auf andere aktuelle Bundesvorlagen zum richtigen Zeitpunkt.
Der Ständerat hat am 27. September das Postulat 22.3638 des Zuger Ständerats Matthias Michel oppositionslos angenommen. In seinem Vorstoss forderte Michel, der Bund möge prüfen, inwiefern Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur auch in ländlichen Regionen finanziell und auf andere Weise besser unterstützt werden können. Nebst den ökologischen Vorteilen des Umstiegs vom motorisierten Individual- auf den öffentlichen Verkehr oder den Veloverkehr bemängelte M. Michel auch eine Finanzierungslücke: Da ländliche Knotenpunkte vom Programm Agglomerationsverkehr nur teilweise erfasst werden, müssten Kantone und Gemeinden vielfach selbst für die Errichtung von Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur aufkommen. Gleichzeitig verwies Michel im Postulat auf die «Erklärung von Emmenbrücke», die Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im letzten Herbst gemeinsam unterzeichnet haben. Darin sicherten sich die Partner zu, gemeinsam Verkehrsdrehscheiben im ganzen Land zu planen und umzusetzen.
Position SGV: Der Gemeindeverband unterstützt das Anliegen und begrüsst den Entscheid des Ständerats. Heute können zahlreiche Gebiete, die ausserhalb des Perimeters eines Agglomerationsprogramms liegen, nicht von dieser exklusiven Unterstützung des Bundes profitieren. Beispielhaft für diese föderale Ungleichheit steht die durch den Bund frisch eingeforderte Veloweginfrastruktur: Während neue Velowege in den urbanen Gebieten mit einer üppigen Bundessubvention rechnen können, bleibt diese Unterstützung grossen Teilen der ländlichen Regionen und des Berggebiets verwehrt. Von dieser ungleichen Behandlung durch den Bund sind zahlreiche Gemeinden direkt negativ betroffen, was aus regional- und staatspolitischen Gründen zu beklagen ist. In der Hoffnung, dass der nun beim Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht einen gesetzlichen Handlungsbedarf aufzeigt, nimmt der SGV die Annahme des Postulats mit grosser Genugtuung zur Kenntnis.
Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten für Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt werden. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Kommissionsmotion 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» mit 33 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Der Nationalrat hatte die Motion bereits am 1. Juni angenommen. Die beiden Räte sind sich einig, dass die heute für die IV-Berechnung massgebenden Tabellen auf Löhnen von gesunden Personen basieren, die Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gar nicht erwirtschaften können. Zudem werden auch Branchen wie beispielsweise die Baubranche mitberücksichtigt, die Personen mit einer Behinderung gar nicht offen stehen. Die Folgen der heutigen problematischen IV-Berechnung sind weitreichend: Personen mit Einschränkungen verlieren eine berufliche Perspektive, erhalten eine tiefere IV-Rente oder sie landen direkt in der Sozialhilfe. Künftig soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können. Der Ständerat will dem Bundesrat zur Umsetzung ein halbes Jahr länger Zeit geben, nämlich bis zum 31. Dezember 2023. Die Motion geht zurück an den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV begrüsst den klaren Entscheid des Ständerats und den damit verbundenen unmissverständlichen Auftrag an den Bundesrat, in dieser Sache jetzt einen grossen Schritt vorwärts zu gehen. Mit der aktuell vom Bund herangezogenen Berechnungsgrundlage werden Kosten, die eigentlich in der Verantwortung der IV liegen, auf die Gemeinden abgewälzt.
Die Problematik der IV-Gradberechnung mittels Tabellen der Lohnstrukturerhebung (LSE) sind seit Jahren bekannt. Trotz breiter Kritik hat der Bundesrat diese Praxis in der IV-Verordnung zementiert. Besonders unerfreulich ist, dass Betroffenen durch die problematische Berechnung in einigen Fällen der berufliche Wiedereinstieg etwa mit einer Umschulung verwehrt wird; letztlich ist dann die Sozialhilfe zuständig, anstatt den Betroffenen eine Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu geben. Die Signale der Praktikerinnen und Praktiker, welche die Tabelle bereinigen können, sind klar: Die Arbeiten können rasch angegangen und umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Paraplegiker-Forschung und dem BFS stattfindet und dass zur Berechnung der IV-Renten ein empirischer Ansatz gewählt wird, der den unterschiedlichen Behinderungstypen Rechnung trägt.
Der SGV ist zuversichtlich, dass der Nationalrat der geänderten Motion (Fristverlängerung) folgen wird und damit eine neue Bemessungsgrundlage zur Ermittlung von realistischen Einkommensmöglichkeiten in Bezug auf die IV-Renten per 2024 implementiert werden kann – zum Wohle vieler Versicherter und der Schweizer Gemeinden.
Der Nationalrat beschloss am 29. September mit 125 zu 68 Stimmen zwar Eintreten auf die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts (17.400), schickte diesen aber auf Antrag von Nationalrat Markus Ritter (SG) zurück in die zuständige Kommission. Die Vorlage der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) habe sich zu weit vom ursprünglichen Ziel entfernt. Wenn der Eigenmietwert abgeschafft werde, dürften nicht gleichzeitig Steuerabzüge für Wohneigentum möglich bleiben. Und für die Kantone und Gemeinden seien die Steuerausfälle finanziell nicht verkraftbar. Über den Weg einer Subkommission will der Nationalrat nun die Kantone besser einbinden, die vehement gegen die geltende Vorlage opponieren. Bis in einem Jahr soll so ein besserer Vorschlag auf dem Tisch liegen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts an die Kommission zurückzuschicken und zu überarbeiten.
Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung ist für den Staat (insb. Kantone und Gemeinden) mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe zu rechnen. Der SGV hatte sich im Rahmen der Vorberatungen anlässlich der parlamentarischen Anhörung kritisch zur Vorlage geäussert. Der Eigenmietwert könnte nur dann abgeschafft werden, wenn es sich um einen konsequenter Systemwechsel handelt, der keine bis nur sehr wenige Ausnahmen zulässt. Zudem sollten die finanzpolitischen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden in einem tragbaren Rahmen gehalten werden.
Die Postfinance-Privatisierung ist gescheitert. Nach dem Ständerat ist auch der Nationalrat am 26. September 2022 mit 156 Stimmen bei 32 Enthaltungen nicht auf die bundesrätliche Vorlage zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (21.048) eingetreten. Auch für den Nationalrat kommt eine Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots für die Postfinance sowie eine Teilprivatisierung der Post-Tochter derzeit nicht infrage. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession oppositionslos dagegen entschieden. Die Räte wollen vor einer strukturellen Neuorganisation geklärt haben, wie sich der Grundversorgungsauftrag der Post künftig ausgestaltet.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Zuerst sollte einmal klar sein, wie der postalische Service public definiert wird, bevor die Neuorganisation der Postfinance als Finanzierungsquelle ebendieses Service public diskutiert werden kann. Grundsätzlich betrachtet der SGV eine staatliche oder private Postbank kritisch. Im Bereich des Bankengeschäfts ist kein Marktversagen festzustellen. Die Kantonal- und Regionalbanken decken etwa den Hypothekar-Markt heute bereits umfassend ab. Aus Post-Sicht zentral bleibt der Service public. Nach jahrelangem faktischem Abbau der physischen Postinfrastruktur und diverser Dienstleistungen (jüngst die Verkürzung der Leerungszeiten von Briefkästen auf Gemeindegebiet) darf kein weiterer Abbau in diesem Bereich stattfinden. Obwohl die Gemeinden viele der Reformschritte mitgetragen haben, muss die Post ihr Tempo an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen. Der SGV setzt sich hier für einen starken und zeitgemässen, aber auch echten und bezahlbaren postalischen Service public ein.
Am Freitag, 17. Juni 2022 ging die Sommersession des eidg. Parlaments zu Ende. Zehn Vorlagen kamen in den Schlussabstimmungen unter Dach und Fach. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage seiner Umweltkommission UREK-S zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2-Vorlage) mit 42 zu 0 Stimmen. Das Bauen ausserhalb von Bauzonen soll neu geregelt werden, die Kantone aber auch Spielraum für eigene Entscheidungen erhalten. Weitere Entscheide der eidgenössischen Räte zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen sowie die Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) finden Sie im nachstehenden Sessionsrückblick.
