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Ukraine-Info für Gemeinden

Infolge des Kriegsausbruchs in der Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Viele suchen Schutz in ihren Nachbarländern. Auch in der Schweiz kommen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine an.

Der Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, die Aktivierung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine beschlossen (Medienmitteilung). Mit dem Schutzstatus erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz. Das damit verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Schutzstatus ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen.

Nachtrag: Im Rahmen einer Anhörung vor dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement hat der Schweizerische Gemeindeverband im September 2022 verschiedene Kritikpunkte an der aktuellen Ausgestaltung des Schutzstatus S vorgebracht. Die Forderungen des SGV im Hinblick auf eine allfällige Revision des Schutzstatus S lesen Sie hier.

Mitteilung des Staatssekretariat für Migration SEM: Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S                (keine Kontingentierung!). Das SEM empfiehlt allen Schutzsuchenden, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, ihr Gesuch online über das Web-Portal RegisterMe einzureichen.

Kantonszuweisung und Kantonswechsel

Im März 2022 waren Bund und Kantone mit einer völlig neuen Situation konfrontiert: der Unterbringung von Tausenden von Geflüchteten aus der Ukraine. Um den präzedenzlosen Zustrom von Schutzsuchenden möglichst effizient bewältigen zu können, erfolgte die Verteilung auf die Kantone zunächst unter Berücksichtigung der Möglichkeiten für eine Privatunterbringung, der Nähe zu Verwandten und Bekannten sowie der Aufnahmekapazitäten der Kantone – und nicht unter Berücksichtigung des sonst üblichen Verteilschlüssels.

Unter der Federführung des Sonderstabs Asyl SONAS haben Bund und Kantone beschlossen, durch die zukünftige Verteilung auch bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine die bewährte bevölkerungsproportionale Verteilung auf die Kantone sukzessive wiederherzustellen.

Die Gemeinden sind mit zahlreichen Anfragen zur Unterbringung von Schutzsuchenden konfrontiert. Wichtig sind daher klar geregelte Abläufe und eine zeitnahe Kommunikation an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Ersterfassung, Registrierung und Gewährung des Schutzstatus S erfolgt in den Bundesasylzentren und ggfls. weiteren mit den Kantonen definierten Erstanlaufstellen. Die Gemeinden erwarten, dass die Unterbringung möglichst strukturiert abläuft und bei der Verteilung auf die bewährten und vorhandenen Strukturen zurückgegriffen wird. Die Vermittlung von Schutzsuchenden an Private durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat in enger Koordination und Absprache mit den kommunalen Behörden zu erfolgen.

Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen des Bundes (SEM) und der Kantone hinsichtlich der Erstanlaufstellen, Prozesse und der Vermittlung von Schutzsuchenden zusammen. Sie wird stetig aktualisiert und ergänzt. Hinweise und Links nimmt der SGV gerne per E-Mail entgegen.

Staatssekretariat für Migration

Die «Helpline Ukraine» des SEM ist via E-Mail ukraine@sem.admin.ch oder unter +41 (0)58 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) erreichbar.

Auf der Webseite asylum-info des SEM finden Asylsuchende wichtige Basis-Informationen.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen SEM, Kantonen, Gemeinden und Privaten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine?

Schweizerische Flüchtlingshilfe

In vielen Gemeinden werden in naher Zukunft geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen in Unterkünften und bei Privatpersonen untergebracht. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat zuhanden von Gemeinden verschiedene Empfehlungen zum Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Personen veröffentlicht.

Auszahlung von Sozialhilfeleistungen

Gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteveband und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat der Schweizerische Gemeindeverband ein Faktenblatt zur Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an ukrainische Schutzsuchende erarbeitet.

Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

Die SODK trägt dazu bei, die Aktivitäten der Kantone zu koordinieren und offene Fragen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu klären.

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

Die SKOS publiziert auf ihrer Website Informationen für die Sozialdienste.

Kinder und Jugendliche auf der Flucht

Das Merkblatt der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES enthält allgemeine Standards zum Kindesschutz sowie Informationen zum Aufnahmeverfahren, zur gesetzlichen Vertretung und zur Unterbringung/Betreuung von schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine.

Schweizerisches Gesundheitssystem

Das Schweizer Gesundheitswesen ist komplex. Zugewanderte, die mit anderen Gesundheitssystemen vertraut sind, finden sich darin meist nicht auf Anhieb zurecht. Migesplus erklärt das Wichtigste in Kürze und enthält viele nützliche Adressen.

Schutz vor Kriminalität

Boshafte Individuen, die sich Vorteile verschaffen möchten, nützen die Zwangslage und die Schwächen von Personen aus, die aus ihrem Herkunftsland flüchten. Diese Personen, vor allem Frauen und Kinder, sind deshalb besonderen Risiken ausgesetzt. Wie kann man sich vor diesen Risiken schützen?

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