Auf der Plattform Energiefranken werden Energieprogramme aufgelistet, mit denen Neubauten, Gebäudeerneuerungen und erneuerbare Energieträger finanziell gefördert werden. Durch Eingabe der Postleitzahl können Beiträge der Stiftung Klimarappen, Förderprogramme der Kantone, Städte und Gemeinden, Angebote von Firmen und Organisationen sowie Kampagnen von regionalen Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsunternehmen abgerufen werden. Ebenfalls werden Finanzdienstleister erwähnt, die spezielle Finanzierungsinstrumente oder Angebote haben. Postfinance beispielsweise gewährt allen Gemeinden mit dem Label Energiestadt® einen Energiebonus auf der Finanzierungen von Vorhaben im Energiebereich.
Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein
Instrument des Bundes zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren
Energien. Sie kann für Ökostromerzeugung aus Wasserkraft, Photovoltaik,
Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfällen aus Biomasse beantragt werden.
Die Anlagenbesitzer erhalten pro Kilowattstunde erzeugten Strom einen
zugesicherten Betrag über eine festgelegte Laufzeit. Neue Anlagen können bei
der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet werden. Aufgrund der
grossen Nachfrage gibt es derzeit eine Warteliste für Neuanmeldungen. Kleine
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 10 kW erhalten eine Einmalvergütung.
Bei Anlagen zwischen 10 und 30 kW Leistung kann zwischen einer Einmalvergütung
und der KEV gewählt werden.
Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen werden
die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare
Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik gefördert.
Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil:
Fördergelder gibt es in der ganzen Schweiz bei der energetischen Sanierung
eines Gebäudes und in den meisten Kantonen beim Einsatz erneuerbarer Energien,
bei der Abwärmenutzung, bei der Optimierung der Gebäudetechnik und bei Gesamtsanierungen.
ProKilowatt unterstützt Programme und Projekte, die zu einem sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich sowie in Haushalten beitragen. Die Fördergelder, die aus dem Fonds der Stiftung KEV stammen, werden über ein Auktionsverfahren vergeben.
Die Neue Regionalpolitik (NRP) hat zum Ziel,
Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet, im ländlichen
Raum und den Grenzregionen der Schweiz zu steigern. Innovative Projekte werden
mit A-fonds-perdu-Beiträgen, Darlehen oder Steuererleichterungen (für
Privatunternehmen) unterstützt.
Die Gemeinden können selber Förderprogramme im Energiebereich lancieren. So finanzierte z.B. Auvernier (heutige Gemeinde Milvignes) im Kanton Neuenburg das Trinkwasserturbine-Projekt (siehe Praxisbeispiel in diesem Leitfaden) dank einem kommunalen Fonds, der durch eine lokale Stromnutzungsgebühr gespiesen wird. Die Bündner Gemeinde Felsberg wiederum finanziert ihre Energie-Förderbeiträge in erster Linie durch Erträge aus der Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen.
Schweizerischer Gemeindeverband, Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern, 031 380 70 00, verband(at)chgemeinden.ch
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