Der Ständerat behandelte an zwei Tagen die Vorlage zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes – RPG-2 Vorlage – die seine Umweltkommission UREK-S in zahlreichen Punkten überarbeitet hatte (18.077). Herzstück der Vorlage ist ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Eine Abbruchprämie soll dabei einen Anreiz bieten, um Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone zu beseitigen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen und darin die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude wie auch die Entwicklung der Bodenversiegelung erfassen müssen. Die Zahl der Bauten ausserhalb von Bauzonen soll nicht steigen, die Kantone aber zugleich Spielraum für eigene Entscheidungen erhalten. So können sie beispielsweise in Spezialzonen Ausnahmen ermöglichen, etwa für die Erneuerung von Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes oder für die Umnutzung leerstehender Landwirtschaftsgebäude. Die Kommissionsmehrheit hätte dies nur für die Berggebiete zulassen wollen. Der Ständerat folgte aber einer Minderheit und gab dieses Instrument allen Kantonen in die Hand. Er verabschiedete die Vorlage, die er der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen will, mit 42 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV hat ein Eintreten auf die Revisionsvorlage RPG2 unterstützt und begrüsst, dass der Landschaftsinitiative ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenübergestellt wird. Er begrüsst, dass den Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung ein grösserer Handlungsspielraum gewährt wird und der Ständerat bestimmten Minderheitsanträgen zu gezielten Ausnahmen in den Spezialzonen gefolgt ist. Kritisch beurteilt der SGV nach wie vor das angedachte Finanzierungssystem der Abbruchprämie. Eine Finanzierung aus der Mehrwertabgabe ist weder sachgerecht, noch finanzierbar. Die Mehrwertausgleichs-Fonds verfügen heute nicht über die Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen. Zusammen mit den Kantonen (BPUK) forderte der SGV, dass von der Finanzierung über die Mehrwertabgabe abgekommen wird. Der Bund soll zudem mind. 50% der Finanzierung übernehmen.
Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch, 1. Juni, oppositionslos eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission SGK-N angenommen (22.3377). Nach der Annahme im Nationalrat ist als nächstes der Ständerat am Zug. Die Motion ist am 30. Juni und 1. Juli in der Gesundheitskommission SGK-S traktandiert. Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat bis zum 30. Juni 2023 seine IV-Bemessungsgrundlage präzisieren. Gemäss Motionstext soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch Tätigkeiten, die ihnen zumutbar sind, tiefer ist als bei Personen ohne Behinderung.
Position SGV: Dass es eine neue Grundlage zur Berechnung der IV-Renten braucht, ist längst unbestritten. Auch SGV-Präsident Hannes Germann hatte in seinem Vorstoss (21.4522) eine zeitnahe Anpassung der problematischen Berechnung der IV-Renten verlangt. Obschon Personen mit tiefen Löhnen genau wie alle anderen Beiträge in die IV einzahlen, sind ihre Möglichkeiten aber sehr beschränkt, im Falle einer Invalidität tatsächlich Leistungen zu erhalten. Auf die Problematik haben in der Vernehmlassung zahlreiche Organisationen, Parteien von links bis rechts und auch die Kantone hingewiesen, trotzdem hat der Bundesrat die bisherige Praxis der IV-Berechnung neu sogar in der Verordnung zementiert. Der Bund stützt sich auf unrealistische Löhne ab, die Personen mit Einschränkungen gar nicht erwirtschaften können. Besonders unerfreulich ist, dass Betroffenen durch die problematische Berechnung in einigen Fällen der berufliche Wiedereinstieg mit einer Umschulung verwehrt wird; so ist dann die Sozialhilfe für sie zuständig anstatt ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Das Parlament geht den notwendigen Systemwechsel nun an, was der SGV sehr begrüsst.
Der öffentliche Busverkehr in der Schweiz soll klimafreundlicher werden. Das Bundesparlament verlangt dazu Lösungsvorschläge vom Bundesrat. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat oppositionslos einer entsprechenden Motion (21.3977) der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) zugestimmt. Der Vorstoss fordert eine gesamtheitliche Lösung für die Förderung und Finanzierung nichtfossiler Verkehrsträger im öffentlichen Busverkehr. Er beinhaltet die Aufhebung der Befreiung der Dieselbusse von der Mineralölsteuer. Die Mehreinnahmen sollen zur Förderung alternativer Antriebstechnologien eingesetzt werden. Dies war auch im abgelehnten CO2-Gesetz so vorgesehen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Annahme der Motion. Es ist zielführend, im Rahmen einer gesamtheitlichen Lösung auch den regionalen Personenverkehr und den Ortsverkehr zu berücksichtigen. Mit dem CO2-Gesetz wären wichtige Fördermassnahmen vorgesehen gewesen (Fördergelder aus dem Klimafonds). Die beantragte Lösung trägt dazu bei, die Gemeinden in ihren Bemühungen um eine Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs zu unterstützen.
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat sich seit August 2021 drei Mal mit der Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (21.048) befasst. Mit Vorliegen des Schlussberichts der Expertenkommission zur postalischen Grundversorgung vom 24. Februar 2022 (siehe Medienmitteilung) empfahl die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) der für die POG-Vorlage zuständigen Verkehrskommission des Ständerats (KVF-S) Nicht-Eintreten. Die KVF-S thematisierte den genannten Schlussbericht der Expertenkommission im April. Sie nahm zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat noch vor den Sommerferien zum Bericht positionieren und danach über die nächsten Schritte der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung befinden wird. Vor diesem Hintergrund entschied die KVF-S oppositionslos, die nächsten Schritte des Bundesrats abzuwarten und sämtliche hängigen Post-Geschäfte (17.3938, 17.3888, 17.314, 21.3054) zu sistieren. Sie beantragte ihrem Rat einstimmig, nicht auf die Teilrevision des Postorganisationsgesetzes einzutreten. Die Kommission argumentiert, dass zuerst die Frage der postalischen Grundversorgung der Zukunft als Gesamtschau vollzogen werden muss, bevor deren künftige Finanzierung geregelt werden kann. Der Ständerat ist dieser Argumentation gefolgt und hat es mit 43 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt, auf die Teilrevision des Postorganisationsgesetzes einzutreten. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Lehnt auch dieser ein Eintreten ab, sind die Pläne des Bundesrats zur neuen Postorganisation vorerst vom Tisch.
Position SGV: Der SGV begrüsst die eindeutige Haltung des Ständerats in Sachen Postorganisation, was den Empfehlungen des SGV in den Vorbereitungen entspricht. Zuerst sollte einmal klar sein, wie der postalische Service public definiert wird, bevor die Neuorganisation der Postfinance als Finanzierungsquelle ebendieses Service public diskutiert werden kann. Grundsätzlich betrachtet der SGV eine staatliche oder private Postbank kritisch. Im Bereich des Bankengeschäfts liegt aus Sicht der Gemeinden kein Marktversagen vor. Die Kantonal- und Regionalbanken decken den Markt heute bereits umfassend ab. Zentral bleibt der postalische Service public. Nach jahrelangem faktischem Abbau der physischen Postinfrastruktur und diverser Dienstleistungen (jüngst die Verkürzung der Leerungszeiten von Briefkästen auf Gemeindegebiet) darf kein weiterer Abbau in diesem Bereich stattfinden. Obwohl die Gemeinden viele der Reformschritte mitgetragen haben, muss die Post ihr Tempo an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen. Der SGV setzt sich hier für einen starken und zeitgemässen, aber auch echten und bezahlbaren postalischen Service public ein.
Am Mittwoch, 15. Juni, stimmte der Nationalrat der Gesetzesvorlage seiner Umweltkommission UREK-N zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto-Null» bis 2050 (21.501) mit 134 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Der Rat hielt sich an die Kommission und lehnte alle Minderheitsanträge ab, jene der SVP für Streichungen und Abschwächungen, aber ebenso von Rot-Grün verlangte Verschärfungen. Der Nationalrat will statt auf ein Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen auf ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen in Zahlen setzen. Bis 2040 sollen die Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 75 Prozent zurückgehen müssen. Erreicht werden soll dies so weit als möglich durch die Reduktion von Treibhausgas-Ausstoss im Inland. Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien. Verschiedene Förderprogramme ergänzen das neue Klima-Gesetz. Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» selbst hat der Nationalrat bereits zur Ablehnung empfohlen. Sie verlangt eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab dann sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie Öl, Gas, Benzin, Diesel und Kohle mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn keine andere technische Variante zur Verfügung steht. Das Initiativkomitee selbst hält den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich für den besseren, weil schnelleren Weg ans Ziel als die Verfassungsbestimmungen.
Position SGV: Aus Sicht des SGV ist es sinnvoll, der Gletscher-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu begegnen. Der SGV hat den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt, weil dieser die vielfältigen Realitäten der unterschiedlichen Gemeinden besser berücksichtigt. Der SGV teilt die Meinung, dass ein vollständiger Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu radikal wäre. Die technischen Ausnahmen der Initiative reichen nicht aus, um untragbare Folgekosten, gerade für die Gemeinden und deren Bevölkerung in den Rand-, Berg- und Grenzregionen zu vermeiden. Der neue Entwurf eines indirekten Gegenvorschlags der UREK-S ist allerdings hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gemeinden und Umsetzbarkeit im Speziellen noch eingehend zu prüfen.
Mit der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz geschaffen werden (20.433). Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Die Vorlage zielt auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. So sollen die bewährten Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden. Regulatorische Hürden sollen verringert und die Abfallsammlung liberalisiert und vereinfacht werden. Die Kommission hat die entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes bis Mitte Februar 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Der Nationalrat hat am 17. Juni auf Antrag seiner Kommission UREK-N beschlossen, das Geschäft um zwei Jahre, d.h. bis zur Sommersession 2024 zu verlängern.
Position SGV: Mit der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz geschaffen werden. Regulatorische Hürden sollen verringert und die Abfallsammlung liberalisiert und vereinfacht werden. Aus Sicht des SGV ist die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich zu begrüssen. Die Gemeinden und interkommunalen Zweckverbände sind aufgrund ihrer Rücknahmemenge systemrelevante Partner in der umweltgerechten Sammlung, Entsorgung und Wiederverwertung von Abfall. Das Kernanliegen der Gemeinden ist daher ein Recyclingsystem, das die Leistungen der kommunalen Sammelstellen kostendeckend entschädigt und eine einfache, kundenorientierte Sammellogistik ohne übermässigen administrativen Aufwand ermöglicht. Neue Angebote sollen möglichst ohne Gebührenerhöhung bzw. mit vorgezogenen Recyclingabgaben finanziert werden. Das PET-Recycling beispielsweise funktioniert dann gut, wenn die Privatwirtschaft mit in der Pflicht und die gewünschte Sammelqualität klar definiert ist und die vorgezogene Finanzierung das Sammeln und Recyclen für Konsumenten einfach macht. Jede Lockerung des staatlichen Monopols für Siedlungsabfälle ist sorgfältig abzuwiegen, um negative Nebeneffekte zu vermeiden. Mit dem staatlichen Monopol schaffen und garantieren Kantone und Gemeinden die Entsorgungssicherheit. Die Gemeinden erheben zur Finanzierung der Sammeldienstleistungen für Haushaltsabfälle teilweise Grundgebühren. Über die Einführung von Sackgebühren wird zudem dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Eine Aufweichung dieses Systems, die privaten Anbietern ermöglichen soll, bestimmte Fraktionen bei den Haushalten ohne Konzession direkt einzusammeln, kann deshalb nur ausnahmsweise unter klaren Bedingungen erfolgen. Beispielsweise, wenn die Finanzierung langfristig gesehen, gesichert ist.
Am Mittwoch, 1. Juni, stimmte der Nationalrat den gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen knapp zu. Er stellt der Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» damit einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber (21.067). In der Gesamtabstimmung wurden die verschiedenen Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Mitte-Partei, welche die Initiative lanciert hatte, erzielte damit einen Teilerfolg. Das Volksbegehren selbst war im Nationalrat aber chancenlos. Mit 156 zu 28 Stimmen empfiehlt der Nationalrat die Kostenbremse-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung. Initiative und Gegenvorschlag gehen nun an den Ständerat.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass der Kostenbremse-Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird und die Anliegen auf Gesetzesebene geregelt werden. Eine gesetzlich festgelegte Zielvorgabe für ein maximales Kostenwachstum hält der SGV jedoch für den falschen Weg. Ein solches System setzt falsche Anreize, bestraft diejenigen, die sich kostenbewusst verhalten; letztlich wirkt sie kontraproduktiv. Die Kosten im Gesundheitswesen müssen grundsätzlich gesenkt werden. Aus Sicht des SGV besteht ein dringender Handlungsbedarf, die koordinierte Planung und Versorgung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben und zu fördern. Diese trägt massgeblich zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Es braucht eine Neuausrichtung der Versorgungsstrukturen und eine bessere Zusammenarbeit aller Leistungserbringer mit neuen Finanzierungsmodellen. Dazu sind auf nationaler Ebene die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen. Mit Art. 117a ist in der Bundesverfassung (BV) die medizinische Grundversorgung verankert. Auf dieser Basis ist eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität auch in Zukunft sicherzustellen und die Gesundheitsversorgung in einem integrierten Ansatz zu planen und zu fördern. Die Finanzierungsmechanismen sind so auszugestalten, dass sie innovative Ansätze und sinnvolle Kooperationsmodelle ermöglichen und nicht behindern.
Die grosse Einstimmigkeit in den Vernehmlassungsantworten machte deutlich, dass es eine neue Tabelle zur Berechnung der IV-Renten braucht. In seinem Vorstoss kritisiert SGV-Präsident Hannes Germann, dass die von der IV herangezogenen Vergleichslöhne zur Ermittlung des IV-Einkommens für Versicherte mit Beeinträchtigungen unerreichbar hoch sind. Obschon Personen mit tiefen Löhnen genau wie alle anderen Beiträge in die IV einzahlen, sind ihre Chancen auf eine IV-Rente heute sehr gering.
Diese Sparmassnahmen bei der IV haben Mehrausgaben bei der Sozialhilfe zur Folge. Dass sich die IV auf Kosten der Sozialhilfe mindestens teilweise saniert, zeigt die BASS-Studie «Nutzung Tabellenmedianlöhne LSE zur Bestimmung der Vergleichslöhne bei der IV-Rentenbemessung» (2020). Es ist grundsätzlich richtig, auf Eingliederungsmassnahmen zu setzen. Die IV muss aber auch anerkennen, dass sich ein Teil ihrer Bezügerinnen und Bezüger nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingliedern lässt. Das BSV stützt sich auf Löhne ab, die Personen mit Einschränkungen gar nicht erwirtschaften können. Solange die heutigen Tabellenlöhne für die IV-Grad-Berechnung weiterverwendet werden, wird die kommunale Sozialhilfe weiter belastet.
Besonders unerfreulich ist, dass Betroffenen durch die problematische Berechnung in einigen Fällen der berufliche Wiedereinstieg mit einer Umschulung verwehrt wird; so ist dann die Sozialhilfe für sie zuständig anstatt ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Das Bundesgericht hatte den IV-Kurs des Bundesrats am 9. März bestätigt. Es ist daher an der Politik, diesen Systemfehler zu beheben. Erfreulicherweise hat das Parlament den Handlungsbedarf erkannt. Die Sozial- und Gesundheitskommission SGK beider Räte wird das Anliegen aufgreifen. Ein entsprechender Vorstoss ist für den 6. April traktandiert.
Die eidgenössischen Räte haben die Wintersession am 17. Dezember abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen unter anderem die Änderung des Covid-19-Gesetzes mit der Verlängerung einzelner Bestimmungen bis Ende 2022, das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport, das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz, das zweite Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr in der Corona-Krise und der neue Verpflichtungskredit für den Regionalverkehr für die Jahre 2022-2025. Es kann insgesamt eine positive Bilanz gezogen werden – die Anliegen der Gemeinden wurden berücksichtigt. In unserem Sessionsrückblick finden Sie die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Wintersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die gesetzliche Grundlage für das privatwirtschaftlich initiierte Projekt «Cargo sous terrain» (CST), das die wichtigsten Logistikzentren der Schweiz unterirdisch verbinden soll, steht.
In der Wintersession konnten letzte Differenzen ausgeräumt werden (20.081). Der Nationalrat verzichtete auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen und schwenkte auf die Lösung des Ständerats ein. In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport mit 158 Stimmen angenommen. (sda)
In der Schweiz, wo Schiene und Strasse nachweislich an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, ist das Logistikprojekt «Cargo sous terrain» grundsätzlich eine Chance. Auf der anderen Seite gehen mit der Vorlage aber auch absehbare Nutzungskonflikte des Untergrunds, beispielsweise im Zusammenhang mit Energie (Erdwärme, Wärmepumpen), Anlagen (Parkhäuser) und Biodiversität einher. Für die Gemeinden stellen sich Fragen nach der Machbarkeit, Finanzierung bzw. Abgeltung u.a. für den Mehrverkehr, den die Logistikstandorte mit sich bringen, wie auch Fragen in Zusammenhang mit potentiellen Problemen etwa mit dem Grundwasser oder möglichen Enteignungen. Der SGV unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, erwartet aber, dass die Bedenken und Fragen der Gemeinden in Bezug auf potenzielle Nutzungskonflikte des Untergrunds berücksichtigt werden.
Das Parlament hat die Beratung über das Covid-19-Gesetz und die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung einzelner Massnahmen (21.066) abgeschlossen. Zahlreiche Artikel wurden bis Ende 2022 verlängert, darunter die Finanzhilfen für die Kultur, der Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Bestimmungen bei den Härtefallmassnahmen. Zudem wird der Bund wieder einen Teil der Kosten für Covid-Tests übernehmen. Zuletzt beschloss das Parlament auf Antrag der Einigungskonferenz noch, dass der Bund Verträge mit Impfstoffherstellern nicht veröffentlichen muss, und dass er bei der Planung der Intensivpflegekapazitäten in Spitälern nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen, diese aber unterstützen soll. Die eidgenössischen Räte haben die Änderung des Covid-19-Gesetzes am Freitag in der Schlussabstimmung mit 151 zu 38 Stimmen deutlich angenommen. Es tritt sogleich am Samstag, 18. Dezember 2021 in Kraft. (sda)
Der SGV begrüsst die vom Parlament beschlossenen Anpassungen des Covid-19-Gesetzes. Mit der Verlängerung einzelner Bestimmungen bis Ende 2022 wird sichergestellt, dass der Bund auch im nächsten Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Die Gemeinden und Städte sind in grossem Masse von den Folgen der Corona-Krise betroffen und leisten grosse Anstrengungen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden abzufedern. Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes tragen wesentlich dazu bei, die kommunale Ebene zu entlasten.
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz erhält auch für das zweite Jahr der Corona-Pandemie Finanzhilfen. Das Parlament hat dem vom Bundesrat vorgeschlagenen zweiten Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr in der Corona-Krise in der Wintersession zugestimmt (21.064). Das Unterstützungspaket soll nach dem Willen des Parlaments sofort in Kraft treten- und nicht erst nach Ablauf der Referendumsfrist. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen dafür ausgesprochen, die entsprechenden Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes für dringlich zu erklären. Es geht um insgesamt 240 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 145 Stimmen angenommen. (sda)
Ein gut funktionierender Orts- und Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV begrüsst, dass das Parlament den von der Corona-Krise stark getroffenen öffentlichen Verkehr mit einem zweiten Massnahmenpaket unterstützen will und darin auch Finanzhilfen für den Ortsverkehr vorsieht.
Das Parlament unterstützt den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) bis Ende 2025 mit knapp 4.4 Milliarden Franken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den entsprechenden Verpflichtungskredit mit 41 zu 0 Stimmen gutgeheissen (21.035). Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. (sda)
Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, den regionalen Personenverkehr wie vom Bundesrat vorgeschlagenen mit 4,4 Milliarden Franken zu unterstützen. Dieser Verpflichtungskredit ermöglicht es, die Kontinuität der Dienstleistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sicherstellen. Ein gut funktionierender Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV ist erfreut, dass das Parlament die Vorlage angenommen hat und erwartet, dass der Einsatz der Bundesmittel optimal mit den Gemeinden und Regionen koordiniert wird.
Nach einer längeren Debatte konnten in der Wintersession letzte Differenzen in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz ausgeräumt werden (20.063). Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Der Nationalrat ist in dieser Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Die bürgerliche Mehrheit vertrat die Ansicht, nur so lasse sich das Verbot von Reisen ins Herkunftsland durchsetzen. Die Linke und die GLP kritisierten, das Reiseverbot verletzte die Grundrechte - namentlich das Recht auf Familienleben und jenes auf Bewegungsfreiheit. Gleichzeitig stimmte das Parlament einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel nach 12 Monaten zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 111 Stimmen angenommen. (sda)
Nicht alle rund 740 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden, sondern nur jene, die bei den Ausleitungen die Grenzwerte überschreiten. Der Nationalrat ist am Dienstag diskussionslos einem entsprechenden Vorschlag des Ständerats gefolgt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hatte in einer Motion Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle ARA verlangt (20.4262). Dagegen hatte sich der Bundesrat ausgesprochen. Mit der nun getroffenen Lösung sind nun noch rund 100 Anlagen von der Vorgabe betroffen. Deshalb ist auch der Bundesrat einverstanden. (sda)
Der SGV hatte sich gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur für eine Ablehnung der Motion 20.4262 wie auch der Motion 20.4261 eingesetzt. Er bedauert, dass den ARA mit den verabschiedeten Bundesvorgaben neue Investitionen aufgezwungen werden. Für den heute nötigen Schutz der Trinkwasserressourcen sind beide Motionen nicht wirkungsvoll und auch nicht ökoeffizient. Sowohl beim Stickstoff als auch bei den Mikroverunreinigungen treffen die ARA heute bereits die notwendigen und per Gesetz verordneten Massnahmen. Mit der vom Ständerat durchgesetzten Änderung der Motion sind nun deutlich weniger ARA betroffen, was zu begrüssen ist.
Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes will die Verkehrskommission des Nationalrats die Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern auf einem neuen Weg weiterverfolgen. Mit der Motion 21.3977 beauftragt sie den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der öV-Branche eine gesamtheitliche Lösung für die Förderung und Finanzierung nichtfossiler Verkehrsträger im öffentlichen Busverkehr zu erarbeiten. Dabei muss das Gesamtkonzept zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern insbesondere der E-Mobilität den Regionalen Personenverkehr und den Ortsverkehr berücksichtigen. Die beantragte Lösung soll Wege sowohl für die Finanzierung der Busse selbst wie der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur beinhalten. Der Nationalrat hat die Motion seiner Verkehrskommission in der Wintersession mit 119 zu 55 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Als nächstes ist nun der Ständerat am Zug. (sda)
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang auf den 1. Januar 2023 auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen (20.3915). Mittlerweile hat der Nationalrat ein zusätzliches Kommissionspostulat (21.3461) beschlossen und im Rat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, eine Hochbreitbandstrategie auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat in der Wintersession entschieden, die Behandlung dieser Motion weiter zu sistieren. Dies auch deshalb, weil der Bundesrat das UVEK am 10. Dezember 2021 beauftragt hat, bis Ende März 2022 zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) eine Vernehmlassung durchzuführen.
Eine flächendeckende Grundversorgung mit Hochbreitband, insbesondere auch in ländlichen Regionen und im Berggebiet, ist für die Gemeinden grundsätzlich wichtig. Sie muss aber konzeptionell Sinn machen und für die kommunalen Netzbetreiber finanzierbar bleiben. Hierfür benötigt es einen strategischen Ansatz, welcher mit der Annahme des Postulats 21.3461 im Juni 2021 sichergestellt wurde. Die mit der Motion KVF-N 20.3915 verbundenen absoluten Forderungen einer flächendeckenden Einführung der Internet-Mindestgeschwindigkeit auf 80 Mbit pro Sekunde stellen für die Infrastrukturinvestitionen eine grosse Herausforderung dar. Der SGV erachtet den vom Parlament getroffenen Entscheid für eine Hochbreitbandstrategie des Bundes als sachlich richtigen Gegenvorschlag zu den Maximalforderungen und begrüsst den Entscheid des Ständerats, die Behandlung des Geschäfts zu sistieren.
Mit der Motion 21.4187 von Ständerätin Gapany wird der Bund wird beauftragt, den Schutz vor Cyberangriffen auf nationaler Ebene sicherzustellen. Zurzeit würden einzig die kritischen Infrastrukturen auf nationaler Ebene Schutz vor Cyberangriffen geniessen. Es gäbe keinen Schutz für die öffentlichen Verwaltungen und den ganzen KMU-Bereich. Sowohl bei den KMU wie auch bei den kantonalen und kommunalen öffentlichen Verwaltungen handle es sich aber um kritische Infrastrukturen, die gewährleisten, dass das Leben in unserem Land gut funktioniert. Der Ständerat befasste sich am 7. Dezember mit der Vorlage. Das Geschäft wurde gemäss Ordnungsantrag von Ständerat Juillard an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen.
Die jüngsten Cyberangriffe auf Gemeinden zeigen, dass auch die öffentliche Verwaltung Ziel von Cyberkriminellen ist. Von der Gemeindeverwaltung bis hin zur Stromversorgung – es kann alle treffen. Mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit verfügt der Bund über ein Kompetenzzentrum zur Erkennung und Bewältigung von Cyberrisiken. Die eidg. Departemente EJPD, EFD und VBS bilden zusammen den Cyberausschuss des Bundesrates. Aus Sicht des SGV ist es grundsätzlich richtig zu prüfen, wie die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden schweizweit verbessert und damit der Schutz vor Cyberangriffen auf öffentlichen Verwaltungen verbessert werden kann.
Am Freitag, 1. Oktober 2021 ging die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments zu Ende. Der Nationalrat stimmte als Zweitrat dem neuen Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport zu und unterstützte den vom Bundesrat vorgeschlagenen erhöhten Verpflichtungskredit für den öffentlichen regionalen Personenvekehr. Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit dem neuen Veloweggesetz und sprach sich für einen grösseren Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden aus. Im nachstehenden Sessionsrückblick finden Sie die Entscheide der eidgenössischen Räte zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen sowie die Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Für vorläufig Aufgenommene soll - analog zu anerkannten Flüchtlingen - ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Zugleich will der Bundesrat den Zu¬gang zum Arbeitsmarkt erleichtern, damit vorläufig Aufgenommene rasch auf eigenen Füssen stehen können. Nachdem der Nationalrat im Juni auf die Vorlage zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (20.063) eingetreten war und abweichend vom Entwurf des Bundesrats eine Ausnahmeregelung für Reisen innerhalb des Schengenraums vorsah, befasste sich der Ständerat in der Herbstsession erneut mit der Vorlage. Er folgte dabei seiner staatspolitischen Kommission und lehnte den Vorschlag des Nationalrats ab. Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen – auch nicht im Schengen-Raum. Etwaige Ausnahmen sind wie bis anhin auf Verordnungsstufe zu regeln. Das Parlament soll in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen und dem Bundesrat einen gewissen Ermessensspielraum überlassen. Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Ständerat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen. Die kleine Kammer ist wie der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass einer vorläufig aufgenommenen Person der Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton erlaubt werden sollte. Der Nationalrat will den Wechsel bereits nach sechs Monaten erlauben. (sda)
Der SGV begrüsst den vom Ständerat getroffenen Entscheid, am Reiseverbot für vorläufig aufgenommen Personen festzuhalten und damit gleiche Bedingungen wie für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Weiter ist zu begrüssen, dass der Ständerat einem erleichterten Kantonswechsel zugestimmt hat. Vorläufig Aufgenommenen wird damit der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und deren Integration und finanzielle Selbständigkeit gefördert, was die kommunale Sozialhilfe entlastet.
In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Nationalrat stimmte dem neuen Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport in der Herbstsession als Zweitrat zu (20.081). Er schwenkte jedoch nur bei einer von zwei noch offenen Differenzen auf die Lösung des Ständerats ein. Strittig bleibt weiterhin die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind. Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll. Die gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Gütertransport kann frühestens in der nächsten Session bereinigt werden. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda)
Der SGV unterstützt grundsätzlich den unterirdischen Gütertransport. Mit dem neuen Bundesgesetz werden dafür die Voraussetzungen geschaffen. Er teilt die Vorbehalte und Bedenken der eidgenössischen Räte, insbesondere in Bezug auf Fragen der Raumordnung und -nutzung. Mögliche Nutzungskonflikte müssen im Gesetz klar geregelt werden.
Der Nationalrat unterstützt den öffentlichen regionalen Personenverkehr (RPV) bis Ende 2025 mit knapp 4,4 Milliarden Franken. Er hat als Erstrat dem entsprechenden Verpflichtungskredit für die Jahre 2022 bis 2025 mit 173 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Herbstsession zugestimmt (21.035). Das sind 250 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Sämtliche Aufstockungs- und Kürzungsanträge lehnte der Rat ab. Das gesprochene Geld soll die Hälfte der ungedeckten Kosten im RPV für die Jahre 2022 bis 2025 decken. Separat aufgearbeitet werden die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. Die Beratung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (21.039) wurde auf die Wintersession verschoben. Die Vorlage geht an den Ständerat. (sda)
Der SGV begrüsst den vom Bundesrat vorgeschlagenen höheren Vierjahreskredit für den öffentlichen Regionalverkehr für die Jahre 2022 – 2025 im Umfang von rund 4,4 Mrd. Franken. Dieser Verpflichtungskredit ermöglicht es, die Kontinuität der Dienstleistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sicherstellen. Ein gut funktionierender Regionalverkehr ist für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor. Der SGV ist erfreut, dass der Nationalrat die Vorlage in der Herbstsession angenommen hat und erwartet, dass der Einsatz der Bundesmittel optimal mit den Gemeinden und Regionen koordiniert wird.
Der Bundesrat muss mit einem Gesetz die Oberaufsicht über Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag (Service public) neu regeln. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion der Verkehrskommission des Ständerats gutgeheissen (20.4328). Es stelle sich immer wieder die Frage, welche Aufgaben bundesnahe Betriebe ausserhalb ihres Grundversorgungsauftrags übernehmen dürften. Aus Sicht der Kommission sind der Grundversorgungsauftrag und Zweck von staatlichen bzw. staatsnahen Unternehmen sowie die politische (strategische) Führung und Aufsicht von SBB, Swisscom, Schweizerische Post etc. nur lückenhaft geregelt. Die Motion will die verschiedenen Bereiche (Governance, politischer Einfluss und Steuerung, Aufsicht etc.) einheitlich regeln und dadurch Klarheit schaffen. Der Bundesrat stellte sich gegen das Anliegen und verwies auf die Eignerpolitik des Bundes. (sda)
Der Ständerat hat am Dienstag, 28. September als Erstrat mit 38 zu 4 Stimmen dem neuen Veloweggesetz (21.046) in der Herbstsession zugestimmt. Der Bund soll neu die Möglichkeit erhalten, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren. Umstritten waren im Rat vor allem die Planungsgrundsätze und die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes von privaten Fachorganisationen. Befürchtet wurden etwa zu viele Vorgaben und finanzielle Verpflichtungen für die Kantone und Gemeinden. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. (sda)
Das neue Veloweggesetz setzt den Verfassungsauftrag des Schweizer Stimmvolkes von 2018 um. Die Velowegnetze sollen verbessert und den damit einhergehenden Ansprüchen an die Mobilität besser Rechnung getragen werden. Der SGV beurteilt das neue Veloweggesetz grundsätzlich kritisch, lehnt es aber nicht ab. Der SGV kritisiert insbesondere, dass es schliesslich an den Gemeinden sein wird, für eine neue nationale Verkehrsinfrastruktur finanziell aufzukommen. Eine finanzielle Unterstützung an den Bau der Veloinfrastruktur durch den Bund ist nicht vorgesehen. Dagegen verfügt der Bundesrat eine Planungs- und Umsetzungspflicht für Kantone und Gemeinden. Der SGV erwartet daher eine konsequent föderale Umsetzung der Veloförderung, die den Kantonen und Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum bei der Erstellung des nationalen Velowegnetzes offenlässt. Er ist erfreut, dass der Ständerat die für die Gemeinden wichtigen Punkte unterstützt und den Mehrheitsanträgen seiner Kommission gefolgt ist. So sind die Planungsgrundsätze in Art. 6 so festzulegen, dass den kantonalen und kommunalen Behörden ein möglichst grosser Handlungsspielraum bleibt. Weiter begrüsst der SGV die in Art. 9 angenommene Präzisierung, wonach Velowege dann ersetzt werden sollen, wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» vorliegt. Im Weiteren begrüsst er die Haltung des Ständerats, Fachorganisationen kein Beschwerderecht einzuräumen. Entweder arbeiten die Fachorganisationen in der Beratung und Planung mit oder sie sind mögliche Beschwerdeführer – beides geht nicht.
Die eidgenössischen Räte haben die Frühjahrssession am 19. März 2021 abgeschlossen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen u.a. das revidierte Covid-19-Gesetz, das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden sowie das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative).
Das Parlament sagte ausserdem Ja zur Erneuerung des Rahmenkredits für die Wohnraumförderung und will das Potenzial für Plastik-Recycling besser nutzen. Beim Massnahmenpaket 1 zur Senkung der Gesundheitskosten wird die Debatte fortgesetzt. Nachfolgend die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die eidgenössischen Räte haben sich im März auf den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, der den Pflegeberuf mit einer Ausbildungsoffensive stärken will, geeinigt (19.401). Die Kantone werden verpflichtet, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Zudem gibt es für Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen neu eine Ausbildungsverpflichtung. Die Kantone müssen den Leistungserbringern dafür die ungedeckten Kosten teilweise finanzieren. Die Pflegenden können künftig auch Leistungen zum Teil selbst zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag nimmt das Parlament Anliegen der Initianten der Pflegeinitiative auf. Sie werden nach der Schlussabstimmung am Freitag entscheiden, ob sie die Volksinitiative zurückziehen. (sda)
Der SGV unterstützt das Vorhaben, die Anliegen der Initianten auf Gesetzesstufe zu regeln. Die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen, lehnt er ab.Der SGV lehnt die Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative ab. Er unterstützt grundsätzlich die vom Parlament ausgearbeitete Gesetzesvorlage, fordert jedoch, dass der Bund bei der Finanzierung eine Mitverantwortung wahrnimmt. Die zum Schutz des Trinkwassers vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden werden zu erheblichen Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen führen. Er bedauert, dass die Bestimmung der Zuströmbereiche nicht verbindlich in die Vorlage aufgenommen worden sind. Für einen wirksamen Schutz der Trinkwasserressourcen ist es neben einer Reduktion des Einsatzes von Pestiziden unumgänglich, auch die Ausscheidung von Zuströmbereichen bei Grundwasserfassungen zu beschleunigen.
Der SGV begrüsst die Massnahmen zur Kostendämpfung im Grundsatz. Diese dürfen aber nicht auf Kosten der Qualität der Gesundheitsleistungen und der Versorgungssicherheit erfolgen. Heute garantieren die Leistungserbringer der medizinischen Grundversorgung eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinsam mit den Gemeinden und Städten tragen sie zur integrierten Versorgung und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Mit dem geplanten Experimentierartikel sind daher unbedingt auch Pilotprojekte der integrierten Versorgung zu ermöglichen.
Seit 2015 verfügt der Bund über eine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete. Was fehlt sind konkrete Umsetzungsmassnahmen. Das Parlament möchte, dass der Bundesrat alle vier Jahre einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen für die Berggebiete vorlegt. Der Ständerat hat dazu im März oppositionslos eine Motion (19.3731) aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen. Der geforderte Aktionsplan soll die Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete konkretisieren. (sda)
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Gleichzeitig soll ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Anders als der Nationalrat im Dezember ist der Ständerat im März mit 25 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage des Bundesrats mit den entsprechenden Gesetzesänderungen eingetreten (20.063). Die Vorlage geht damit zurück an den Nationalrat. (sda)
Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Das Parlament hat der entsprechenden Gesetzesvorlage (19.057) in der Wintersession zugestimmt. (sda)
Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Institutionen profitieren. Der Ständerat hat einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat zugestimmt (20.3917). Der Bundesrat muss nun die Mitte September ausgelaufene Covid-19-Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend so anpassen, dass die Kitas in allen Kantonen gleichermassen unterstützt werden. Konkret sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. (sda)
Aufgrund der COVID-19-Pandemie befinden sich die KITAs schweizweit in einer schwierigen Situation. So haben diverse Städte und Gemeinden auf die Notlage reagiert und Kitas und weitere systemrelevante Institutionen mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Der SGV ist erfreut, dass die Corona-Finanzhilfen nun auch öffentlichen KITAs zugesprochen werden.
Das Parlament will den Pflegeberuf stärken. So sollen Pflegende gewisse Leistungen neu selber abrechnen können. Dabei will der Ständerat, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime davon profitieren können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Er hielt mit 23 zu 18 Stimmen an diesem Zusatz fest, welchen der Nationalrat im Herbst ablehnte. Ebenfalls uneinig sind sich die Räte bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Ständerat will diese Leistung als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Auch hier ist der Ständerat auf seiner Linie geblieben, mit 29 zu 14 Stimmen. Die Vorlage (19.401) geht zurück an den Nationalrat. (sda)
Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (19.046) sind sich National- und Ständerat weiterhin uneinig. Der Nationalrat räumte in der Wintersession zwei der fünf verbleibenden Differenzen aus. Die Leistungserbringer sollen ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen erstellen, sind sich nun beide Räte einig. Und der Bund soll Patientenorganisationen nicht finanziell unterstützen können, die Patienten bei den Rechnungskontrollen helfen. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda)
Der SGV begrüsst die Massnahmen zur Kostendämpfung im Grundsatz. Diese dürfen aber nicht auf Kosten der Qualität der Gesundheitsleistungen und der in der Bundesverfassung festgelegten Versorgungssicherheit erfolgen. Heute garantieren die Leistungserbringer der medizinischen Grundversorgung eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinsam mit den Gemeinden tragen sie zur integrierten Versorgung und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Der SGV setzt sich dafür ein, dass mit dem sogenannten Experimentierartikel auch Pilotprojekte der integrierten Versorgung möglich werden.
Der Nationalrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er hat dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen im gemeinnützigen Wohnungsbau zugestimmt (20.074). Die Bürgschaften seien ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten Fonds de Roulement sinnvoll ergänze, lautete der Tenor. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (sda)
Der SGV hatte sich für die Erneuerung des Rahmenkredits eingesetzt. Eine gute Versorgung mit preisgünstigen und bedürfnisgerechten Wohnungen ist für Gemeinden und Städte essenziell. Die Unterstützung des Bundes ist dabei sehr wichtig: Die Solidarbürgschaft des Bundes für die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger ist ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten «Fonds de Roulement» sinnvoll ergänzt. Aus Sicht der Gemeinden ist der neue Rahmenkredit nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig.
Die Kantone sollen mehr Einfluss darauf nehmen können, welche Gebiete von den Milliarden aus den Agglomerationsprogrammen profitieren, insbesondere in den Bergregionen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion der Verkehrskommission des Ständerats (20.3008) in der Wintersession zugestimmt. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden Mittel an Städte und Agglomerationen ausbezahlt, um Verkehrsinfrastrukturen mitzufinanzieren. Projekte von Gemeinden, die in der Mineralölsteuerverordnung nicht explizit vom Agglomerationsperimeter erfasst sind, sind nicht förderberechtigt. Die Motion will das ändern und bei der Förderberechtigung mehr planerische Flexibilität erlauben. (sda)
Der SGV unterstützt die Verordnungsanpassungen, weil damit den räumlichen Realitäten vor Ort besser Rechnung getragen wird und mehr Gemeinden förderberechtigt sind.
Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Der Nationalrat ist in der Wintersession nicht auf den Vorschlag des Bundesrats zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eingetreten (20.063). Eine Links-Rechts-Allianz stoppte die Pläne. SP und Grünen geht das Reiseverbot deutlich zu weit, die SVP stört sich an den geplanten Ausnahmeregelungen. Der Entscheid für Nichteintreten fiel mit 117 zu 72 Stimmen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt dieser ebenfalls nicht auf den Gesetzesentwurf ein, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt die kleine Kammer ein und stimmt sie den Änderungen in der Gesamtabstimmung zu, ist erneut der Nationalrat am Zug. (sda)
Der SGV unterstützt alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im AIG. Er befürwortet die Gleichstellung zwischen vorläufig aufgenommenen Personen (v.A.) und anerkannten Flüchtlingen (Flü) bei Reisen in Heimat- und Herkunftsstaaten. Wenn der Vollzug der Weg- oder Ausweisung aufgrund von Situationen wie beispielsweise Krieg oder Bürgerkrieg in deren Heimat- oder Herkunftsstaat nicht möglich ist, dann ist ein Verbot für Reisen ins Ausland richtig. Der SGV begrüsst auch die Änderungen für die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Mit dem Abbau der administrativen Hürden beim Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen werden die Rahmenbedingungen für deren Integration und finanzielle Selbstständigkeit verbessert und deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert.
Die eidgenössischen Räte haben die Herbstsession am 25. September abgeschlossen. 22 Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach, darunter das totalrevidierte CO₂-Gesetz und das Covid-19-Gesetz, mit welchem die Corona-Notverordnungen wo notwendig in ordentliches Recht überführt werden. Bei diesen zwei Vorlagen steht ein Referendum im Raum. Hier die Parlamentsentscheide zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Mit der Vorlage (20.058) soll das Corona-Notrechtsregime des Bundesrats in ordentliches Recht überführt werden. National- und Ständerat haben dem COVID-19-Gesetz am 25. September klar zugestimmt. Es trat am 26. September in Kraft und gilt in weiten Teilen bis Ende 2021. Der Kultursektor wird mit 100 Mio. Franken unterstützt.
Der SGV unterstützt die Vorlage. Er begrüsst, dass der Einbezug der Kantone und weiterer Kreise mit Artikel 1 Absatz 3 sichergestellt wird. Für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den Kantonen sowie innerhalb des Kantons mit den Gemeinden entscheidend. Weiter ist der SGV erfreut, dass der Bund seine wirtschaftliche Unterstützung des von der Krise stark betroffenen Kultursektors über 2020 hinaus fortsetzt. Damit werden die Gemeinden und Städte entlastet.
Die Folgen der Covid-19-Krise haben den öffentlichen Verkehr massiv getroffen. Im Mai beauftragten die beiden Räte den Bundesrat, rasch eine Vorlage (20.055) zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs vorzulegen. In der Schlussabstimmung vom 25. September nahmen National- und Ständerat das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der COVID-19-Krise mit 75% Ja-Stimmen deutlich an. Das Gesetz, das nach Aufstockungen im Parlament Massnahmen im Umfang von rund 900 Millionen Franken vorsieht, trat am Tag nach der Verabschiedung im Parlament in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Der SGV hat zur Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen und sich insbesondere für die finanzielle Unterstützung des Nahverkehrs ausgesprochen. Er ist sehr erfreut, dass auch der Ortsverkehr finanzielle Abgeltungen erhält (für das Jahr 2020 richtet der Bund Abgeltungen in Höhe eines Drittels der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste an den Ortsverkehr aus).
Das Parlament hat das revidierte CO₂-Gesetz in der Schlussabstimmung mit 65% Ja-Stimmen angenommen. Unter anderem enthält es Lenkungsabgaben, die in einen Klimafonds fliessen. Aus dem Klimafonds werden Mittel für Massnahmen zur Verminderung der CO₂-Emissionen von Gebäuden (Gebäudeprogramm) verwendet. Zusätzlich sollen Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten zur Emissionsreduktion (Klimaschutz) wie auch bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Weiter soll für Altbauten ab 2023 ein CO₂-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Kantone, welche ihre Energiegesetzrevisionen beim Inkrafttreten des CO₂-Gesetzes bereits umgesetzt haben, können die neuen Grenzwerte bis 2026 aufschieben.
Der SGV begrüsst den neuen Klimafonds und die damit geschaffene Gewährung von Finanzhilfen an die Gemeinden für Projekte im Umweltbereich. Im Rahmen einer Umfrage werden aktuell die wichtigsten Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinden an den Klimafonds erhoben und dem Bund dargelegt.
Das Parlament will den Pflegeberuf stärken. Nicht einig sind sich die Räte bei den Bedingungen für Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen. Der Ständerat will, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime selber abrechnen können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Der Nationalrat lehnt dies ab. Uneinig sind sich die Räte auch bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Ständerat will diese Leistung der Kantone jedoch als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Die Vorlage (19.401) geht zurück an den Ständerat.
Der SGV unterstützt den indirekten Gegenvorschlag für eine Stärkung der Pflege. Die Anliegen der Initianten sind berechtigt. Die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen, lehnt er ab.
Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten senken. Es handelt sich um den ersten Teil des Massnahmenpakets (19.046), mit dem mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gespart werden sollen. Mit dem Experimentierartikel sollen günstigere und bessere Modelle zur Eindämmung der Kosten oder zur Stärkung der Qualität im Gesundheitswesen erprobt werden können. Nach dem Nationalrat hat am 9. September auch der Ständerat einem ersten Paket zugestimmt. Es bleiben jedoch zahlreiche Differenzen. So will der Ständerat vom Gesetz abweichende Pilotversuche zulassen, aber ohne Einschränkungen. Bundesrat und Nationalrat hingegen möchten Experimente nur in bestimmten Bereichen erlauben.
Das Schweizer Gesundheitssystem verursacht hohe und weiter steigende Kosten. Diese belasten die Prämienzahler und die Finanzen der öffentlichen Hand immer stärker. Der SGV unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Massnahmen des Bundes die Bedeutung der medizinischen Grundversorgung anerkennen und diese nicht gefährden. Heute garantieren Apotheken, Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Leistungserbringer der Pflege die wohnortnahe medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung. Gemeinden, Städte und Leistungserbringer tragen mit ihren Initiativen zur Stärkung der integrierten Versorgung und mit einer lokalen bzw. regionalen Koordination aktiv zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei.
Der Bundesrat muss keinen Bericht abliefern zur Belastung des Trinkwassers mit Rückständen des seit Anfang Jahr verbotenen Chlorothalonil. Der Ständerat hat ein Postulat von Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) knapp abgelehnt. Thorens Goumaz hatte einen Zustandsbericht verlangt und unter anderem wissen wollen, wie lange die Sanierungen dauern würden und welche Lösungen der Bund als Verursacher der Verunreinigung in Sachen Finanzierung vorschlage. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab, weil die Fragen schon in Klärung seien. Der Bund habe nicht die Absicht, an die Sanierungskosten etwas beizusteuern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat. Hingegen will der Rat die Kantone verpflichten, bis 2035 Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu bestimmen, bei denen eine Gefahr durch Verunreinigung besteht. Er nahm eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) an. Der Vorstoss (20.3625) verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwandes übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entstehen. Motion und Gesetzesentwurf gehen an den Nationalrat.
Der SGV fordert den Bund auf, seine Mitverantwortung im Bereich des Trinkwasserschutzes wahrzunehmen. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung ist für die Gemeinden ein zentrales Thema. Die weiteren Beschränkungen und die strenge Kontrolle des Einsatzes von Pestiziden werden unvermeidlich zu erheblichen Investitionen in neue kommunale Aufbereitungsanlagen und Transportleitungen führen. Der SGV fordert deshalb aufgrund der geteilten Verantwortung eine Lösung über einen Fonds, mitfinanziert durch den Bund.
Künftig soll das Pflegematerial schweizweit einheitlich vergütet werden. Die Krankenversicherer sollen die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 die entsprechende Botschaft (20.046) verabschiedet. Die im Parlament bereits 2019 geforderte und vom Bundesrat beschlossene Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden. Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Das Parlament hat die Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung mit 100% Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Der SGV begrüsst die Vorlage zur schweizweit einheitlichen Vergütung des Pflegematerials durch die Versicherer. Damit führte das Parlament den entscheidenden Richtungswechsel herbei, für den sich der SGV zusammen mit Partnern seit den Gerichtsurteilen (2017) zu den Pflegematerialien eingesetzt hatte. Mit der neuen Regelung müssen die Krankenkassen das Pflegematerial wie Spritzen und Verbände immer bezahlen, unabhängig davon, wer es wo anwendet. Damit werden die Gemeinden entlastet.
Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen nicht mehr Institutionen profitieren als bisher. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion (20.3912) seiner Bildungskommission abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte vergangene Woche einer gleichlautenden Motion (20.3917) zugestimmt. Gemäss dem Vorstoss sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Die Gegner gaben wie der Bundesrat zu bedenken, dass die familienergänzende Kinderbetreuung in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden sei.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie befinden sich die Kindertagesstätten
schweizweit in einer schwierigen Situation. So haben diverse Städte und
Gemeinden auf die Notlage reagiert und Kitas und weitere systemrelevante
Angebote mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Der SGV begrüsste die
vom Parlament im Mai gesprochenen Mittel zur Unterstützung der KITAs. Er
bedauert, dass diese nur den privaten Institutionen zugutekommen.
Der Ständerat lehnte die Trinkwasser-Initiative und die Pestizidinitiative am 14. September 2020 ab. Stattdessen unterstützt er weitgehend den Gesetzesentwurf seiner Wirtschaftskommission (19.475). Kernpunkt der Vorlage ist, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Weiter enthält die Vorlage eine Verstärkung des Gewässerschutzes. Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen will der Ständerat nur Pflanzenschutzmittel zulassen, deren Verwendung keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten hinterlassen.
Die Gemeinden sind als Trinkwasserversorger direkt von der Thematik betroffen. Um sauberes Trinkwasser in Zukunft garantieren zu können, sind Sanierungsmassnahmen in Bezug auf die Infrastruktur durch die Gemeinden absehbar. Der SGV unterstützt grundsätzlich die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats, kritisiert jedoch, dass die Vorlage keine Finanzierung der Sanierungsmassnahmen vorsieht. Der SGV fordert deshalb aufgrund der geteilten Verantwortung eine Lösung über einen Fonds, mitfinanziert durch den Bund.
Während die ausserordentliche Session im Mai ausschliesslich der Bewältigung der Corona-Pandemie gewidmet war, beschäftigte sich das Parlament in der Sommersession (2. bis 19. Juni 2020) auch wieder mit anderen Geschäften. Dabei kamen u.a. die Vorlagen zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und zur KVG-Ärztezulassung unter Dach und Fach. Nachstehend alle für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die Räte haben sich in der Sommersession auf das neue Sozialwerk geeinigt. Es handelt sich um einen gut schweizerischen Kompromiss. Ziel ist, die Altersarmut zu senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Das nun fertig behandelte Bundesgesetz (19.051) sieht vor, ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren mit einer Überbrückungshilfe unter die Arme zu greifen. Sie sollen möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.
Der SGV unterstützt die Gesetzesvorlage im Grundsatz, weil sie einer Altersarmut und einem Abrutschen in die Sozialhilfe entgegenwirkt. Die Gemeinden profitieren von einer Einführung der ÜL wohl erst dann, wenn die Arbeitsmarktintegration mit den verschiedenen angesprochenen Massnahmen gelingt. Ob dies die neue Gesetzesvorlage effektiv leisten kann, bleibt sachlich betrachtet ungewiss. Ferner ist es eine grosse Herausforderung, nach Corona die staatlichen Sozialeinrichtungen wieder ins finanzielle Lot zu bringen. Vor diesem Hintergrund sprach sich der SGV für eine moderate Lösung im Sinne des Ständerats aus, die sich in der Sommersession durchgesetzt hat.
Der Ständerat hat die Motion seiner Verkehrskommission KVF-S (20.3008) am 3. Juni angenommen. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden Mittel an Städte und Agglomerationen ausbezahlt, um Verkehrsinfrastrukturen mitzufinanzieren. Projekte von Gemeinden, die in der Mineralölsteuerverordnung nicht explizit vom Agglomerationsperimeter erfasst sind, sind nicht förderberechtigt. Die Motion will das ändern und bei der Förderberechtigung mehr planerische Flexibilität erlauben. Mit der vorliegenden Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und die Departementsverordnung über das Programm Agglomerationsverkehr entsprechend anzupassen.
Der SGV unterstützt die Verordnungsanpassungen, weil damit den räumlichen Realitäten vor Ort besser Rechnung getragen wird und mehr Gemeinden förderberechtigt sind.
Die Räte einigten sich auf ein neues Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten (18.047). Die Kantone erhalten neu die Möglichkeit, die Zulassung von Ärzten zu stoppen, wenn in einem Fachbereich eine Überversorgung vorliegt. Die Räte beschlossen, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Krankenkassen sollen jedoch über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. Die Räte lehnten es ab, die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zu verknüpfen.
Der SGV unterstützt die Vorlage und begrüsst insbesondere, dass die Verknüpfung mit der EFAS-Vorlage kein Thema mehr ist.
Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Der Nationalrat ist am Dienstag mit klarem Mehr auf die Revision des CO2-Gesetzes (17.071) eingetreten. Danach fällte er erste materielle Entscheide, etwa zu den Ölheizungen. Die grosse Kammer kommt den Kantonen entgegen: Das Aus von fossilen Heizungen soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO₂-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten. FDP und SVP wehrten sich erfolglos gegen den Eingriff.
Der SGV verfolgt insbesondere die Reformvorschläge des Ständerats im Gebäudebereich aufmerksam: Für Altbauten soll ab 2023 ein CO₂-Grenzwert von 20 Kilogramm pro Quadratmeter gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Für mehr Klimaschutz beschliesst der Ständerat Massnahmen gegen Ölheizungen und greift damit in die Kompetenz der Kantone ein. Es ist daher zu begrüssen, dass in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung erarbeitet worden ist, die laufende oder geplante kantonale Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden honoriert. Ein wichtiges Element für die Gemeinden ist insbesondere auch die Schaffung eines Klimafonds, der die Rand- und Berggebiete bei der Verteilungsberechnung berücksichtigt. Der SGV befürwortet den neu geschaffenen Klimafonds.
Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Der Ständerat hiess die Vorlage (19.057) am 10. Juni gut.
Der SGV unterstützt die Vorlage, weil sie effizientere
Verwaltungsabläufe ermöglicht bzw. den Datenabgleich zwischen den
unterschiedlichen Registern für die Gemeinden erleichtert.
Der Ständerat hat am 10. Juni einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (19.401) gutgeheissen. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf rund 400 Millionen Franken. Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung bereits in der Wintersession zugestimmt.
Der SGV lehnt die Volksinitiative ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag. Die Anliegen der Initianten sind berechtigt. Es ist jedoch nicht zielführend, die Pflege auf Verfassungsstufe zu verankern und dem Pflegeberuf damit eine Sonderstellung einzuräumen.
Das Parlament empfiehlt die Burka-Initiative (19.023) zur Ablehnung. Nach dem Ständerat hat am 17. Juni auch der Nationalrat Nein gesagt zum Volksbegehren. Das Parlament will die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative jedoch auf Gesetzesstufe die Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss.
Der SGV begrüsst den indirekten Gegenvorschlag bzw. dass der für die Gemeinden wichtige Punkt der Enthüllungspflicht zur Identifikation von Personen aufgenommen wird.
Die Frühjahrssession (2. bis 20. März 2020) wird durch die Differenzbereinigungen der Räte bei der KVG-Ärzte-Zulassungsvorlage sowie dem Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose geprägt sein. Der Ständerat wird sich zudem am 10. März mit der Motion 18.3765 zum elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern sowie der Gesetzesänderung AHVG (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden) auseinandersetzen. Die Revision des CO₂-Gesetzes wird in der letzten Sessionswoche im Nationalrat Thema sein. Nachstehend alle für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
In der Differenzbereinigung zur Vorlage «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» (18.047) beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und die Zulassungssteuerung der Ärzte nicht gegen den Willen der Kantone an die Vorlage über die einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (09.528/EFAS-Vorlage) zu koppeln. Zweitens sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Vorlage wird am 4. März im Nationalrat und am 10. März im Ständerat behandelt.
Der SGV begrüsst, dass die KVG-Zulassungsvorlage nicht mit der
EFAS-Vorlage verknüpft werden soll. Er bietet Hand für den Systemwechsel
hin zu einer Einheitlichen Finanzierung EFAS, aber nur, wenn die
Pflegeleistungen in die EFAS-Vorlage verbindlich integriert werden. Der
SGV unterstützt eine Etappierung bzw. ein zeitlich gestaffeltes
Inkrafttreten der beiden Vorlagen. Dass die Integration der Pflege in
EFAS machbar und sinnvoll ist, hat u.a. die Studie der GDK (Mai 2019)
gezeigt. Bund, Kantone, Gemeinden, Städte, Leistungserbringer und
Versicherungen sind gemeinsam daran, die weiteren Elemente zur
Kostentransparenz in Angriff zu nehmen, um den Einbezug der Pflege in
EFAS zu ermöglichen.
Ausgesteuerte Arbeitslose über 60 sollen künftig Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten. Der Ständerat hatte die Vorlage im Dezember 2019 angenommen, jedoch erheblich abgeändert: Er will die ÜL nur bis zur Frühpensionierung, also bis 58 Jahre, ausrichten und sieht eine tiefere Obergrenze als der Bundesrat vor. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat die Vorlage am 20. Februar in der Gesamtabstimmung angenommen. Mit den subsidiär zu den Arbeitsintegrationsmassnahmen des Bundes verstandenen Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) will die Kommission das Abrutschen älterer Arbeitsloser in die Altersarmut verhindern und gleichzeitig Fehlanreize am Arbeitsmarkt möglichst vermeiden. Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung auf die Vorlage eingetreten war, hat sie diese im Rahmen der Detailberatung in wichtigen Punkten angepasst. Die Vorlage ist am 4. und 11. März im Nationalrat und am 10. und 12. März im Ständerat traktandiert.
Der SGV unterstützt den Vorschlag des Ständerats. Er begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat mit der ÜL keine Rente, sondern eine Überbrückungsleistung vorsieht. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) und der Sozialhilfe können damit mittel- und langfristig Einsparungen erzielt werden.
Das Parlament will die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative jedoch auf Gesetzesstufe die Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss (19.023).
Der SGV begrüsst den indirekten Gegenvorschlag bzw. dass der für die Gemeinden wichtige Punkt der Enthüllungspflicht zur Identifikation von Personen aufgenommen wird.
Die Motion 18.3765 von Heinz Brand sieht vor, eine Rechtsgrundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Einwohnerdiensten und den Krankenversicherern zu schaffen. Der Bundesrat befürwortet die Idee, die Aufgaben von Kantonen und Gemeinden bei der Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht zu erleichtern und beantragt die Annahme der Motion.
Der SGV unterstützt die Vorlage. In den meisten Gemeinden sind es die Einwohnerdienste, die mit der Kontrolle des Krankenversicherungs-Obligatoriums gemäss Art. 6 KVG betraut sind. Der Verband Schweizer Einwohnerdienste (VSED) setzt sich seit Jahren für zeitgemässe Online-Abfragemöglichkeiten durch die Gemeinden ein. Der SGV stützt die Haltung des VSED, dass die Motion den dafür wichtigen Weg ebnet.
Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er hat Ende Oktober 2019 eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet (19.057). Neu sollen Behörden generell die AHV-Nummer verwenden dürfen.
Der SGV unterstützt die Vorlage.
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